BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3566 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Alexander Wolf, Prof. Dr. Jörn Kruse und Dirk Nockemann (AfD) vom 07.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Taxifahrten für Asylbewerber Am 1.März 2016 berichtete die ARD in einem Beitrag der Sendung FAKT über Taxifahrten von Asylbewerbern. Asylbewerber fahren demnach auf Behördenkosten zu Ärzten und zu Ämtern, auch wenn die jeweiligen Ziele ortsnah sind und fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreicht werden können. Die Sendung nannte mehrere Beispiele aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen, erwähnte aber auch, dass dies in allen anderen Bundesländern ebenfalls so passierte. Groteskester Fall war die Fahrt einer Flüchtlingsfamilie von Leipzig nach Chemnitz zum BAMF. Das Taxi, das die Familie nach Erledigung wieder nach Leipzig fuhr, wartete fünfeinhalb Stunden mit laufendem Taxameter. Die Rechnung bekommt die Behörde und damit der Steuerzahler. Diese Praxis wird massiv kritisiert vom Bund der Steuerzahler, der von Staatsversagen spricht. Mit den Vorwürfen konfrontiert, bestätigte die Landesdirektion Sachsen, dass es derlei finanzierte Taxifahrten eigentlich nur in begründeten Ausnahmefällen geben dürfte. Mehrere Bürger haben der AfD-Fraktion Hamburg mitgeteilt, dass ihnen ähnliche Fälle in unserer Stadt zu Ohren gekommen seien.  Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Zu welchem Zweck werden Asylbewerbern in Hamburg Taxifahrten finanziert? 2. Ist die Finanzierung der Fahrten insbesondere auf begründete Einzelfälle beschränkt? Wenn ja, welche sind das? In begründeten Ausnahmefällen (insbesondere Fahrten ins Krankenhaus und zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei gesundheitlich eingeschränkten oder behinderten Personen) kann durch die zuständige Behörde oder den Betreiber der Flüchtlingsunterkunft einem Transport per Taxi zugestimmt werden. Auch bei kurzfristig anfallenden Verlegungen oder in Fällen, in denen die Beauftragung eines Busses nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann auf Taxen zurückgegriffen werden. Ein Transport per Taxi kann für neu eintreffende Flüchtlinge auch vom Hauptbahnhof zur Zentralen Erstaufnahme in der Harburger Poststraße erfolgen. 3. Gibt es Verwaltungsvorschriften, die festlegen, wann eine Taxifahrt für Asylbewerber genehmigt beziehungsweise angeordnet wird? Drucksache 21/3566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, bitte zitieren. Nein. 4. Wer trifft die Entscheidung darüber, ob einem Asylbewerber für einen bestimmten Weg eine Taxifahrt finanziert wird? Die Entscheidung wird von den jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gegebenenfalls in Rücksprache mit den Vorgesetzten, getroffen. 5. Wie viele solcher „Flüchtlingsfahrten“ hat es in der Vergangenheit gegeben ? a) Bitte tabellarisch für das Jahr 2015 und Januar und Februar 2016 jede Fahrt mit ihrem Zweck und Begründung darstellen, weswegen im konkreten Fall ein Taxi benutzt werden musste. b) Für die Jahre 2012 – 2014 bitte die Anzahl der Fahrten des jeweiligen Jahres nennen. Die Zahl der Taxifahrten wird statistisch nicht erfasst. Deren Ermittlung würde zunächst die händische Auswertung von mehreren Tausend Vorgängen der jeweiligen Jahre sowie eine anschließende Auswertung derselben erfordern, da mit einer Rechnung durchaus auch mehrere Fahrten abgegolten sein können. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wie hoch waren die Kosten dieser Fahrten? Bitte für die unter Frage 4. a) genannten Fahrten für jede einzelne Fahrt angeben und die Gesamtkosten des Jahres 2015 und des Jahres 2016 bis 29.02.2016. Für die Jahre 2012 – 2014 bitte die Kosten eines jeden Jahres angeben. Die bislang angefallenen Kosten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Für 2012 kann eine derartige Auswertung nicht erfolgen, da das Merkmal „Taxifahrt“ in SAP erst seit 2013 verwendet wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. Jahr Kosten in Euro 2013 40.827,82 2014 75.624,47 2015 132.356,16 2016 (Stand: 09.03.2016) 21.317,10 7. Wie viel Zeit vergeht zwischen Rechnungsstellung des jeweiligen Taxiunternehmens und Bezahlung einer Rechnung? Bitte für die unter Frage 4. a) genannten Fahrten für jede einzelne Fahrt angeben. Für die Jahre 2012 – 2014 bitte jeweils durchschnittliche Jahreswerte angeben. Diese Angaben werden statistisch nicht erfasst; im Übrigen siehe Antwort zu 5.