BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3610 21. Wahlperiode 18.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 10.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Was plant der Senat in Rahlstedt? Der Medienberichterstattung1 war zu entnehmen, dass im Rahmen eines Pilotprojektes zwischen Stapelfeld (Schleswig-Holstein) und Rahlstedt (Hamburg ) ein gemeinsames Gewerbegebiet projektiert und realisiert werden soll. Alleinstellungsmerkmal wäre die Landesgrenze mittendrin. Es handle sich dabei um das erste Gewerbegebiet dieser Art. Ein Gutachten soll bereits vorliegen und Ergebnisse sollen im Februar den Stapelfelder Gemeindevertretern präsentiert worden sein. Ferner soll den Gutachtern ein Untersuchungsraum an die Hand gegeben worden sein, der circa 4 Quadratkilometer groß ist und den Ende der Neunzigerjahre am Rande von Hamburg-Rahlstedt entstandenen Merkurpark östlich, südöstlich und südlich umfasst. Das Gebiet reicht von den letzten Hochhäusern der Rahlstedter Siedlung Großlohe im Westen bis ans Stapelfelder Mini-Gewerbegebiet Stormarnring im Osten, vom Autobahn-Zubringer Sieker Landstraße (L 222) im Norden bis zur Verlängerung des Von-Eichendorff-Wegs im Süden. Des Weiteren soll das Gewerbegebiet von einem Grüngürtel eingefasst und Parkplätze sollen unterirdisch angelegt werden. Die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck sowie die Handelskammer Hamburg fordern schon seit langer Zeit eine engere Wirtschaftskooperation. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im Hinblick auf das Pilotprojekt? Das genannte Gutachten liegt vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 2. Welche Behörden sind aufseiten der Freien und Hansestadt Hamburg in das Projekt eingebunden? Welche Instanzen vonseiten des Landes Schleswig-Holstein? Für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sind das Bezirksamt Wandsbek, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beteiligt. Für Schleswig-Holstein sind die Staatskanzlei, die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH, der Kreis Stormarn sowie die Gemeinden Barsbüttel und Stapelfeld beteiligt. 1 http://www.abendblatt.de/region/stormarn/article206951299/Pilotprojekt-Erstes-gemeinsames- Gewerbegebiet.html. Drucksache 21/3610 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wann wird beziehungsweise wurde die Bezirksversammlung Wandsbek mit dem Pilotprojekt befasst? Wann wird beziehungsweise wurde welche gewählte Vertretung in Schleswig-Holstein befasst? Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wurde am 9. Juni 2015 und am 9. Februar 2016 mit der gutachterlichen Untersuchung und Planung befasst. Darüber hinaus wurde die Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Stormarn in einer nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Stapelfeld am 15. Februar 2016 vorgestellt. Es ist nach derzeitigem Stand vorgesehen, dass sich der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 12. April 2016 mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für ein neues Gewerbegebiet in Rahlstedt befasst. Parallel werden der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm geändert. 4. Wird das durch die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Storman (WAS) und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beauftragte Gutachten veröffentlicht? Wenn ja wann? Wenn nein, warum nicht? Ja, das Gutachten wird zeitnah veröffentlicht. 5. Welche Erkenntnisse gehen aus dem Gutachten hervor? (Unter anderem in Bezug auf die potenzielle Fläche, die Größe des Areals, die Nachfrage potenzieller Unternehmen, bürokratische und finanzielle Herausforderungen , Arbeitsplätze et cetera.) Wie kann die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebiets erfolgen? Das Gutachten trifft auf der Grundlage einer Bestandsanalyse städtebauliche, landschaftsplanerische und verkehrliche Empfehlungen, unter anderem zu einer weiteren Gewerbeflächenentwicklung in Rahlstedt und dem Umland. Die Anbindung eines vorgesehenen neuen Gewerbegebiets in Rahlstedt kann an die Stapelfelder Straße erfolgen . Des Weiteren empfehlen die Gutachter eine länderübergreifende Landschaftsaufwertung . 6. Wer hat das Gutachten wann an wen in Auftrag geben? Im November 2014 haben die Kooperationspartner aus Hamburg (vertreten durch die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und das Bezirksamt Wandsbek) und Schleswig-Holstein (vertreten durch die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Storman (WAS)) die ausgewählte Bietergemeinschaft aus Landschaftsarchitekten , Stadt- und Verkehrsplanern beauftragt. 7. Wie ist die Vergabe für die Erstellung des Gutachtens erfolgt? Die Gutachtenvergabe ist freihändig erfolgt. Sechs Büros wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, fünf Büros haben fristgerecht ihr Angebot bei der Zentralen Vergabeaufsicht (ZVA) der damaligen BSU eingereicht. 8. Welche Kosten sind für das Gutachten entstanden und wer trägt welchen Anteil dieser Kosten? Die Kosten für das Gutachten Wandsbek/Stormarn betragen insgesamt knapp 54.000 Euro. Das Gutachten wird zur Hälfte aus dem Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein der Metropolregion finanziert. Der Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg an dieser Fördersumme beträgt circa 13.500 Euro (Beschluss des Lenkungsausschusses der Metropolregion vom 27. September 2013). Darüber hinaus werden von den 54.000 Euro 1/4 von der WAS und jeweils 1/8 vom Bezirk Wandsbek sowie von der BSW getragen. 9. Ist bereits eine Entscheidung hinsichtlich der Realisierung dieses Pilotprojekts erfolgt? Siehe Antwort zu 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3610 3 a. Wenn nein: Welche Planungsgrundlagen fehlen, um eine Entscheidung zu treffen? Wann wird eine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen? Wie ist der aktuelle Sachstand? Entfällt. b. Wenn ja: i. Wie sieht der weitere Zeitplan aus? Siehe Antwort zu 3. ii. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Entwicklung des Areals notwendig? iii. Welcher Verkehrsinfrastrukturausbau zur Anbindung des Gewerbegebiets ist geplant? iv. Welche Kosten werden für die Schaffung und Entwicklung des Gewerbegebietes voraussichtlich entstehen? v. Wie wird mit den in Hamburg und Stapelfeld unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesetzen verfahren? vi. Welche Überlegungen gibt es im Hinblick auf die Zuschlüsselung der Gewerbesteuer? Wird es eine einheitliche Grundlage für die Verteilung geben? Wenn ja, welche? vii. Gibt es bereits interessierte Unternehmen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Branchen? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. viii. Mit welcher Zahl an neu zu schaffenden Arbeitsplätzen wird gerechnet? Grundsätzlich strebt die FHH die Entwicklung eines arbeitsplatzintensiven Gewerbegebietes an. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 9. b.ii – 9.b.vii. 10. Sind die betreffenden Flächen (vergleiche Eingangstext beziehungsweise Gutachten) auch in Prüfung für Flüchtlingsunterbringung? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die betreffenden Flächen wurden geprüft. Im Ergebnis ist eine Unterbringung von Flüchtlingen mit Blick auf die beabsichtige Gewerbeflächenentwicklung und die starke Gewerbeflächennachfrage im Bereich Wandsbek/Stormarn nicht beabsichtigt. 11. Welcher Anteil der Flächen befindet sich jeweils ganz oder teilweise im öffentlichen Eigentum welchen Bundeslandes beziehungsweise welcher Kommune? Die Flächen des in Aussicht genommenen Gewerbegebiets sind im privaten Eigentum oder im Vermögen der WAS. 12. Welche weiteren (bürokratischen) Herausforderungen sind mit dem Projekt des gemeinsamen Gewerbegebietes verbunden? Bei der notwendigen Schaffung von Planrecht sind Inhalt und Ablauf zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften unter Beachtung der kommunalen Planungshoheit so weit wie möglich zu harmonisieren. 13. Aus welchen Gründen wurde der Vorschlag von HK und IHK vor fünf Jahren bezüglich einer länderübergreifenden Wirtschaftskooperation erst jetzt weitergehend verfolgt? Das Ziel einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der FHH und den Nachbarländern und -gemeinden wird seit Jahrzehnten befördert. Im Jahr 2012 haben parallele Drucksache 21/3610 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Überlegungen vor Ort eine Planung hervorgebracht, die über drei Jahre unter Führung des Bezirksamtes Wandsbek mit Hamburger Fachbehörden, WAS, dem Kreis Stormarn , der Gemeinde Stapelfeld und der Landesplanung Kiel weiterentwickelt und begutachtet wurde und die Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebietes zum Ziel hat.