BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/358 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 28.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Messer, Drogen, Handys – Die Funde in den Haftanstalten (II) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/276 erklärt der Senat, dass die Menge der sichergestellten unerlaubten Gegenstände und Substanzen für die Effektivität der derzeitigen Kontrollmechanismen spreche. Man wolle auch künftig dem Einbringen unerlaubter Gegenstände und Substanzen in die Anstalten auf bewährte Weise begegnen und neben dem weiteren Einsatz geeigneter technischer Hilfsmittel auf Flexibilität der Sicherheitskonzepte in den Anstalten setzen. Die Anzahl der durch die Zentrale Revisionsabteilung durchgeführten Kontrollen hat sich jedoch erheblich reduziert. Während im Jahre 2010 noch 851 Kontrollen über alle Justizvollzugsanstalten hinweg durchgeführt wurden, waren es im vergangenen Jahr nur noch 505. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchem Grund ist die Anzahl der von der Zentralen Revisionsabteilung durchgeführten Kontrollen seit dem Jahr 2010 erheblich rückläufig? Der Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug obliegt eine Vielzahl von Aufgaben, siehe Antwort zu 3. Kontrollen in den Anstalten, zum Beispiel in Form von zusätzlichen Haftraumrevisionen oder Durchsuchungen von Anstaltsbereichen mit Rauschgiftspürhunden , stellen nur einen Teil dieser Aufgaben dar. Besondere Belastungen in anderen Aufgabenbereichen oder auch Übernahme von Kontrollaufgaben durch die Anstalten führen dazu, dass sich der Arbeitsschwerpunkt der Abteilung verlagerte. Zudem wurde das Einsatzkonzept der Revisionsgruppe anlässlich des Rückgangs der Gefangenenzahlen weiterentwickelt, sodass Schwerpunkteinsätze anstelle von flächendeckenden Kontrollen eine größere Rolle eingenommen haben. Kontrollen werden mit einem erhöhten Aufwand und einer größeren Intensität durchgeführt. Dabei steht die Qualität und nicht die Quantität der Kontrollmaßnahmen im Vordergrund. 2. Wie hat sich die Anzahl der Soll- und Ist-Stellen in der Zentralen Revisionsabteilung seit dem Jahr 2010 entwickelt? Bitte pro Jahr in VZÄ darstellen . Die Soll- und Ist-Personalausstattung der Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug ist den folgenden Übersichten zu entnehmen. Drucksache 21/358 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Soll-Personalausstattung der Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug1 Dienstposten/Stellen bis 30. Juni 2014 Dienstposten/Stellen seit 1. Juli 2014 Leitung Revisionsgruppe 1 1 Vertretung der Leitung 1 1 Revisionsbedienstete 10 9 Ist-Personalausstattung der Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug (in VZÄ)2 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Leitung Revisionsgruppe 1 1 1 1 1 1 Vertretung der Leitung 1 1 1 1 1 1 Revisionsbedienstete 9 10 10 9 7 8 3. Welche weiteren Aufgaben obliegen der Zentralen Revisionsabteilung und inwiefern haben sich diese seit dem Jahre 2010 verändert? Die Revisionsgruppe gehört organisatorisch zum Sicherheitsreferat der Abteilung Justizvollzug der zuständigen Behörde. Die Bediensteten sind unter anderem dafür ausgebildet , schwierige Situationen und Gefahrenlagen, mit denen die Justizvollzugsbediensteten der Anstalten überfordert sein können, zu bewältigen. Eine Besonderheit der Gruppe besteht zudem aus den flexiblen Einsatzmöglichkeiten, der Mobilität und der Ausstattung mit derzeit acht Rauschgiftspürhunden. Zu den Aufgaben, die im Wechselschichtdienst durchgeführt werden und die sich seit dem Jahr 2010 nicht verändert haben, gehören regelmäßig:  Unterstützung der örtlichen Vollzugsorgane in jeder Hinsicht, gegebenenfalls unter Einsatz eines Diensthundes (Rauschgiftspürhund),  anstaltsübergreifende außerordentliche Revisionen von Hafträumen und weiteren Anstaltsbereichen, auch außerhalb des umfriedeten Anstaltsgeländes insbesondere unter Einbeziehung eines Diensthundes,  außerordentliche Durchsuchungen von Gefangenen,  speziell angeordnete Einzeltransporte, Aus- und Vorführungen und Bewachungen von besonders gefährlichen beziehungsweise gefährdeten Gefangenen, gegebenenfalls auch länderübergreifend,  Übernahme der Einsatzleitung im Tages- und Nachtdienst,  Unterstützung aller Anstalten in besonderen Einsatzlagen,  Dauerhaftes Führen und Halten eines Diensthundes,  Entwicklung von Standards im Bereich der Sicherheitstechnik,  Begleitung von Baumaßnahmen unter Sicherheitsaspekten,  Fertigung von Stellungnahmen,  Zusammenarbeit mit anderen Behörden und  Beteiligung an übergeordneten Geschäftsprozessen wie zum Beispiel die Mitarbeit der Revisionsgruppe in der Expertenkommission Sicherheit. 1 Zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 30. Juni 2014 gab es keine Veränderungen in der Sollausstattung. Die Absenkung der Dienstposten zum 1. Juli 2014 erfolgte im Rahmen des Projekts Reorganisation und Modernisierung (ReMo) der Behörde für Justiz und Gleichstellung . Den Dienstposten sind zwölf beziehungsweise (seit dem 1. Juli 2014) elf Vollzeitäquivalente (VZÄ) zugewiesen. 2 Die dargestellten Zahlen entsprechen der Personalausstattung zum 31. Dezember eines Jahres beziehungsweise zum Stichtag 29. April 2015. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/358 3 4. Inwiefern passt die deutlich reduzierte Anzahl der durchgeführten Kontrollen zur Aussage des Senats, dass man dem Einbringen unerlaubter Gegenstände und Substanzen auf bewährte Weise begegnen möchte? Das Verhindern des Einbringens von unerlaubten Gegenständen und Substanzen ist in erster Linie Aufgabe der Anstalten und der dortigen Revisionsabteilungen, die Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug wirkt unterstützend. Somit besteht in der reduzierten Anzahl der durch die Revisionsgruppe durchgeführten Kontrollen und dem Ziel des Senats, dem Einbringen unerlaubter Gegenstände und Substanzen entgegenzutreten , kein Widerspruch. 5. Welche bundesweiten Überlegungen bestehen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Justizvollzuges durch Drohnen und in welcher Form ist Hamburg an den Überlegungen beteiligt? Die zuständige Behörde hat das Thema „Einbringen von unerlaubten Gegenständen mittels Drohnen in Justizvollzugsanstalten“ für die Frühjahrstagung der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre am 6. und 7. Mai 2015 angemeldet. Der Strafvollzugsausschuss der Länder wird sich mit dem Thema „Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalten – Detektions- und Abwehrmaßnahmen gegen Missbrauch unbemannter Luftfahrtsysteme“ in seiner 121. Tagung vom 6. bis 8. Mai 2015 befassen . 6. In der JVA Fuhlsbüttel wurden im Jahr 2014 insgesamt 1.148 unerlaubte Tabletten sichergestellt. a. Wie setzt sich diese außerordentlich hohe Menge an sichergestellten Tabletten zusammen? b. Um was für Tabletten handelt es sich dabei? Die im Jahr 2014 in der JVA Fuhlsbüttel durch die Revisionsgruppe der Abteilung Justizvollzug sichergestellten 1.148 Tabletten teilen sich wie folgt auf:  Tabletten im Haftraum eines Gefangenen, der kurz vor der Abschiebung stand. Bei den Tabletten handelte es sich um ein Psychopharmakon. Der Gefangene hatte einen Vorrat zur medizinisch indizierten ununterbrochenen Fortsetzung der Behandlung – auch nach einer erfolgten Abschiebung – erhalten. Nach Aufklärung des Sachverhalts wurde der erforderliche Vorrat dem Gefangenen zum Transport ausgehändigt.  113 Tabletten in der Pantry-Küche (ein Fund). Bei den Tabletten handelte es sich um Anabolika.  35 Tabletten, aufgeteilt auf sieben Funde. Es handelte sich um nicht zugelassene Tabletten. Hierunter fallen zum Beispiel Tabletten, die den Gefangenen nicht oder nicht in der aufgefundenen Anzahl verordnet wurden oder um Tabletten, die nicht zuzuordnen sind. 7. Der Senat gibt an, dass gegenüber Besuchern, Dienstleistern oder Bediensteten, die beim Einbringen unerlaubter Gegenstände überführt werden, ein Anstaltsverbot ausgesprochen wird und weitere rechtliche Schritte geprüft werden. a. Wie viele Anstaltsverbote wurden seit dem Jahr 2010 jeweils jährlich gegenüber wem erteilt? Bitte pro Jahr und nach Haftanstalten getrennt darstellen. Die gegenüber Besuchern, Dienstleistern und Bediensteten ausgesprochenen Anstaltsbetretungsverbote in den Jahren 2010 bis 2015 können folgenden Übersichten entnommen werden. Anstaltsverbote gegenüber Besuchern 2010 2011 2012 2013 2014 2015 JVA Fuhlsbüttel 2 6 7 4 7 3 JVA Billwerder 17 21 9 12 8 1 Untersuchungshaftanstalt 3 2 2 0 0 0 Drucksache 21/358 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Sozialtherapeutische A. 2 1 1 1 0 0 JVA Hahnöfersand 10 13 10 17 5 0 JVA Glasmoor 0 0 0 2 0 2 Anstaltsverbote gegenüber Dienstleistern 2010 2011 2012 2013 2014 2015 JVA Fuhlsbüttel 1 2 0 0 0 1 JVA Billwerder 0 0 0 1 0 0 Untersuchungshaftanstalt 0 0 0 0 0 0 Sozialtherapeutische A. 0 0 0 0 0 0 JVA Hahnöfersand 0 0 0 0 0 0 JVA Glasmoor 0 0 0 0 0 0 Anstaltsverbote gegenüber Bediensteten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 JVA Fuhlsbüttel 0 0 0 0 2 0 JVA Billwerder 0 0 0 1 0 0 Untersuchungshaftanstalt 0 0 0 0 0 0 Sozialtherapeutische A. 0 0 0 0 0 0 JVA Hahnöfersand 0 0 0 0 0 0 JVA Glasmoor 0 0 0 0 0 0 b. Welche sonstigen rechtlichen Schritte wurden seit dem Jahr 2010 jeweils jährlich gegenüber wem eingeleitet und mit welchem Ergebnis ? Bitte pro Jahr darstellen. Sofern es sich bei den unerlaubten Gegenständen, die von Besucherinnen und Besuchern , Dienstleistern oder Bediensteten eingebracht werden, um Betäubungsmittel oder andere Gegenstände handelt, deren Besitz auch außerhalb des Vollzuges strafbewehrt ist, so werden die Funde der jeweils zuständigen Polizeidienstelle gemeldet und die Betäubungsmittel oder Gegenstände übergeben. Sofern die Funde einer konkreten Person zugeordnet werden können, wird gegen diese Person bei der Polizei Strafanzeige gestellt oder die Polizei ermittelt eigenständig und gibt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Anzahl der an die Polizei übergebenen Betäubungsmittelfunde, die einer Besucherin oder einem Besucher zugeordnet werden konnte, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen; Funde von anderen unerlaubten Gegenständen waren in dem nachgefragten Zeitraum nicht zu verzeichnen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 JVA Fuhlsbüttel 1 0 3 0 3 0 JVA Billwerder 10 10 8 7 2 0 Untersuchungshaftanstalt 3 2 2 0 0 0 Sozialtherapeutische A. 0 0 1 0 0 0 JVA Hahnöfersand 6 8 4 4 1 0 JVA Glasmoor 0 0 0 0 0 0 In der JVA Billwerder konnte zudem in einem Fall im Jahr 2014 ein Betäubungsmittelfund einem Dienstleister zugeordnet werden. Das Verfahren gegen ihn wurde gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. In den drei Fällen, in denen Bedienstete unerlaubte Gegenstände in die Anstalten eingebracht haben, wurde neben dem Anstaltsverbot in einem Fall eine Kündigung ausgesprochen. In zwei Fällen wurde das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen sowie ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Disziplinarverfahren sind noch nicht abgeschlossen. In einem Fall (JVA Billwerder) wurden unter anderem Betäubungsmittel eingebracht. Hier kam es zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die mit einer Anklage abgeschlossen wurden. Das Urteil (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe ) ist noch nicht rechtskräftig. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/358 5 In den beiden anderen Fällen (JVA Fuhlsbüttel) kam es ebenfalls zu Ermittlungsverfahren , die noch nicht abgeschlossen sind. Siehe hierzu die Drs. 20/13695 und 20/14237.