BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3633 21. Wahlperiode 18.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 11.03.16 und Antwort des Senats Betr.: A7-Ausbau Den Medien war zu entnehmen, dass der Ausbau der A 7 in einigen Abschnitten nicht im Zeitplan sei. Dabei hatte Senator Horch sich in einer Pressemitteilung des Senates vom 14. Dezember 2015 noch „sehr zufrieden“ mit den Arbeiten gezeigt. Den Medien sagte er, dass der A7-Ausbau „im Zeitplan“ sei. Ich frage den Senat: Auf einer Länge von 65 Kilometern wird zwischen dem Autobahndreieck Hamburg- Nordwest und dem Autobahndreieck Bordesholm im Auftrag von Schleswig-Holstein und Hamburg die A 7 erweitert und saniert. Dabei sind 72 Brückenbauwerke zu erneuern, anzupassen beziehungsweise instand zu setzen. Zudem wird im Hamburger Stadtteil Schnelsen ein Lärmschutztunnel von mehr als einem halben Kilometer Länge gebaut. Im Rahmen des ÖPP-Projekts wurde mit Via Solutions Nord GmbH & Co. KG (VSN) ein leistungsfähiger Auftragnehmer beauftragt, um die Arbeiten innerhalb des zeitlichen und finanziellen Rahmens erfolgreich umzusetzen. Zudem bestehen vertragliche Bonus-/Malus-Regelungen für den Fall, dass vom vereinbarten Fertigstellungstermin oder anderen Bedingungen abgewichen werden sollte. Zum unternehmerischen Handeln gehört allerdings auch, dass der Auftragnehmer innerhalb des vertraglichen Rahmens und der Festsetzungen der Planfeststellung seine Abläufe planen und verändern kann. Es ist eine übliche Vorgehensweise bei derartigen Großprojekten, dass Optimierungen und Veränderungen des Bauablaufs in einem stetigen Prozess stattfinden . Die bisherigen Änderungen bei Planungsprozessen und im Bauablauf erfordern keine Veränderung des Fertigstellungszeitpunkts. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein betreiben zusammen mit der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH (DEGES) und VSN eine breite und transparente Öffentlichkeitsarbeit, nicht zuletzt durch den A7-Verkehrskoordinator. Einzelne Termine und Sperrungen werden auf vielfältigen Wegen kommuniziert und von der Öffentlichkeit positiv entgegengenommen. Einhergehend mit den Vorgaben im Verkehrsleit- und Informationskonzept wird erreicht, dass die nachteiligen Auswirkungen der Baumaßnahme während der Bauzeit auf den Verkehrsfluss minimiert werden. Als ein wichtiges Element dieses Konzepts wird in Baustellenbereichen die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen grundsätzlich aufrechterhalten. Die Einhaltung von Erholungsstrecken zur Entlastung der Verkehrsteilnehmer gewährleistet, dass einzelne Umstellungen im Bauablauf ohne Auswirkungen auf einzelne Autofahrer bleiben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/3633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Auf welchen Abschnitten des A7-Ausbaus sind die Arbeiten derzeit nicht im Zeitplan? Ein konkreter Zeitpunkt für einzelne Arbeiten ist nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung. 2. Welche Ursachen haben diese Verzögerungen? Bitte für jeden Abschnitt getrennt angeben. Entfällt. 3. Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Verzögerungen? Wer trägt diese Kosten? Bitte nach Abschnitten aufschlüsseln. Dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten des Auftragnehmers sind nicht bekannt. 4. Werden für diese Verzögerungen Vertragsstrafen fällig? Wenn ja: in welcher Höhe? 5. Wann sollen alle Arbeiten für den Ausbau abgeschlossen sein? Wie hoch ist die Vertragsstrafe, wenn dieser Termin nicht eingehalten werden kann? Wer erhält diese Vertragsstrafe? Der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin für das ÖPP-Projekt zwischen dem Autobahndreieck HH-Nordwest und dem Bordesholmer Dreieck ist der 28. Dezember 2018. Die Vertragsstrafe bei einer eventuell verspäteten Fertigstellung beliefe sich auf 55.000 Euro je Kalendertag mit einer Deckelung in Höhe von 20 Millionen Euro. Die Vertragsstrafe würde von der letzten Auszahlungsrate für die Baufertigstellung einbehalten . Da es sich um eine Bundesmaßnahme handelt, verbliebe dieser Betrag im Bundeshaushalt. 6. Wird wegen der Verzögerungen auf die bisher geplanten sogenannten Erholungsstrecken, also Abschnitte ohne Baumaßnahmen, verzichtet? Wenn ja: in welchen Fällen? Wenn nein: Wie sollen die Verzögerungen sonst aufgeholt werden? Siehe Vorbemerkung. 7. Wann sollten die einzelnen Bauabschnitte ursprünglich fertig sein? Wie ist die jetzige Planung? Für die Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte sind keine vertraglich vorgegebenen Termine vereinbart worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie oft und wie detailliert wird die BWVI über den laufenden Fortgang der Arbeiten informiert? Neben einem täglichen anlassbezogenen Austausch finden regelmäßige monatliche Bau- und Verkehrsbesprechungen auf Fachebene zwischen dem Auftragnehmer, der Projektleitung DEGES und Vertretern der zuständigen Behörden statt. 9. Wusste Senator Horch am 14. Dezember 2015 schon davon, dass es bei einzelnen Bauabschnitten zu Verzögerungen kommt? Wenn ja: Warum hat er dies nicht den Medien mitgeteilt, sondern behauptet, dass der A7-Ausbau im Zeitplan sei? Wenn nein: warum nicht? Und ab wann wusste der Senator davon? 10. Seit wann wusste der Verkehrskoordinator Fuchs von den Verzögerungen ? Warum hat er die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit nicht informiert ? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 7. 11. Inwieweit sind die BWVI oder andere Hamburger Behörden in die Planung und Umsetzung des A7-Ausbaus und der Autobahndeckel eingebunden ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3633 3 Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes Veranlasserin des Ausbaus der A 7 in Hamburg. Gemeinsam mit dem entsprechenden Ministerium in Schleswig-Holstein hat Hamburg die DEGES mit der Umsetzung beauftragt, die in allen nicht hoheitlichen Aufgaben als Bauherr fungiert . Im betreffenden Abschnitt der A 7 erfolgt der Ausbau als ein gemeinsames ÖPP- Projekt über die Landesgrenze hinweg. Die Steuerung der DEGES erfolgt in einer Struktur, bei der die beteiligten Länder ihre Interessen einbringen. Im Vertragsverhältnis mit der DEGES haben die Auftraggeberländer ein Letztentscheidungsrecht. Darüber hinaus sind die Länder an Weisungen des Bundes als Eigentümer der Bundesfernstraßen gebunden.