BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3632 21. Wahlperiode 18.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 11.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Einigung mit der EU-Kommission – Was plant der Senat wirklich? Jüngsten Meldungen zufolge verschiebt die HSH Nordbank ihre Bilanzpressekonferenz für das Jahr 2015. Ursache dafür seien Unklarheiten bezüglich der Eckpunktevereinbarung mit der EU-Kommission. Nach wie vor ist diese Eckpunktevereinbarung nicht in einen Beihilfeentscheid der Kommission eingeflossen und mithin rechtlich nicht verbindlich. Das erleichtert die Arbeit der Bank etwa fünf Monate nach Verkündung der Eckpunktevereinbarung nicht gerade. Gleichzeitig teilt die Finanzbehörde neuerdings öffentlich mit, die faulen Kredite sollten in ein „Ländervehikel“ übertragen werden. Das passt zu aktuellen Medienberichten, wonach italienische Banken über die Übertragung fauler Kredite in ein Special Purpose Vehicle (SPV) mit der EU-Kommission verhandeln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Handelt es sich bei dem gegenüber der „Börsen-Zeitung“ von Anfang März beschriebenen „Ländervehikel“ um die hsh portfoliomanagement AöR? Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. 2. Trifft es zu, dass der Senat über weitergehende als die bisher bekannten Maßnahmen mit der EU-Kommission verhandelt? Wenn ja, um welche handelt es sich dabei? Nein. Die Verhandlungen der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Umsetzung der am 19. Oktober 2015 erzielten Verständigung. 3. Trifft es zu, dass in die unter 2. genannten Gespräche auch die Landesregierungen der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen eingebunden sind? (Bitte Frage für jedes Bundesland einzeln beantworten .) Entfällt. 4. Trifft es zu, dass die Landesregierungen der vorgenannten Länder Gespräche mit der EU-Kommission mit dem Ziel führen, dass es auch für die faulen Kredite der drei Landesbanken HSH Nordbank, NORD/LB Norddeutsche Landesbank und Bremer Landesbank ein SPV geben soll? Drucksache 21/3632 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach Kenntnis der zuständigen Behörde: nein. 5. Haben die beiden Landesregierungen von Hamburg und Schleswig- Holstein bereits einen Käufer für die HSH Nordbank gefunden? 6. Wie viele Gespräche haben seitens des Senats beziehungsweise der beiden Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein bezüglich des Verkaufs der HSH Nordbank bereits stattgefunden? 7. Wie viele Gesprächspartner haben dabei jeweils Interesse a. am Kauf der gesamten Bank und b. am Kauf einzelner Teile der Bank geäußert? 8. Hat es Gespräche zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig- Holstein auf der einen und Niedersachsen auf der anderen Seite gegeben , die den möglichen Kauf der HSH Nordbank durch die NORD/LB zum Thema hatten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 9. Hat es Gespräche zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig- Holstein auf der einen und J.C. Flowers & Co. auf der anderen Seite gegeben, die den möglichen Kauf der HSH Nordbank durch die von J.C. Flowers & Co. kontrollierten Unternehmen zum Thema hatten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Das Veräußerungsverfahren beginnt erst nach der Entscheidung der EU-Kommission zum Abschluss des Beihilfeverfahrens zur HSH Nordbank. Im Übrigen: entfällt . 10. Steht mittlerweile fest, wer sich außer den beiden Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein noch an der hsh portfoliomanagement AöR beteiligt? Wenn ja, um wen handelt es sich und wie sieht die jeweilige Beteiligung aus? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/2919. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 11. Gab es seitens der Europäischen Bankenaufsicht im Rahmen der Einführung des Single Resolution Mechanism zum 1. Januar 2016 oder seitdem einen weiteren internen Stresstest betreffend die HSH Nordbank ? Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieses Tests? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass es seitens der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bislang keinen weiteren Stresstest gegeben habe. 12. Hält der Senat die im Oktober 2015 getroffene Vereinbarung mit der EU- Kommission für hinreichend, um die Überlebensfähigkeit der HSH Nordbank zu garantieren? Wenn nein, inwiefern? 13. Hält der Senat die im Oktober 2015 getroffene Vereinbarung mit der EU- Kommission für hinreichend, damit die HSH Nordbank die europäischen Auflagen an das harte Kernkapital von Banken erfüllt? Wenn nein, inwiefern? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3632 3 Siehe Drs. 21/2177. Darüber hinaus hat der Senat hierzu keine weiteren Annahmen getroffen oder neuen Prognosen aufgestellt. Die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein arbeiten konsequent und konstruktiv an der Umsetzung der am 19. Oktober 2015 getroffenen Verständigung zum Abschluss des Beihilfeverfahrens der HSH Nordbank, die Verhandlungen und Gespräche hierzu sind aber noch nicht abgeschlossen . 14. Konnte Schleswig-Holstein mittlerweile die Ergänzung der Satzung der hsh portfoliomanagement AöR in puncto Dienstsiegel regeln und die Satzung entsprechend geändert werden1? a. Wenn nein, warum dauert eine Ergänzung dieser Regelung offenbar bislang schon rund zwei Monate? b. Wenn ja, wie sieht diese Satzung inhaltlich aus? (Bitte beifügen.) c. Sollte der Senat die Satzung erneut nicht beifügen: Vertritt er die Rechtsauffassung, dass das verfassungsmäßige Anfragerecht von Abgeordneten in Bezug auf den Inhalt eines einzelnen konkreten und überdies ohnehin veröffentlichungspflichtigen Dokuments, das bestenfalls kleinstmöglicher Bestandteil einer ganzen Akte ist, einem Aktenvorlageersuchen gleichkäme und auf diese Weise de facto hinter einfachgesetzliche Regelungen wie zum Beispiel das HmbTG zurückzufallen hat? Ja. Eine Beschlussfassung der Trägerversammlung zur Ergänzung der Satzung soll kurzfristig erfolgen, nachdem nunmehr der Entwurf eines Dienstsiegels vorgelegt wurde . Im Übrigen siehe Drs. 21/3271. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 1. in Drs. 21/3271.