BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3577 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 07.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Feuer in der ehemaligen Kindertagesstätte an der Cuxhavener Straße Das denkmalgeschützte Gebäude einer ehemaligen Kindertagesstätte an der Cuxhavener Straße ist abgebrannt. Das Gebäude stand bereits seit 1. Januar 2012 leer. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt: 1. Ist die Brandursache beim Reetdachhaus an der Cuxhavener Straße 400 bekannt und wenn ja, wie lautet diese? Nein, die polizeilichen Ermittlungen hierzu dauern noch an. a. Wie lange hat das Eintreffen der Feuerwehr nach der Brandmeldung gedauert? Die Feuermeldung ging am 4. März 2016 um 13.07 Uhr in der Feuerwehreinsatzzentrale ein. Die ersten Kräfte der Berufsfeuerwehr waren um 13.18 Uhr vor Ort. b. Welchen Umfang hatte der Löscheinsatz, gab es Komplikationen und wie lange hat dieser insgesamt gedauert? Unter der Einsatzleitung eines Führungsdienstes der Gruppe B wurden zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr mit Ergänzungskomponenten von fünf Freiwilligen Feuerwehren (die sich während des Einsatzes ablösten) eingesetzt. Das Gebäude stand im Vollbrand, sodass ein Innenangriff nicht möglich war. Der Löscheinsatz konnte somit nur von außen über Wasserwerfer und diverse C-Rohre erfolgen. Probleme gab es bei der Trennung des Gebäudes von Gas und Strom. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr des Dachstuhls konnte diese Trennung nur durch Aufgrabungen des Gehweges erfolgen. Der Einsatz war um 23.12 Uhr nach dem Ablöschen der letzten Glutnester beendet, seine Dauer betrug somit 9 Stunden und 54 Minuten. 2. War die Stadt weiterhin Eigentümerin des oben genannten Objektes? Wenn ja, warum konnte das Gebäude trotz Ausschreibung bisher nicht verkauft werden? Wenn nein, wer ist Eigentümer des oben genannten Objektes? Das Objekt ist seit dem 1. Juli 2015 im Eigentum von SAGA GWG. Drucksache 21/3577 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. In welchem Zustand befand beziehungsweise befindet sich das oben genannte denkmalgeschützte Gebäude vor und nach dem Brand? Das Gebäude war vor dem Brand in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Nach einer ersten Begutachtung ist eine Beeinträchtigung der Standfestigkeit der verschiedenen Gebäudeteile derzeit nicht erkennbar. b. Welche Maßnahmen wurden zum Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes bis zum Zeitpunkt des Brandes ergriffen? Der Zustand des Gebäudes vor dem Brand erforderte kein Eingreifen der bezirklichen Bauaufsicht. c. War das Gebäude gegen Feuer versichert? Ja. 3. Gibt es Überlegungen, ob das zuvor denkmalgeschützte oben genannte Gebäude „originalgetreu“ wieder aufgebaut werden soll? Wenn nein, was soll und kann zukünftig mit dem Grundstück geschehen, welche Nutzung ist möglich und beabsichtigt und wer wird an diesen Planungen beteiligt? Der Brandort ist noch nicht freigegeben. Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde kann daher aus eigener Begutachtung weder Angaben zum aktuellen Zustand des Gebäudes noch zu einem möglichen Wiederaufbau machen. 4. Wie viele Brände hat es im Bezirk Harburg, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Stadtteilen, seit 2010 gegeben? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Die Polizei erhält nicht über sämtliche Brandsachverhalte Kenntnis; darüber hinaus werden in der PKS nur Sachverhalte erfasst, denen eine strafbare Handlung zugrunde liegt. Für die Beantwortung wäre eine Auswertung aller infrage kommenden Vorgänge des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich. Die Durchsicht mehrerer Hunderttausend Akten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; im Übrigen siehe Antwort zu 4. a. und b. Die Feuerwehr führt eine eigene Statistik. Die DV-gestützte Auswertung ist nur für die letzten drei vollständigen Jahre und das aktuelle Jahr möglich. Eine Auswertung der Jahre 2010 bis 2012 würde die manuelle Durchsicht von jährlich mehr als 10.000 Brandeinsatzberichten erfordern. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die nachfolgende Übersicht enthält als Feuer klassifiziert Einsätze im Bereich des Bezirksamtes Harburg. Dargestellt werden alle „Feuer“, wie zum Beispiel auch Brände von Mülleimern oder Böschungsbrände: 2013 2014 2015 2016* Altenwerder 3 2 2 3 Eißendorf 18 23 29 2 Francop 5 0 1 0 Gut Moor 1 0 3 0 Harburg 66 62 72 7 Hausbruch 21 25 33 3 Heimfeld 52 39 37 1 Langenbek 2 4 2 1 Marmstorf 11 8 7 0 Moorburg 6 3 0 0 Neuenfelde 5 5 3 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3577 3 2013 2014 2015 2016* Neugraben-Fischbek 45 38 40 4 Neuland 14 8 8 3 Rönneburg 1 2 5 0 Sinstorf 1 3 3 0 Wilstorf 31 35 22 8 Summe 282 257 267 33 * Januar und Februar 2016 a. In wie vielen Fällen handelte es sich um Brandstiftung? b. Wie viele dieser Fälle konnten aufgeklärt werden? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Brandstiftungsdelikten gemäß §§ 306 – 306d Strafgesetzbuch (StGB) und dem Herbeiführen einer Brandgefahr gemäß § 306 folgende StGB vor. Diese Delikte werden in der PKS unter dem gemeinsamen Straftatenschlüssel 6400 erfasst; im Übrigen siehe Anlage. 5. Welche Feuerwehr- und Rettungswachen befinden sich im Bezirk Harburg ? a. Welche Veränderungen hat es bei deren personellen und technischen Ausstattung seit 2010 gegeben? b. Wie lange dauert es im Bezirk Harburg, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Stadtteilen, im Schnitt, bis nach erfolgtem Notrufeingang die Einsatzkräfte am Einsatzort eintreffen? Im Bezirk Harburg befinden sich die Feuer- und Rettungswachen Harburg (F31) und Süderelbe (F36) sowie die Rettungswachen Wilstorf (RTW 31F, RTW 31P) und Eißendorf (RTW 36F). An F31 gab es bis zur Umstellung auf das AGBF(Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren)-Schutzziel (Wechsel von der Einteilung des Stadtgebietes in Risikoklassen hin zum Schutzziel des kritischen Wohnungsbrandes) am 3. Februar 2014 14 Funktionen für den Brandschutz/die Technische Hilfe. Nach der Umstellung wurden F31 zehn Funktionen zugeteilt. Zeitgleich wurde ein Gerätewagen installiert, der mit zwei Funktionen besetzt ist. Temporär wird ein zweites HLF mit in der Ausbildung befindlichen Einsatzkräften besetzt, soweit solche Kräfte verfügbar sind. An F36 gab es bis zum Schutzzielwechsel tagsüber 16 Funktionen für den Brandschutz /die Technische Hilfe. Nachts wurde ein HLF außer Dienst genommen und die Funktionen wurden auf zehn herabgesetzt. Seit der Umstellung auf das AGBF-Schutzziel werden an F36 durchgängig zehn Funktionen besetzt. Daneben ist ein Gerätewagen durchgängig mit zwei Funktionen besetzt. Eine DV-gestützte stadtteilbezogene Auswertung ist nicht möglich, da ein entsprechendes Softwaretool nicht zur Verfügung steht. Die Programmierung beziehungsweise eine manuelle Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. B ra nd st ift un g, H er be ifü hr en e in er B ra nd ge fa hr § § 30 6- 30 6d , 3 06 f S tG B (P KS 6 40 0) B ez irk H ar bu rg er fa ss te au fg ek l. Au fk l. er fa ss te au fg ek l. Au fk l. er fa ss te au fg ek l. Au fk l. er fa ss te au fg ek l. Au fk l. er fa ss te au fg ek l. Au fk l. er fa ss te au fg ek l. Au fk l. St ad tte ile Fä lle Fä lle in % Fä lle Fä lle in % Fä lle Fä lle in % Fä lle Fä lle in % Fä lle Fä lle in % Fä lle Fä lle in % H ar bu rg 17 4 23 ,5 % 11 3 27 ,3 % 12 4 33 ,3 % 9 2 22 ,2 % 10 4 40 ,0 % 16 9 56 ,3 % N eu la nd 0 0 0, 0% 3 2 66 ,7 % 6 1 16 ,7 % 1 0 0, 0% 1 0 0, 0% 0 0 0, 0% G ut M oo r 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% W ils to rf 8 2 25 ,0 % 9 5 55 ,6 % 11 4 36 ,4 % 8 5 62 ,5 % 10 3 30 ,0 % 4 1 25 ,0 % R ön ne bu rg 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 2 0 0, 0% 0 0 0, 0% 1 0 0, 0% 1 0 0, 0% La ng en be k 0 0 0, 0% 4 2 50 ,0 % 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 1 1 10 0, 0% Si ns to rf 2 0 0, 0% 0 0 0, 0% 1 0 0, 0% 1 1 10 0, 0% 2 0 0, 0% 0 0 0, 0% M ar m st or f 1 0 0, 0% 4 2 50 ,0 % 0 0 0, 0% 2 1 50 ,0 % 2 1 50 ,0 % 3 2 66 ,7 % Ei ße nd or f 10 3 30 ,0 % 5 2 40 ,0 % 6 3 50 ,0 % 1 1 10 0, 0% 4 1 25 ,0 % 6 3 50 ,0 % H ei m fe ld 16 5 31 ,3 % 10 2 20 ,0 % 14 4 28 ,6 % 6 1 16 ,7 % 7 3 42 ,9 % 4 1 25 ,0 % M oo rb ur g 1 0 0, 0% 0 0 0, 0% 2 1 50 ,0 % 2 2 10 0, 0% 1 0 0, 0% 0 0 0, 0% Al te nw er de r 1 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 1 0 0, 0% H au sb ru ch 3 0 0, 0% 2 0 0, 0% 7 2 28 ,6 % 5 2 40 ,0 % 1 2 20 0, 0% 5 2 40 ,0 % N eu gr ab en -F is ch be k 11 5 45 ,5 % 12 3 25 ,0 % 24 7 29 ,2 % 10 2 20 ,0 % 15 3 20 ,0 % 16 4 25 ,0 % Fr an co p 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 1 0 0, 0% 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% N eu en fe ld e 2 1 50 ,0 % 0 0 0, 0% 2 1 50 ,0 % 1 2 20 0, 0% 4 1 25 ,0 % 1 0 0, 0% C ra nz 0 0 0, 0% 0 0 0, 0% 1 1 10 0, 0% 0 0 0, 0% 1 0 0, 0% 0 0 0, 0% B ez irk H ar bu rg 72 20 27 ,8 % 60 21 35 ,0 % 88 28 31 ,8 % 47 19 40 ,4 % 59 18 30 ,5 % 58 23 39 ,7 % Ja hr 2 01 5 Ja hr 2 01 0 Ja hr 2 01 1 Ja hr 2 01 2 Ja hr 2 01 3 Ja hr 2 01 4 Drucksache 21/3577 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Anlage 4 3577ska_Text 3577ska_Anlage1223