BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3585 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 08.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage: Salafistinnen organisieren Messe für Mädchen und Frauen In Drs. 21/3395 schreibt der Senat, dass nicht ausgeschlossen werden könne , dass auf der Messe für „salafistische Hilfsorganisationen“ geworben werde . Der Verfassungsschutz nennt in dem Beitrag vom 07.03.2016 „Kein harmloses Frühlingserwachen “ die Organisationen „Medizin mit Herz“, „Ansaar International“ oder „Helfen in Not“, die als salafistisch eingestuft werden. Des Weiteren hat die Messe nicht wie angekündigt in Bramfeld, sondern im „Elegance“-Veranstaltungsort in Niendorf stattgefunden. Auf der Facebookseite der Veranstalter „Halal Messen A&E Events“ schreiben diese in einem Beitrag vom 06.03., 13.24 Uhr: „wir hatten insgesamt 3 Hallenverträge“. Des Weiteren schreibt in den Kommentaren (07.03., 16:20 Uhr) die Userin „Umm Nounou“: „Ich hab mitbekommen das sie etwas planen “. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche weiteren Organisationen, Vereine und Gruppen sind den Sicherheitsbehörden und dem Senat bekannt, die ihren salafistischen Hintergrund verschleiern? a. Wie und wo sind diese Organisationen tätig und wer steckt hinter ihnen? Den zuständigen Behörden ist bisher keine salafistische Gruppierung bekannt geworden , aus deren Namen oder Eigenbezeichnung sich ihre ideologische Ausrichtung erkennen ließe. Sie verbergen sich grundsätzlich hinter eher positiv besetzten Bezeichnungen wie den genannten. Darüber hinaus wechseln die Bezeichnungen oder werden nur sehr kurzfristig verwendet. b. Wie wird die Bevölkerung auf den salafistischen Hintergrund der Organisationen aufmerksam gemacht? Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV Hamburg) informiert die Öffentlichkeit im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages. Im Übrigen siehe Drs. 21/1104, 21/3355 und Antwort zu 8. c. Wohin genau fließen Spendengelder und über welche Kanäle werden diese gesammelt? Spenden werden für die unterschiedlichsten Zwecke gesammelt. Dies geschieht auf Spendenveranstaltungen, zum Teil aber auch im privaten Kreis oder über Aufrufe im Internet. Der Umgang mit diesen Spenden ist je nach Sammlungszweck unterschiedlich , Spenden werden, soweit bekannt, auch als Barmittel mit sich geführt. Aufgrund Drucksache 21/3585 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der unübersichtlichen Lage in der türkisch-syrischen Grenzregion und in den Krisengebieten kann oft nicht beurteilt werden, wo und an wen die Gelder übergeben werden . Im Übrigen siehe Drs. 21/1104. d. Was unternehmen die Sicherheitsbehörden gegen diese Organisationen ? Siehe Drs. 21/1104. 2. Wieso haben die Sicherheitsbehörden die Öffentlichkeit erst über den neuen Veranstaltungsort informiert, als die Veranstaltung bereits lief, und nicht bereits vorher? 3. Ist der Betreiber des „Elegance“ über den Hintergrund der Veranstalter informiert worden? Wenn ja, womit ist er genau konfrontiert worden, wenn nein, weshalb nicht? 4. Wieso sind die anderen zwei Veranstaltungsorte, von denen A&E Events spricht, nicht öffentlich gemacht worden? 5. Die Seite http://www.salafiyawatch.net berichtet auch über Hamburg und hätte dem Senat oder Sicherheitsbehörden zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs.21/3395 bekannt sein müssen. Wieso war es das nicht und welche Informationen liegen inzwischen über die Betreiber der Seite vor? Die zuständigen Behörden hatten vor Veranstaltungsbeginn keine Kenntnis von dem neuen Veranstaltungsort. Daher konnte der Betreiber des „Elegance“ auch nicht informiert werden. Von weiteren eventuellen Veranstaltungsorten war den Sicherheitsbehörden nichts bekannt. Zu der genannten Internetpräsenz liegen keine Informationen vor. 6. Welche weiteren Veranstaltungen von A&E Events sind wann an welchen Orten geplant und wie gedenken die Sicherheitsbehörden hier tätig zu werden? a. Wenn keine Informationen hierüber vorliegen, weshalb nicht? Die Kenntnis zu Planungen weiterer Veranstaltungen setzt voraus, dass weitere Veranstaltungen geplant sind. Derzeit sind der zuständigen Behörde solche Planungen nicht bekannt. 7. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um speziell Frauen, die auch aus dem Umland nach Hamburg für eine solche Messe anreisen, rechtzeitig über den Hintergrund der Veranstalter zu informieren und auch über eventuelle Ortswechsel zu informieren? a. Welche Maßnehmen werden ergriffen, um Aussteller zu informieren ? Siehe Antworten zu 1. bis 5. und zu 8. 8. Wie werden Frauen und Mädchen generell über salafistische Organisationen , wie zum Beispiel „Akhwat fi deen“, aufgeklärt und gedenkt der Senat diese Maßnahmen aufgrund der steigenden Anhängerschaft zum salafistischem Spektrum auszubauen? Wenn nein, weshalb nicht? Das LfV Hamburg informiert im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben umfassend über die Gefahren, die von den Islamisten ausgehen. Dies geschieht durch umfangreiche Medienarbeit (Pressestatements, Interviews, Internetbeiträge auf der Homepage, jährlicher Verfassungsschutzbericht) sowie durch Vorträge und Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen. Vertreter des LfV stehen auf Anforderung für Beratungen in Einzelfällen zur Verfügung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3585 3 Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus werden generell geschlechtsneutral konzipiert und umgesetzt. Geschlechtsspezifische Aspekte werden, soweit erforderlich, berücksichtigt und aus aktuellem Anlass unverzüglich aufgegriffen. Hierzu dienen unter anderem Sitzungen des Beratungsnetzwerks Prävention und Deradikalisierung, in denen die aktuelle Lage analysiert wird und ein Austausch über neue Entwicklungen und Aktivitäten salafistischer Organisationen stattfindet. In dieses Beratungsnetzwerk sind die zuständigen Behörden, die Bezirksverwaltung, die islamischen Religionsgemeinschaften, die Alevitische Gemeinde sowie weitere Netzwerkpartner integriert. Auf dieser Grundlage wirken die Mitglieder des Netzwerks als Multiplikatoren, indem sie relevante Informationen in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich verbreiten und gegebenenfalls spezielle präventive Maßnahmen entwickeln. Im Übrigen siehe Drs. 21/3355, Drs. 21/2483 und Drs. 20/13460.