BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3599 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 09.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung der SOLAS-Regeln zur Gewichtsverifizierung von Exportcontainern Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 müssen die Bruttogewichte von beladenen Exportcontainern nach einer zertifizierten und zugelassenen Methode rechtzeitig vor Verladung auf das Seeschiff festgestellt und der Reederei und dem Containerterminal übermittelt werden. Rechtliche Grundlage bildet das von der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) beschlossene SOLAS- Übereinkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea). Das global geltende Recht wurde in Deutschland durch die „Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern“ in nationales Recht umgesetzt. Die Verantwortung für die Ermittlung und Dokumentation des verifizierten Bruttogewichtes des beladenen Containers trägt der Verlader (Shipper). Im Februar kündigte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt an, dass er das Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der SOLAS-Änderung in Kürze einleiten würde und die Zuständigkeit für die behördliche Kontrolle bei der Einhaltung der Vorschriften sowie die Toleranz bei behördlichen Überprüfungen bei der Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) liegen werde. Laut BMVI würden im Zuge des Rechtsetzungsverfahrens zur Umsetzung der SOLAS-Ergänzung sowohl die Länder als auch die Verbände und Fachkreise die Möglichkeit erhalten, Stellung zu nehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die rechtliche Grundlage bildet das von der Internationalen Schifffahrts-Organisation (IMO) beschlossene Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen). Die Änderungen des SOLAS-Übereinkommens zur verpflichtenden Angabe der verifizierten Bruttomasse von Seecontainern (Kapitel VI Regel 2 der Anlage zu SOLAS) sollen nunmehr in nationales Recht umgesetzt werden. Die die SOLAS-Regelung ergänzenden „Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern“ sind bereits im Verkehrsblatt 2/2015 vom Januar vergangenen Jahres veröffentlicht worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der DAKOSY Datenkommunikationssystem AG wie folgt: 1. Wurde das Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der SOLAS- Änderung inzwischen eingeleitet? Wenn ja, wann? Wenn nein, ist dem Senat bekannt, wann dies erfolgen soll? Drucksache 21/3599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Bund beabsichtigt, das Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der SOLAS- Änderung zur verpflichtenden Angabe der verifizierten Bruttomasse von Seecontainern in Kürze einzuleiten. Das Verfahren soll vor Inkrafttreten der internationalen Regelungen am 1. Juli 2016 abgeschlossen sein. Die Bundesregierung hat Informationen zur Umsetzung auf der Seite http://www.deutsche-flagge.de/de/sicherheit/ ladung/container/container-beladung#Bruttomasse veröffentlicht. Danach soll die Änderung der SOLAS-Regelungen durch Aufnahme in die Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz in Deutschland umgesetzt werden. 2. Inwiefern sind die Länder im Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der SOLAS-Änderung eingebunden? In welcher Form und bis wann wird es den Ländern im Zuge der Umsetzung der SOLAS-Regeln möglich sein, Stellung zu beziehen? Welche behördlichen Stellen sind hier eingebunden ? Länder, Fachkreise und Verbände werden im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens die Möglichkeit erhalten, zu dem Rechtsetzungsentwurf Stellung zu nehmen. Weitere Details sind bislang nicht bekannt. 3. Wie beurteilt der Senat die Umsetzung der SOLAS-Regeln zur Gewichtsverifizierung von Exportcontainern? a. Wo sieht er noch Handlungs- und/oder Klärungsbedarf? b. Wie wird sich nach Einschätzung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden die Umsetzung der SOLAS-Regeln zur Gewichtsverifizierung von Exportcontainern auf den Betrieb im Hamburger Hafen auswirken? Dem Senat liegen über die in der Antwort zu 1. genannten Informationen hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor. Vor diesem Hintergrund scheint es wichtig, die am Logistikprozess beteiligten Unternehmen und Institutionen kurzfristig einzubinden und die rechtliche Umsetzung zum 1. Juli 2016 zu bewirken. Die Auswirkungen auf den Betrieb im Hamburger Hafen können derzeit nicht abgeschätzt werden. 4. Hinsichtlich der Umsetzung der neuen SOLAS-Regeln in deutsches Recht besteht laut Verbänden bei vereinzelten Punkten noch Klärungsbedarf . Dazu zählen unter anderem die Genauigkeitsanforderungen an Waagen, die Zuständigkeit für die Zertifizierung des Verfahrens sowie die Zuständigkeiten für die behördliche Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften sowie die Toleranz bei behördlichen Überprüfungen. Welchen Standpunkt vertreten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden hinsichtlich dieser Punkte? Erste Informationen zu den Genauigkeitsanforderungen wurden bereits publiziert. Zu den übrigen genannten Punkten liegen noch keine konkreten Vorschläge vor, auf deren Basis die zuständige Behörde einen Standpunkt entwickeln könnte. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Auch der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßt den Einstieg in die nationale Umsetzung. Zugleich wies der ZDS darauf hin, dass gerade die Containerterminals mit ihrer strategischen Schnittstellenfunktion zwischen den Wirtschaftsbeteiligten einen bestimmten zeitlichen Vorlauf zur Implementierung und Optimierung der notwendigen Vorbereitungsprozesse benötigen würden. Wie positioniert sich der Senat gegenüber der Forderung des ZDS? Wird sich der Senat innerhalb des Rechtssetzungsverfahrens dafür einsetzen, den Containerterminals einen zeitlichen Vorlauf zur Implementierung und Optimierung der notwendigen Vorbereitungsprozesse zu gewähren? Die SOLAS-Änderung soll zum 1. Juli 2016 in Kraft treten. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. Erste Planungen sahen vor, dass an den Containerterminals Stichprobenkontrollen stattfinden sollten. Offen war jedoch bis dato, wer die Kosten trägt und was mit Containern geschieht, die von den angegebenen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3599 3 Maßen und Daten abweichen beziehungsweise wer in diesem Fall entsprechend haftet. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu den – die Umsetzung betreffenden – beschriebenen Punkten vor? Siehe Antworten zu 1. und 3. 7. Laut jüngsten Berichten der Deutschen Schiffahrts-Zeitung (THB) würde sich auch die DAKOSKY Datenkommunikationssystem AG im Rahmen einer Arbeitsgruppe „Verified gross mass“ (VGM). mit der technischen Umsetzung dieser neuen SOLAS-Richtlinie beschäftigen. Der Softwareund IT-Dienstleister habe inzwischen drei Möglichkeiten für die Übermittlung des Bruttocontainergewichts vorgestellt. Welche Möglichkeiten sind dies im Einzelnen? Die drei angesprochenen Möglichkeiten beziehen sich auf drei verschiedene Nachrichten , welche die DAKOSY Datenkommunikationssystem AG für die Übermittlung anbieten wird. Im Einzelnen handelt es sich um: Übermittlung des Gewichtes im Rahmen der elektronischen Buchung Übermittlung des Gewichtes im Rahmen der elektronischen Shipping Instruction Nutzung der neuen elektronischen Nachricht VERMAS Darüber hinaus beabsichtigt die DAKOSY Datenkommunikationssystem AG, eine Web-Anwendung anzubieten, in der Shipper, welche nicht in der Lage sind die drei Möglichkeiten zu nutzen, das Gewicht erfassen können. Die DAKOSY Datenkommunikationssystem AG übermittelt dieses über die oben genannten Nachrichten an den Carrier. Mit dem eigentlichen Prozess des Wiegens beziehungsweise des Aufaddierens von Einzelsendungen, die einer Übermittlung vorgelagert sind, beschäftigt sich die DAKOSY Datenkommunikationssystem AG nicht.