BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/362 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 28.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Schulbehörde durchgefallen – Behördenpannen beim Abitur Die „taz“ berichtet in der Ausgabe vom 28.04.2015 (Seite 24) von einer „kleinen Panne“ bei einer Aufgabenstellung der zentralen Abiturprüfung im Fach Physik. Hier sei eine Formel in der Aufgabenstellung vergessen worden, welche die Lösung der Aufgabe faktisch unlösbar machte. Das nachträgliche Versenden der Formel per Fax „hat an drei Schulen nicht funktioniert“, so der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie oft kam es seit der Einführung des Zentralabiturs im Jahr 2005 zu Pannen? (Als Pannen sind im Folgenden zu verstehen: ganz oder teilweise vergessene Aufgabenstellungen, falsche und/oder unlösbare Aufgabenstellungen , das unbeabsichtigte Veröffentlichen von Lösungen und/oder Lösungswegen, das Stellen von Aufgaben zu Themengebieten, welche im Unterricht nicht behandelt wurden.) Seit Einführung des Zentralabiturs im Jahr 2005 ereigneten sich zwei Vorfälle im Sinne der Frage. Im Übrigen siehe Drs. 21/361. a. Welche Fächer waren in welchem Jahr von derartigen Pannen betroffen? Im Jahr 2005 war das Fach Biologie, im Jahr 2015 war das Fach Physik betroffen. b. Wie viele Schüler waren von den jeweiligen Pannen betroffen? (Bitte schlüsseln Sie auf nach Fach und jeweilige Anzahl Schüler.) Im Fach Biologie (2005) waren 1.521, im Fach Physik (2015) waren 487 Schülerinnen und Schüler betroffen. 2. Welche Folgen hatten die jeweiligen Pannen zum Beispiel in der Bewertung der Abiturprüfungen? („Folgen“ bezieht sich zum Beispiel auf die Notwendigkeit, die Klausur nachzuschreiben beziehungsweise einen veränderten Bewertungsmaßstab zugrunde legen zu müssen.) Bei der Abiturklausur Biologie 2005 wurde der Bewertungsmaßstab für die Teilaufgabe geändert, bei der Abiturklausur Physik 2015 erfolgte eine Vorgabe für die Bewertung auch bei unvollständiger Lösung der Teilaufgabe; siehe auch Drs. 21/361. 3. Welche Konsequenzen wurden aus den jeweiligen „Pannen“ gezogen? („Konsequenzen“ bezieht sich auf Maßnahmen der Schulbehörde, um zu gewährleisten, dass derartige Pannen nicht erneut vorkommen.) a. Wenn keine Konsequenzen gezogen wurden, warum nicht? Drucksache 21/362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unabhängig von den genannten Vorfällen wurde mit der Einführung des Zentralabiturs ein mehrstufiges Kontroll- und Prüfverfahren für die Erstellung der Abituraufgaben und Lehrermaterialien etabliert; siehe auch Drs. 21/361.