BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3576 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 07.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Busbeschleunigung (82): Einzelhändler an der Papenhuder Straße durch Busbeschleunigung möglichst wenig belasten Einzelhändler auf der Uhlenhorst verzeichnen seit 2014 Umsatzrückgänge. Die Kunden dieser Geschäfte klagen dabei regelmäßig über fehlende Parkplätze im Bereich des Hofwegs und der Papenhuder Straße. Nun soll im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms ein neuer Bauabschnitt an der Papenhuder Straße im Oktober beginnen. Das Weihnachtsgeschäft der Einzelhändler wird somit erheblich beeinflusst. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann sollen die Baumaßnahmen konkret beginnen und bis wann sollen diese abgeschlossen sein? Es ist derzeit geplant, die Maßnahmen von Mitte September bis Mitte November 2016 umzusetzen. Damit wird sowohl auf das Uhlenfest Ende August als auch auf das Weihnachtsgeschäft Rücksicht genommen. 2. Wurde der Durchführungszeitraum der Maßnahme mit den Anwohnern und Gewerbetreibenden abgestimmt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form? Der Durchführungszeitraum ist sowohl im Rahmen des Bürgerbeteiligungsworkshops als auch bei der Vorstellung der erneuten ersten Verschickung am 18. Januar 2016 in der öffentlichen Sitzung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde- Dulsberg kommuniziert worden. 3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Baumaßnahmen möglichst zügig durchzuführen und somit die Einschränkungen der Betroffenen so gering wie möglich zu halten? Derzeit werden die Schlussverschickungsunterlagen erstellt. Auf Basis dieser Unterlagen werden die weiteren Ausführungs- und Ausschreibungsunterlagen sowie Verkehrsführungspläne für einzelne Bauphasen erarbeitet. Die Einschränkungen für Anwohner und Gewerbetreibende sollen möglichst gering gehalten werden. Im Verlauf der MetroBus-Linie 6 wurde von den Gewerbetreibenden besonders Wert darauf gelegt, dass Vollsperrungen vermieden werden, obwohl diese zu einer erheblichen Beschleunigung des Bauablaufes führen könnten. Diesem Wunsch wird entsprochen. 4. Aus welchen Gründen ist eine Durchführung der Maßnahme nicht während der Sommerferien vorgesehen? Drucksache 21/3576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Möglichkeit geprüft, die Baumaßnahmen im Frühsommer durchzuführen, damit im Spätsommer das Uhlenfest stattfinden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ein Baubeginn im Frühjahr oder Sommer 2016 ist nicht möglich, da die Befassung der zuständigen Bezirksversammlung aufgrund des Bürgerbeteiligungsverfahrens erst im Oktober 2015 erfolgen konnte. Dies war im Verlauf des Verfahrens mehrfach kommuniziert worden. Auf das Uhlenfest wird Rücksicht genommen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 6. Wie will der Senat sicherstellen, dass die Baumaßnahmen keinen beziehungsweise möglichst geringen Einfluss auf die Einzelhändler haben? Siehe Antworten zu 1. und zu 3. 7. Wann erfolgt die zweite Verschickung der Planungen durch den LSBG? Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten ersten Verschickung vom 7. Januar 2016 wird derzeit die Schlussverschickung erarbeitet. Eine zweite Verschickung ist nicht erforderlich. 8. Wie hoch werden die Kosten des Bauabschnitts nach der Umgestaltung sein? Siehe Drs. 21/2605.