BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3582 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Urs Tabbert (SPD) vom 08.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Rechtsstreitigkeiten der Universität Hamburg in Hochschulzulassungssachen : Vertretung durch eine Anwaltskanzlei aus Hannover. Gründe der externen Beauftragung, Kosten, Fallzahlen Die in Hannover ansässige Rechtsanwaltskanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB vertritt die Universität Hamburg auch erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg in Hochschulzulassungssachen. Vor dem Hintergrund, dass die Universität auch über eigene Juristinnen und Juristen verfügt, die die Universität jedenfalls erstinstanzlich vertreten könnten (vor dem Verwaltungsgericht herrscht kein Anwaltszwang), frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH). Für die Betreuung der Rechtsmittelverfahren in Zulassungsangelegenheiten stehen in der UHH eine Stelle „Volljurist“ und eine Stelle „Sachbearbeitung“ zur Verfügung. Diese Ressource hat die UHH seit jeher auf der Basis von Rahmenvereinbarungen bedarfsorientiert mit externer rechtsanwaltlicher Ressource ergänzt. Diese Kombination hat sich mit Blick auf die hohen Fallzahlen (in den Zulassungsverfahren des Jahres 2015 gab es beispielsweise 1.193 Widersprüche, 882 Eilverfahren, 91 Beschwerdeverfahren und 91 Klagverfahren), die zyklischen Bedarfe und die dynamische Kapazitätsrechtsprechung sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich als sachgerecht erwiesen. 1. In wie vielen Rechtsstreitigkeiten wurde die Universität Hamburg bislang von der Rechtsanwaltskanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB jeweils in erster und zweiter Instanz vertreten? Welche dieser Fälle betrafen Hochschulzulassungsverfahren? Welche Fälle betrafen andere Rechtsfragen ? Wie viele dieser Hochschulzulassungssachen endeten mit einer Zulassung zu dem beantragten Studium? Die Kanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB hat (einschließlich noch laufender Verfahren mit Stand 9. März 2016) vor dem Verwaltungsgericht Hamburg insgesamt 381 Verfahren (Hauptsacheverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) für die UHH geführt. In allen diesen Verfahren war das Begehren der Antragsteller auf Zulassung zum Studium im Wintersemester 2015/2016 beziehungsweise Sommersemester 2016 gerichtet. Insgesamt wurden in den von der Kanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB übertragenen Verfahren durch Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg 34 Antragsteller vorläufig zugelassen. In 51 der vorgenannten 381 Verfahren schloss sich an das erstinstanzliche Verfahren ein Beschwerdeverfahren beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht an. In 33 weiteren Verfahren, in denen erstinstanzlich keine anwaltliche Vertretung erfolgt war, wurde die Kanzlei erstmals im Beschwerdeverfahren mit der Vertretung der UHH beauftragt. Drucksache 21/3582 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In drei der Beschwerdeverfahren kam es zwischenzeitlich zum Abschluss von Vergleichen , die zur Zulassung von drei weiteren Studierenden führten. In einem anderen Verfahren wurde einer gegnerischen Beschwerde stattgegeben und ein Antragsteller vorläufig zugelassen. In den Verfahren, in denen die Kanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB mandatiert war, ist es somit insgesamt (Stand 9. März 2016) zu 38 (vorläufigen) Zulassungen gekommen. 2. Besteht eine Rahmenvereinbarung der Universität Hamburg mit der Rechtsanwaltskanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB? Wenn ja, welchen Inhalt hat diese Vereinbarung und für welchen Zeitraum ist sie geschlossen? Ist der Auswahl der Kanzlei ein Ausschreibungsverfahren vorausgegangen beziehungsweise warum kam keine in Hamburg ansässige Kanzlei in Betracht? Welche Kriterien gaben jeweils den Ausschlag für die Mandatierung der Kanzlei DR. RÜPING & PART- NER mbB? Es besteht eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Mai 2019. Gegenstand ist die interne Rechtsberatung und Prozessvertretung der UHH vor dem Verwaltungsgericht im Hochschul- beziehungsweise im Kapazitätsrecht (ohne Medizinbereich). Der Schwerpunkt der Rechtsberatung und Prozessvertretung liegt im Kapazitätsrecht und den hiervon berührten verfahrensrechtlichen Aspekten. Der Auswahl der Kanzlei ist ein zweistufiges Vergabeverfahren vorausgegangen. Ausgewählt wurden zunächst nur Kanzleien, die ausschließlich Vertretung von Hochschulen übernehmen. Im zweiten Schritt wurden drei geeignete Kanzleien angefragt, ein Angebot abzugeben. Darunter war auch eine in Hamburg ansässige Kanzlei. Auswahlkriterien waren: Ausgewiesene Expertise im Hochschulrecht, mehrjährige Vertretung von Hochschulen verschiedener Länder in Zulassungsangelegenheiten, Gewährleistung kurzer Reaktionszeiten auch während der Urlaubszeiten sowie der Angebotspreis . 3. Welche Kosten sind der Universität Hamburg bislang im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Kanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB entstanden ? Erfolgt die Abrechnung der Kosten nach RVG oder auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung? Alle Kosten bitte aufschlüsseln nach Gerichtskosten, Kosten für die eigenen Anwälte, Kosten der Gegenseite und sonstige Kosten. Der UHH ist von der Kanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB bis zum 9. März 2016 aufgrund einer von der UHH im Rahmen der Ausschreibung vorgegebenen Vergütungsvereinbarung insgesamt ein Betrag von 25.726,64 Euro in Rechnung gestellt worden. In den gerichtlichen Verfahren, in denen die UHH von der Kanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB vertreten wurde, sind der UHH Gerichtskosten in Höhe von 7.338,50 Euro auferlegt worden (Stand 9. März 2016). Zulasten der UHH wurden bisher (Stand 9. März 2016) Kostenfestsetzungsbeschlüsse in einer Gesamthöhe von 3.559,93 Euro zuzüglich Zinsen erlassen. 4. Wie viele Hochschulzulassungsverfahren hat die Universität Hamburg in den zurückliegenden zehn Jahren geführt? In welchen Jahren hat sie sich dabei von einer Rechtsanwaltskanzlei (bitte jeweils Angabe der Kanzlei) in erster Instanz vertreten lassen und wie wird die Beauftragung jeweils begründet? Wie viele dieser Verfahren endeten mit einer Zulassung zum beantragten Studium? Die UHH hat erst in 2011 damit begonnen, eine Datenbank aufzubauen, in der die Rechtsmittelverfahren im Bereich „Zulassungen“ erfasst werden. Dementsprechend liegen erst ab 2012 verlässliche Daten über die Anzahl der Verfahren vor. Im Zeitraum von 2012 bis 2015 gab es im Bereich der Hochschulzulassungsverfahren 5.673 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und 177 Klagverfahren. Für 2016 können noch keine Angaben gemacht werden. In den Jahren vor der Beauftragung der Kanzlei DR. RÜPING & PARTNER mbB wurde die UHH in Hochschulzulassungssachen von der Kanzlei Dr. Fettweis & Sozien aus Freiburg vertreten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3582 3 Da in der Rechtsmitteldatenbank die Prozessvertretung der UHH erst seit 2015 erfasst wird, lässt sich für den vorherigen Zeitraum nicht mehr nachvollziehen, in welchen erstinstanzlichen Verfahren die UHH anwaltlich vertreten war, sodass sich auch nicht mehr ermitteln lässt, wie viele dieser Verfahren mit einer Zulassung zum beantragten Studium endeten. Im Übrigen siehe die Antwort zu 1. 5. Welches Budget ist im Wirtschaftsplan der Universität Hamburg jeweils für externe Rechtsvertretung in Hochschulzulassungssachen und in anderen Rechtsstreitigkeiten (gegebenenfalls getrennt nach erst- und zweitinstanzlichen Streitigkeiten) vorgesehen? Der Wirtschaftsplan der UHH weist kein gesondertes Budget für „externe Rechtsvertretung “ aus. Rechtsmittelkosten sind Bestandteil der Sammelposition „Sachaufwendungen “, die nicht weiter differenziert ist.