BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3593 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 09.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Abstimmungsverhalten Hamburgs im Bundesrat am 18. März 2016 zum „Entwurf eines Gesetztes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreiches Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten“ Teile des sogenannten Asylpakets II wurden im Bundesrat am 26. Februar 2016 in der 942.Bundesratssitzung behandelt. Dieser Teil des Pakets ist ein Einspruchsgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. In der Sitzung der Länderkammer wurden keine Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. In der kommenden 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016 wird die Länderkammer gemäß Einladungsentwurf vom 01. März 2016 unter Tagesordnungspunkt 15 über den „Entwurf eines Gesetztes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreiches Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten“ abstimmen. Im Vorfeld dieser Beratungen hat sich Bürgermeisterin Katharina Fegebank gegenüber der dpa geäußert: „Das Asylpaket II widerspricht dem Menschenverstand und dem menschlichen Anstand“ ... „Das Paket erleichtert vielleicht die Integration der CSU, aber es erschwert die Integration von Flüchtlingen.“ Mehrere führende Mitglieder der Hamburger GRÜNEN haben ebenfalls erklärt, dem Gesetzentwurf, der maßgeblich von Bürgermeister Olaf Scholz ausgehandelt worden ist, keine Mehrheit durch Hamburger Bundesratsstimmen zu verschaffen. Die Große Koalition auf Bundesebene ist zur Umsetzung des Asylpakets auf die Zustimmung von mindestens zwei Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung angewiesen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Entgegen den Angaben der Fragesteller wird der Gesetzentwurf zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten nicht als Tagesordnungspunkt 15, sondern als Tagesordnungspunkt 14 der 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016 beraten. Der Senat bezieht – das Einverständnis der Fragesteller voraussetzend – seine Antworten daher auf Punkt 14 der Tagesordnung der genannten Bundesratssitzung . Auch die Ausführungen der Fragesteller, dass dieser Gesetzentwurf Teil des sogenannten Asylpakets II sei, sind nicht richtig. Wie bereits in Drs. 21/3371 erläutert, handelt es sich bei dem umgangssprachlich Asylpaket II genannten Gesetz um das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag, BT.-Dr. 18/7538), das der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. Februar 2016 abschließend beraten hat. Das Bundeska- Drucksache 21/3593 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 binett hatte dazu in seiner 90. Sitzung am 3. Februar 2016 eine sog. Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen. In dieser Kabinettssitzung am 3. Februar 2016 ist – unabhängig von der oben genannten Formulierungshilfe – auch der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algeriens, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beschlossen worden (BR.-Drs 68/16). Die Fragesteller gehen schließlich fehl in ihrer Annahme, dass der Bundesrat am 18. März 2016 über die Zustimmung zu dem genannten Gesetzentwurf mit der Drs.- Nummer 68/16 berät. Nach dem Grundgesetz kann die Zustimmung des Bundesrates zu einem zustimmungspflichtigen Gesetz erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag erfolgen (Artikel 77 GG). Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden gemäß Artikel 76 Abs. 2 GG zunächst dem Bundesrat zugeleitet . Der Bundesrat kann dann innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu der Vorlage der Bundesregierung nehmen (Artikel 76 Absatz 2 S. 2 GG). Dieser Verfahrensschritt wird auch als erster Durchgang bezeichnet. Hierbei erhält der Bundesrat die Gelegenheit, sich noch vor dem Deutschen Bundestag zu dem Entwurf zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben. Die Bundesregierung legt ihre Ansicht zu dieser Stellungnahme in einer sogenannten Gegenäußerung dar, die nach diesem ersten Durchgang vom Bundeskabinett beschlossen wird. Der Gesetzentwurf wird erst dann gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung beim Bundestag eingebracht. Erst wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen hat, stimmt der Bundesrat bei Zustimmungsgesetzen über die Zustimmung zu dem Gesetz ab (Artikel 77 Absatz 2a GG). Der Senat verweist zur Darstellung eines Gesetzgebungsverfahrens und insbesondere zur Rolle des Bundesrates darin erneut auf die Internetseite des Bundesrates (http://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/verfahren/verfahren.html?nn=4 353684#doc4353670bodyText4). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat sich der Hamburger Senat bereits auf ein Abstimmungsverhalten zu Tagesordnungspunkt 15 (Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreiches Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten) bei der aktuell anstehenden Bundesratssitzung am 18. März verständigt? Nein. 2. Wenn ja, wann hat der Senat diesen Entschluss gefasst und auf welcher Grundlage hat der Senat seine Positionierungen zur Abstimmung Hamburgs im Bundesrat am 18. März getroffen? 3. Wie sieht dieser Entschluss aus? Entfällt. 4. Wenn nein, wann wird der Senat seine Positionierung vornehmen? In der 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016. 5. Wie beurteilt der Hamburger Senat die Äußerungen von Bürgermeisterin Katharina Fegebank zum Asylpaket II (siehe „Hamburger Abendblatt“ vom 27./28. Februar 2016)? Der Senat hat sich damit nicht befasst. 6. Hat es vor den Äußerungen von Frau Fegebank Gespräche zwischen Frau Bürgermeisterin Fegebank und Herrn Bürgermeister Scholz zum Abstimmungsverhalten Hamburgs bei den Teilen des Asylpaktes II gegeben, die am 18. März 2016 im Bundesrat behandelt werden. Wenn ja, welche, zum welchem Zeitpunkt und mit welchen Ergebnissen? Haben auch andere Mitglieder der Landesregierung an diesen Gesprächen teilgenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3593 3 Wenn ja, welche? Siehe Vorbemerkung. 7. Wird der Einfluss des Ersten Bürgermeister Olaf Scholz und Hamburgs auf Bundesebene geschwächt, wenn Hamburgs Bürgermeister sich in der Hamburger Regierungskoalition nicht durchsetzen sollte und Hamburg dem Gesetz in der kommenden Bundesratssitzung seine Zustimmung verweigern sollte? 8. Welche konkreten Auswirkungen in organisatorischer und finanzieller gibt es für den Stadtstaat Hamburg, wenn dieser Teil des Asylpakets II keine Mehrheit im Bundesrat finden würde? Damit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.