BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3600 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 09.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen (II) Hamburg soll nach Plänen des Senats als erstes Bundesland einen sogenannten Ausreisegewahrsam im Transitbereich des Flughafens Hamburg erhalten. Mitte Februar 2016 konnte der Senat wesentliche Fragen aus meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/3199) (noch) nicht beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern sind die Planungen des Senats in der Ausgestaltung des Abschiebegewahrsam vorangeschritten? Gegebenenfalls: Wann rechnet der Senat mit Ergebnissen seiner Planungen? 2. Plant der Senat, in Amtshilfe auch Personen in der Zuständigkeit anderer Bundesländer in Gewahrsam zu nehmen? a. Wenn ja, aus welchen Bundesländern? b. Beziehungsweise mit welchen Ländern werden Kooperationsgespräche geführt/sind geplant? c. Aus welchen Ländern kamen diesbezügliche Anfragen? 3. Inwiefern ist vorgesehen, dass Personen aus dem Gewahrsam „freiwillig “ ausreisen können? a. Inwiefern werden dabei Rückkehrhilfen gewährt? b. Welche Stelle soll gegebenenfalls über Rückkehrhilfen entscheiden ? 4. Will der Senat die in Gewahrsam Genommenen nach Geschlechtern getrennt unterbringen? 5. Will der Senat auch Familien in Gewahrsam nehmen? a. Wenn ja, gemeinsam? b. Wenn ja, auch gemeinsam mit anderen Personen? Der gegenwärtige Planungsstand sieht vor, einen Ausreisegewahrsam mit 20 Plätzen auf dem Gelände des Flughafens Hamburg zu errichten und zu betreiben. Alle Beteiligten befinden sich diesbezüglich in laufenden Gesprächen zur Konkretisierung der Planungen hinsichtlich des Konzepts des Ausreisegewahrsams, der räumlichen Gestaltung und der personellen Ausstattung. Eine getrennte Unterbringung nach Geschlecht wird möglich sein. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . Drucksache 21/3600 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Will der Senat auch (unbegleitete) Minderjährige in Gewahrsam nehmen ? Es ist nicht vorgesehen, unbegleitete Minderjährige in Gewahrsam zu nehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 5. 7. Inwiefern sind die Verhandlungen der Innenbehörde mit dem Flughafen Hamburg über die Einrichtung eines Ausreisegewahrsams am Flughafen vorangeschritten? Mit welchen Ergebnissen rechnet der Senat beziehungsweise wann rechnet der Senat mit Ergebnissen? Siehe Antwort zu 1. bis 5. 8. Plant der Senat die Einrichtung mit privatem Betreiber? a. Wenn ja, mit welchen möglichen Betreibern wird dazu verhandelt? b. Wenn nein, welche Behörde soll die Einrichtung betreiben? Der Ausreisegewahrsam soll vom Einwohner-Zentralamt mit eigenen Beschäftigten betrieben werden. 9. Auf welcher Fläche beziehungsweise in welchem Gebäude des Flughafens soll der Ausreisegewahrsam entstehen? Befindet sich diese/dieses im Transitbereich des Flughafens? 10. Wie viele Quadratmeter sind vorgesehen? 11. In welchem Besitz befindet sich die Fläche beziehungsweise das Gebäude? Derzeit wird eine Fläche auf dem östlichen Teil des Flughafengeländes mit einer Größe von rund 2.000 Quadratmetern favorisiert. 12. Wann plant der Senat derzeit, die Einrichtung in Betrieb zu nehmen? Die Planungen haben noch nicht den nötigen Konkretisierungsgrad erreicht, um einen Termin zur Inbetriebnahme benennen zu können.