BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3564 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 07.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Leistungen für Asylbewerber Mehrere Zeitungen berichteten, dass Bürgermeisterin Katharina Fegebank es strikt ablehnt, Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen mit Sachleistungen statt Taschengeld auszustatten. Sie gab die Höhe des Taschengeldes mit 149 Euro an. Die Summe von 149 Euro, die jeder Flüchtling als „Taschengeld“ erhält, setzt sich aus folgenden Posten zusammen: So stehen einem Asylbewerber dem Gesetz zufolge für Freizeit und Kultur monatlich 44,13 Euro, für ein Handy 35,29 Euro, für Bildung 1,53 Euro und für Fahrkarten 25,15 Euro zur Verfügung . Der Restbetrag soll individuell benötigte Ausgaben abdecken. In Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen lebende Flüchtlinge bekommen ab 1. Februar 2016 eine Dauerkarte für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Die Kosten der HVV-Mobilitätskarte in Höhe von monatlich 29 Euro würden mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird die seit dem 1. Februar jedem Flüchtling zur Verfügung gestellte HVV-Karte bei den Taschengeldkosten gekürzt? Wenn nein: warum nicht? Ja. Zur Höhe des notwendigen Bedarfs siehe Drs. 21/3272. 2. Mit welchen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden diese Kosten verrechnet? Siehe Drs. 21/3272.