BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3631 21. Wahlperiode 18.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 11.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Zulassung von Lehrkräften mit der Qualifikation „Deutsch als Fremdsprache “/„Deutsch als Zweitsprache“ Angesichts der Flüchtlingszahlen im letzten Jahr und den Annahmen zu Flüchtlings- und Migrationsbewegungen in diesem Jahr, werden im Sinne einer guten Integration dieser Menschen die Fertigkeiten zur Spracherwerbsvermittlung auch in Hamburg immer wichtiger. Das BAMF rechnet nach derzeitigem Stand mit bis zu 430.000 Teilnehmenden in den BAMF-Integrationskursen . Das sind mehr als doppelt so viele Teilnehmer wie noch im Jahr 2015. Um eine gleichbleibend hohe fachliche Qualität zu gewährleisten, gibt es mit Recht pädagogische und didaktische Standards, die es einzuhalten gilt. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Die vorgelegten Fragen betreffen den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie können verlässlich nur durch das BAMF beantwortet werden. Die zuständige Behörde hat das BAMF um entsprechende Informationen gebeten. Das BAMF hat am 15. März 2016 mitgeteilt, dass aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung beim BAMF kein Beitrag zugeliefert werden könne. Die bundeseinheitlichen Zulassungskriterien von Lehrkräften in den Integrationskursen des BAMF sind in der Integrationskursverordnung (IntV) definiert. Lehrkräfte, die im Integrationskurs Deutsch als Zweitsprache unterrichten, müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache vorweisen (§ 15 Absatz 1 IntV). Soweit diese fachlichen Qualifikationen nicht vorliegen , ist eine Zulassung zur Lehrtätigkeit nur möglich, wenn die Lehrkräfte an einer vom BAMF vorgegebenen Zusatzqualifizierung teilgenommen haben (§ 15 Absatz 2 IntV). Unterschieden wird je nach Vorqualifizierung zwischen der verkürzten (70 Unterrichtseinheiten/UE) und der unverkürzten Zusatzqualifizierung (140 UE). Zu den jeweiligen Voraussetzungen siehe: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/L ehrkraefte/matrix-zulassung-lehrkraefte-integrationskurse.pdf?__blob=publicationFile. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte mit der Qualifikation „Deutsch als Fremdsprache“/ „Deutsch als Zweitsprache“ werden nach Auffassung des Senats in den Jahren 2016 und 2017 (ausgehend von den aktuellen Zuwanderungs- Drucksache 21/3631 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 prognosen) in der Freien und Hansestadt Hamburg für Integrationskurse des BAMF benötigt? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Anbieter für eine Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in „Deutsch als Fremdsprache“/„Deutsch als Zweitsprache“ gibt es in Hamburg ? a. Wie viele hiervon sind durch das BAMF zertifiziert? b. Wie viele hiervon sind für eine Zertifizierung beziehungsweise Zusatzqualifikation zur Zertifizierung durch das BAMF angemeldet? Der Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. ist der einzige Anbieter , der in Norddeutschland dezentral – auch in Hamburg – die entsprechenden Zusatzqualifizierungen anbietet. Der Anbieter ist durch das BAMF anerkannt. Siehe auch: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/L ehrkraefte/liste-einrichtungen-zusatzqualifizierung-daz-pdf.pdf?__blob=publicationFile. 3. Wie viele Kurse für eine Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in „Deutsch als Fremdsprache“/„Deutsch als Zweitsprache“ wurden im Jahr 2015 angeboten? (Bitte nach Anbieter und Kursgröße aufschlüsseln.) a. Wie viele Kurse hiervon waren durch das BAMF zertifiziert? In Hamburg haben im Jahr 2015 insgesamt 64 Personen an Kursen für die Zusatzqualifizierung „Deutsch als Fremdsprache“/„Deutsch als Zweitsprache“ des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. teilgenommen. Stattgefunden haben drei verkürzte Zusatzqualifizierungen mit jeweils 16 Teilnehmenden und eine unverkürzte Zusatzqualifizierung mit 16 Teilnehmenden. Alle Zusatzqualifizierungen werden beim BAMF beantragt und zugelassen. 4. Wie viele Kurse für eine Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in „Deutsch als Fremdsprache“/„Deutsch als Zweitsprache“ werden nach aktuellen Planungen im Jahr 2016 angeboten? (Bitte nach Anbieter und Kursgröße aufschlüsseln.) a. Wie viele Kurse hiervon sollen durch das BAMF zertifiziert sein? In der Metropolregion Hamburg plant der Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. im Jahr 2016 jeweils drei verkürzte und drei unverkürzte Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Integrationskursen in „Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache“ mit jeweils 16 Teilnehmenden. Das entspricht insgesamt 96 Teilnehmenden. Zur Zertifizierung siehe Antwort zu 3. und 3. a. b. Gibt es für diese Kurse Wartelisten? Wenn ja, in welchem Umfang? Laut Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. befinden sich derzeit 105 Personen auf der Warteliste (Stand: 10. März 2016). c. In wie vielen Kursen unterrichten BAMF-Integrationskurs-Lehrer mit der Auflage, dass eine Zusatzqualifikation DaZ/DaF nachzuholen sei? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welche Institutionen und/oder Träger in der Freien und Hansestadt Hamburg haben eine BAMF-Akkreditierung zur Qualifizierung von Lehrkräften in „Deutsch als Fremdsprache“/„Deutsche als Zweitsprache“ beantragt? (Bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln.) 6. Hält der Senat diese Zahl für ausreichend, um absehbare Bedarfe von Fachkräften mit der Qualifikation „Deutsch als Fremdsprache“/„Deutsch als Zweitsprache“ zu decken? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3631 3 a. Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift der Senat? b. Wenn ja, warum? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welche Förderprogramme gibt es, um eine Weiterbildung im Rahmen der Qualifikation „Deutsch als Fremdsprache“/„Deutsch als Zweitsprache “ zu unterstützen? (Bitte nach Förderkriterien, Nutzer und Förderdauer und Förderumfang aufschlüsseln.) Seit 1. September 2015 besteht seitens des BAMF die Möglichkeit einer Rückerstattung der Kosten für die Zusatzqualifizierung. Die Rückerstattung ist bei der unverkürzten Zusatzqualifizierung auf den Höchstbetrag von 1.380 Euro, bei der verkürzten Zusatzqualifizierung auf den Höchstbetrag von 700 Euro beschränkt.