BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3614 21. Wahlperiode 18.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Sportförderung von Kindern und Jugendlichen aus sogenannten benachteiligten Familien Die soziale Kluft zwischen Kindern und Jugendlichen klafft auch im Bereich des Sports. Oft haben Kinder aus sogenannten benachteiligten Familien mit wenig Einkommen nicht die Möglichkeit, den Sport zu betreiben, den sie möchten. Um diese Situation abzumildern, gibt es in Hamburg ein Kooperationsprojekt , federführend von der Hamburger Sportjugend (HSJ), das über vielfältige Fördermöglichkeiten verfügt. In den „Fördermöglichkeiten für Kinder -/Jugendabteilungen in Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden“ des HSJ (Stand: November 2015) werden Fördermöglichkeiten genannt, die neben Vereinen oder Kooperationspartnern wie Schulen auch mittelbar beziehungsweise unmittelbar die finanzielle Belastung sogenannter benachteiligter Familien mindert. Ich frage den Senat: Der Senat geht bei der Beantwortung der Fragen davon aus, dass der Fragesteller sich auf das Dokument „Fördermöglichkeiten für Kinder/Jugendabteilungen in Hamburger Sportvereinen und Sportverbänden“ der Hamburger Sportjugend (HSJ) bezieht, welches unter folgendem Link zum Download bereitgestellt ist: http://www.hamburgersportjugend .de/foerderungen/foerdermoeglichkeiten. Der Senat beantwortet die Fragen für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Stellen unter Beachtung der Autonomie des Sports. Die positive gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird vom Senat als besonders wichtig angesehen. Er hat sich daher in seiner Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“ (20/2948) das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Akteuren des Sports dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sozialen Herkunft organisiert Sport treiben können. Mit dem Sportfördervertrag als maßgeblichem Instrument der Sportförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg wurde seit 2009 eine verlässliche Förderstruktur für den gemeinnützig organisierten Sport geschaffen. Die darin geregelten Zuwendungen an den Hamburger Sportbund (HSB) enthalten mittels der in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegten Verwendungszwecke konkrete Fördersummen, die direkt oder indirekt zur Förderung des Kinder- und Jugendsports verwendet werden. Vergleiche dazu http://www.hamburg.de/contentblob/4368180/data/2014-06-19-bis-pm-dlsportfoerdervertrag .pdf. Für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Hamburger Sport ist maßgeblich die HSJ zuständig, welche von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert wird. Die Finanzierung erfolgt durch die für Sport zuständige Behörde über den Sportfördervertrag an den HSB und durch die für Schule zuständige Behörde im Rahmen der „Sportlichen Ganztagsförderung“ sowie die „Kooperation Schule und Verein“. Darüber Drucksache 21/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 hinaus erhält die HSJ als Jugendverband für ihre jugendverbandlichen Aktivitäten durch die für Soziales und Familie zuständige Behörde über den Landesförderplan Familie und Jugend Mittel, da die HSJ gemäß § 75 SGB VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HSJ wie folgt: 1. Welche Fördermöglichkeiten stehen Hamburger Kindern und Jugendlichen durch die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise andere Akteure (Stiftungen, Vereine, andere Institutionen et cetera) im Bereich des Sports zur Verfügung und wie werden sie von wem finanziert? Bitte Förderprogramme jährlich seit 2001 einzeln nach (anteiliger) Finanzierungshöhe und -grundlage (zum Beispiel Haushalt) sowie tatsächlich abgerufene Mittel nennen. Für die Sicherstellung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien am Vereinssport sowie an Fahrten der Kinder- und Jugendabteilungen der Vereine/Verbände erhält die HSJ über den HSB und den Sportfördervertrag eine jährliche Zuwendung. Diese Mittel dienen der Umsetzung des Programms „Kids in die Clubs“, welches die Mitgliedschaft in einem Sportverein, die Teilnahme an Fahrten und die Anschaffung einer individuellen Sportausrüstung ermöglicht. Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) auch eine finanzielle Unterstützung für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit und (Ferien-)Freizeiten. Bis zu 10 Euro stehen hierfür monatlich zur Verfügung. Dabei entscheiden die Empfänger selbstständig, welcher Aktivität sie in ihrer Freizeit nachgehen wollen. Zu den konkreten Fördermöglichkeiten siehe Anlage 1. 2. Welche Fördermöglichkeiten stehen Vereinen, Verbänden, Schulen und anderen direkt wie indirekt mit der Ausübung betroffenen Akteuren und Kooperationspartnern zur Verfügung und wie werden sie von wem finanziert ? Bitte Förderprogramme jährlich seit 2001 einzeln nach (anteiliger) Finanzierungshöhe und -grundlage sowie tatsächlich abgerufene Mittel nennen. Auch für Vereine und Verbände ist die HSJ beziehungsweise der HSB die maßgebliche Anlaufstelle zur Finanzierung von Maßnahmen für den Zugang zum Sport von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien. Zu den konkreten bestehenden Fördermöglichkeiten beim HSB beziehungsweise der HSJ siehe Anlage 2. 3. Welche Mittel standen in den letzten fünf Jahren in den oben genannten HSJ-Fördermöglichkeiten zur Verfügung, von wem wurden sie (anteilig) finanziert und wie viele tatsächlich abgerufen? Bitte einzeln nach Förderart , Jahr, Anzahl der eingereichten Anträge – bewilligte und abgelehnte Anträge – nach Höhe sowie Gründe hierfür auflisten. Bitte gegebenenfalls auch auflisten, zu welchem Datum die Mittel jeweils ausgeschöpft waren. a. Bei der Grundförderung (2.1 und 2.2) b. Bei Gruppen (3.1 bis 3.5) c. Bei Veranstaltungen (4.1 bis 4.3) d. Bei Fahrten (5.1 bis 5.6) e. Bei Besonderen Zielgruppen (6.1 bis 6.5) f. Bei Sportanlagen (7.1 und 7.2) Zu den zur Verfügung stehenden und abgerufenen Mitteln siehe Anlagen 1 und 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3614 3 Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgte durch die HSJ. Eine Darstellung aller rund 10.000 Anträge nach Förderart, Jahr und Höhe ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine zahlenmäßige Erfassung der Ablehnungen sowie inhaltliche Dokumentation der Ablehnungsgründe findet nicht statt. Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel konnten alle Anträge bewilligt werden. 4. In Position 3.4 besteht die Möglichkeit, individuelle Sportausrüstung teilzufinanzieren . a. Welche Ausrüstungsgegenstände werden grundsätzlich bis zu welcher Höhe gefördert und wie hat sich die Förderungshöhe in den letzten fünf Jahren entwickelt? Eine Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 40 Euro pro Jahr, soweit die Anschaffungskosten mindestens 50 Euro betragen und ein Eigenanteil in Höhe von 10 Euro erbracht wird. Gefördert werden Sportausrüstungen – vom Trikot über Trainingsanzug bis hin zur persönlichen Schutzausrüstungen wie Helmen, Schonern et cetera. Zur Entwicklung der Förderhöhe siehe Anlage 1. b. Welcher Antragsprozess muss im Einzelnen mit welchen Nachweisen durchlaufen werden, um die Förderung in Anspruch zu nehmen und wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Förderbetrages? An wen geht die Förderung beziehungsweise wem entstehen Verwaltungsaufwände hierdurch? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reichen bei den Sportvereinen einen Antrag inklusive entsprechender Anlagen (Leistungsbescheide, Verdienstbescheinigungen, Kaltmieten-Nachweise et cetera) ein. Der Förderbetrag geht direkt an den Verein und wird vom Verein an die Eltern ausgezahlt. Die durchschnittliche Dauer der Antragsabwicklung wird nicht erhoben. c. Sind Kofinanzierungen beziehungsweise Drittmittel aus anderen Programmen oder Mitteln möglich, zum Beispiel aus dem Bildungsund Teilhabepaket (BuT)? Ja. Beim BuT selbst gibt es ebenfalls die Möglichkeit, eine Förderung für Sportausrüstung zu bekommen, es entfällt dann jedoch die Förderung zur kostenlosen Mitgliedschaft . Die HSJ empfiehlt den Vereinen und den Eltern, vorrangig die Förderung für die Mitgliedschaft in Anspruch zu nehmen. 5. In Position 3.5 wird im Programm „Kids in die Clubs“ 10 Euro pro Kind beziehungsweise Jugendlicher monatlich für die Vereinsmitgliedschaft gezahlt. a. Wie hat sich der monatliche Zuschuss in den letzten fünf Jahren beziehungsweise die Bemessungsgrenze entwickelt? Wird der Zuschuss auch tatsächlich gewährt, wenn das Einkommen nur wenig mehr, zum Beispiel 1 Euro, über der Bemessungsgrenze liegt? Falls nein: Was hat der Senat bisher unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen? Der Förderbetrag des Programms „Kids in die Clubs“ (Mitgliedschaften) ist seit Einführung konstant geblieben. Die Bemessungsgrenze wird regelmäßig durch die zuständige Behörde angeglichen; sie ist maßgeblich für die die Bewilligung. Die Entwicklung der Bemessungsgrenzen ist der Anlage 3 zu entnehmen. b. Welches sind in Hamburg die beliebtesten zehn Sportarten beziehungsweise die zehn Sparten mit den meisten Mitgliedern an Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr (nicht volljährig) und wie hoch sind in diesen Sportarten beziehungsweise Sparten die durchschnittlichen monatlichen Mitgliedsbeiträge? Drucksache 21/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Gemäß HSB-Mitgliederstatistik haben folgende Sportarten die meisten Mitgliedschaften bis 18 Jahre: 1. Turnen 2. Fußball 3. Tennis 4. Segeln 5. Schwimmen 6. Bergsteigen/Klettern 7. Hockey 8. Golf 9. Handball 10. Basketball Eine Darstellung der durchschnittlichen monatlichen Mitgliedsbeiträge wäre nur über eine Abfrage bei allen 817 Hamburger Sportvereinen möglich, die diese Sportarten anbieten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c. Welcher Antragsprozess muss im Einzelnen mit welchen Nachweisen durchlaufen werden, um die Förderung in Anspruch zu nehmen und wie lange dauert es bis zur Auszahlung des Förderbetrages? An wen geht die Förderung beziehungsweise wem entstehen Verwaltungsaufwände hierdurch? Als Nachweis der Förderberechtigung reichen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Sportvereine einen Nachweis (Leistungsbescheide, Verdienstbescheinigungen , Kaltmieten-Nachweise et cetera) ein. Bei Bewilligung beginnt die Förderung ab dem Folgemonat. Die durchschnittliche Dauer der Antragsabwicklung wird nicht erhoben . Die Abwicklung erfolgt über den Sportverein, an den die Zuwendungsmittel ausgezahlt werden. Um den Sportvereinen hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes entgegenzukommen , wurde seitens der für Sport zuständigen Behörde in den Jahren 2015 und 2016 eine zusätzliche Verwaltungspauschale in Höhe von 2,50 Euro pro Teilnehmerin /Teilnehmer in Form einer Zuwendung an die HSJ gewährt. d. Sind Kofinanzierungen beziehungsweise Drittmittel aus anderen Programmen oder Mitteln möglich, zum Beispiel aus dem Bildungsund Teilhabepaket (BuT)? Nein, eine Teilnahme am Programm „Kids in die Clubs“ kann entweder über das BuT oder über die Förderung durch die HSJ (Sportfördervertrag und Spendenmittel) erfolgen . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3614 5 Anlage 1 Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche: Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Landeshaushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Zuwendungsempfänger verpflichtet, Bücher, Belege und alle sonstigen Geschäftsunterlagen sechs Jahre aufzubewahren, so dass eine Beantwortung der Fragen, die die Förderungen von Zuwendungsempfängern betreffen , über diesen Zeitraum hinaus nicht möglich ist. Zu der jeweiligen Maßnahme wird aufgrund der in der Vorbemerkung erläuterten Bezugsquelle des Fragestellers („HSJ-Fördermöglichkeiten“) die jeweilige Maßnahmennummer aus der Bezugsquelle mit aufgeführt. 1. Kids in die Clubs - Individuelle Sportausrüstung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 3.4 Finanzierungsgrundlage: Spenden des Hamburger Weg e.V. Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel ( in Euro) 2010 Maßnahme begann später Maßnahme begann später 2011 Maßnahme begann später Maßnahme begann später 2012 17.351,05 27.000 2013 28.745,95 27.000 2014 25.734,55 25.500 2015 25.513,24 25.500 2. Kids in die Clubs - Vereinsmitgliedschaft Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 3.4 Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag (SpoFöV), BuT, Spenden Kinder helfen Kindern e.V. (KhK) Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) SpoFöV Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) BuT Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) KhK 2010 430.000,00 * BuT ab 04/2011 215.000,00 2011 580.960,48 * 219.420,00 123.730,00 2012 707.765,00 * 649.303,75 29.231,25 2013 889.685,00 143.000,00** 816.506,25 36.598,75 2014 937.080,50 143.000,00** 827.080,50 64.339,00 2015 811.664,50 143.000,00** 732.379,50 40.000,00 3. Fahrten / Reisen (Sportreisen kurz) Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 5.1 Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) Sportfördervertrag 2010 * 2011 * 2012 141.583,75 * 2013 166.341,85 143.000,00 ** 2014 161.678,00 143.000,00 ** 2015 137.644,96 143.000,00 ** Drucksache 21/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die anteiligen Fahrten, die die HSJ in ihrer Eigenschaft als Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der jugendverbandlichen Förderung durchführt, werden aus dem Landesförderplan Familie und Jugend finanziert, der hier nicht Gegenstand ist. * Der Sportfördervertrag enthält erst seit dem Jahr 2013 Ziel- und Leistungsvereinbarungen , die mit konkreten Teilsummen zu den entsprechenden Verwendungszwecken hinterlegt sind. Die Förderung der hier aufgeführten Einzelposition war auch in diesem Jahr Bestandteil des Zuwendungszwecks und wurde aus der Zuwendungssumme an den HSB abgedeckt. ** 143.000 Euro ist die Gesamtsumme für Bezuschussungen im Rahmen von „Kids in die Clubs“ für Vereinsmitgliedschaften und Fahrten, welche bedarfsgemäß anteilig verwendet werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3614 7 Anlage 2 Fördermöglichkeiten für Vereine und Verbände: Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Landeshaushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Zuwendungsempfänger verpflichtet, Bücher, Belege und alle sonstigen Geschäftsunterlagen sechs Jahre aufzubewahren, so dass eine Beantwortung der Fragen, die die Förderungen von Zuwendungsempfängern betreffen , über diesen Zeitraum hinaus nicht möglich ist. Zu der jeweiligen Maßnahme wird aufgrund der in der Vorbemerkung erläuterten Bezugsquelle des Fragestellers („HSJ-Fördermöglichkeiten“) die jeweilige Maßnahmennummer aus der Bezugsquelle mit aufgeführt. 1. Bezuschussung Übungsleiterinnen und Übungsleiter durch den HSB Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 2.1 Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) 2010 1.103.569,60 * 2011 945.414,88 * 2012 1.054.756,52 * 2013 999.827,96 1.000.000,00 2014 1.087.012,68 1.000.000,00 2015 1.200.000,07 1.175.000,00 2. Jugendfachverbandsetat: Jugendabteilungen der Fachverbände erhalten Zuwendungen vom HSB zur Erfüllung deren satzungsgemäßen Aufgaben . Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 2.2 Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) 2010 150.911,73 * 2011 147.715,11 * 2012 147.389,54 * 2013 150.104,63 155.600,00 2014 148.860,01 155.600,00 2015 141.661,79 155.600,00 3. Fachverbandsetat: Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: entfällt (da Beantragung beim HSB, nicht HSJ) Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) 2010 1.132.756,38 * 2011 1.020.862,44 * 2012 1.019.999,43 * 2013 1.019.997,09 1.020.000,00 2014 1.049.224,69 1.020.000,00 2015 1.227.177,96 1.175.000,00 Drucksache 21/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 4. Kooperationen der Vereine mit Schulen (Angebots- & Vereinsmodell) Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 3.1/2 Finanzierungsgrundlage: Rahmenvereinbarung Kooperation Schule & Verein (RV Koop. S&V), Rahmenvereinbarung sportliche Ganztagsförderung (RV SpGTF), Sportfördervertrag (SpoFöV) Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) Gesamt Anteil RV Koop.S&V Anteil RV SpGTF Anteil SpoFöV 2010 498.000,00 498.000,00 205.000,00 80.000,00 * 2011 477.610,00 498.000,00 205.000,00 80.000,00 * 2012 518.390,00 498.000,00 205.000,00 80.000,00 * 2013 498.000,00 498.000,00 205.000,00 80.000,00 213.000,00 2014 498.000,00 498.000,00 205.000,00 80.000,00 213.000,00 2015 498.000,00 498.000,00 205.000,00 80.000,00 213.000,00 * Der Sportfördervertrag enthält erst seit dem Jahr 2013 Ziel- und Leistungsvereinbarungen , die mit konkreten Teilsummen zu den entsprechenden Verwendungszwecken hinterlegt sind. Die Förderung der hier aufgeführten Einzelposition war auch in diesem Jahr Bestandteil des Zuwendungszwecks und wurde aus der Zuwendungssumme an den HSB abgedeckt. 5. Veranstaltungen Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 4.1 Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) 2010 36.316,38 ** 2011 38.859,69 ** 2012 29.149,50 ** 2013 31.199,50 ** 2014 39.718,25 ** 2015 25.455,60 ** 6. Mitarbeiterschulung/Lehrgangsgebühren Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 4.2 und 4.3 Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) 2010 7.136,45 ** 2011 6.338,20 ** 2012 14.266,70 ** 2013 6.371,68 ** 2014 11.755,66 ** 2015 10.097,40 ** 7. Fahrten-Allgemein Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 5.1 Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) 2010 65.928,25 ** 2011 69.037,00 ** 2012 66.427,00 ** 2013 70.078,00 ** 2014 61.816,00 ** 2015 68.687,00 ** Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3614 9 8. Internationale Begegnungen Maßnahme Bezugsquelle HSJ-Fördermöglichkeiten: 5.6 Finanzierungsgrundlage: Sportfördervertrag Abgerufene Mittel (in Euro) Zur Verfügung stehende Mittel (in Euro) 2010 6.900,00 ** 2011 9.349,10 ** 2012 9.140,00 ** 2013 5.754,92 ** 2014 11.570,00 ** 2015 8.230,00 ** ** Eine Angabe der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme ist nicht möglich, da sich die Mittel aus unterschiedlichen Teilsummen des Sportfördervertrags zusammensetzen . Drucksache 21/3614 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 3 Höhe der Bemessungsgrenzen (Alleinerziehende werden in der Bemessung Elternpaaren gleichgestellt) 2016 2015 2014 2013 2012 Elternpaare und alleinerziehende Personen Für jedes im Haushalt lebende Kind wird jeweils dem Alter entsprechend der folgende Betrag hinzugefügt 1.080,00 € 1.059,00 € 1.035,00 € 1.010,00 € 969,00 € - bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 351,00 € 343,50 € 336,00 € 328,50 € 322,50 € - vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 400,50 € 391,50 € 382,50 € 376,50 € 376,50 € - vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 453,00 € 444,00 € 433,50 € 430,50 € 430,50 € - volljährige junge Menschen im Familienhaushalt 540,00 € 529,50 € 517,50 € 505,50 € 484,50 € Alleinstehende junge Menschen, wenn sie sich noch in der Schulausbildung (allgemeinbildende Schulen) befinden oder deren Mindesteinkommen im Sinne des Betrages dieser Bemessungsgrenze nicht überschritten wird 604,00 € 592,00 € 578,00 € 574,00 € 574,00 € Quelle: Merkblatt der zuständigen Behörde