BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3618 21. Wahlperiode 18.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 11.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Muss die Polizei Hamburg den geplanten Nordverbund bei der Telekommunikationsüberwachung und den Aufbau des Rechen- und Dienstleistungszentrums in Hannover mit Stellenstreichungen finanzieren ? (II) In der Drs. 21/3439 gibt der Senat Auskunft darüber, dass der Entwurf einer Drucksache zum Entwurf eines Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung des Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch in der Behördenabstimmung sei und eine Senatsbefassung noch ausstehe (ebenfalls der Hinweis des Senats auf die Drs. 21/3280). Ein Großteil der Fragen in der Drs. 21/3439 konnten aus diesem Grunde nicht beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat es mittlerweile eine Senatsbefassung zum Entwurf einer Drucksache zum Entwurf eines Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung des Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegeben? Wenn ja, wann hat die Befassung stattgefunden und welche Ergebnisse sind festgehalten worden? Wenn nein, wann plant der Senat die Befassung mit diesem Thema? Nein. 2. Die Polizei hat zurzeit keine weiteren Investitionsmittel für den Betrieb der Telekommunikationsüberwachung zur Verfügung. Wie sollen zukünftige , notwendige Investitionsmittel für die Errichtung des RDZ realisiert werden? 3. Wie hoch sind die zusätzlichen Betriebskosten für anzumietende Leitungskapazitäten für die Verbindung der Hamburger Polizei-IT-Technik an die des RDZ? 4. Wie hoch sind die zusätzlichen Investitionskosten und die Betriebskosten p.a. Hamburgs für die Anschaffung/den Betrieb des Übergabepunktes /der Schnittstelle des RDZ an die Hamburger Polizei-IT-Technik? Drucksache 21/3618 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie hoch sind die Personalkosten für den Betrieb der Hamburger IT- Schnittstelle zum RDZ und für den verbleibenden Service (fachliche Beratung et cetera) der Hamburger Kriminalbeamten (First Point of Contact)? 6. Plant der Senat, zur Finanzierung des RDZ Verwaltungsstellen der Polizei zu streichen? Wenn ja, in welcher Anzahl und konkret in welchem Bereich? 7. Falls Stellen, die der Polizeiverwaltung zuzuordnen sind, künftig wegfallen , um unter anderem das RDZ zu finanzieren, welches Einsparvolumen will der Senat erzielen? 8. Wird das RDZ nach dem sogenannten IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft beziehungsweise zertifiziert? 9. Welche Sicherungsmechanismen sind geplant, um zu gewährleisten, dass ein technischer Defekt oder Wartungsarbeiten nicht die Telekommunikationsüberwachung von fünf Bundesländern und damit unter anderem die Bekämpfung der OK, Drogen- und Schwerstkriminalität in Hamburg verhindern? 10. Bei der Bekämpfung der OK, Drogen- und Schwerstkriminalität ist die Telekommunikationsüberwachung unabdingbar. Wie gewährleistet der externe Dienstleister RDZ, dass die erforderliche Flexibilität für die Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen gegeben ist? Siehe Drs. 21/3439.