BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3636 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 14.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausgleichsflächen – Defizite und Potenziale Hamburg als wachsende Stadt benötigt jedes Jahr Flächen für Wohnungsbau , Gewerbe- und Industrieansiedlung, Straßenausbau oder auch die Erweiterung der Hafenflächen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es jedoch auch erforderlich, dass jeder Eingriff in die Natur ausgeglichen werden muss. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Bedarfe an Ausgleichflächen ergeben sich aktuell aus: a) bereits umgesetzten Eingriffsvorhaben, bei denen noch konkrete Ausgleichsmaßnahmen anstehen? Bei umgesetzten oder in der Umsetzung befindlichen Eingriffsvorhaben sind die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und -flächen bereits konkretisiert, eigentumsrechtlich verfügbar und rechtlich festgesetzt, sodass es dafür keinen weiteren Bedarf an Ausgleichsflächen gibt. b) bereits umgesetzten Eingriffsvorhaben, bei denen noch Ausgleichsbedarfe aus der Ausgleichsabgabe anstehen? Bei Ersatzzahlungen, die in das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege einfließen, ergibt sich der konkrete Flächenbedarf erst im Rahmen der Konzept- und Ausführungsplanung für Maßnahmen zu Verwendung der Abgaben, sodass derzeit keine Aussage über die konkreten Flächenbedarfe in Hektar vorliegen. c) in der Umsetzung befindlichen Eingriffsvorhaben, bei denen noch konkrete Ausgleichsmaßnahmen anstehen? Siehe Antwort zu 1. a). d) in der Umsetzung befindlichen Eingriffsvorhaben, bei denen noch Ausgleichsbedarfe aus der Ausgleichsabgabe anstehen? Siehe Antwort zu 1. b). e) geplanten Eingriffsvorhaben, bei denen Ausgleichsbedarfe anstehen ? Bitte Verfahren, Zeitablauf, Ausgleichsbedarf in Hektar sowie sonstige Anmerkungen für die jeweiligen Flächen differenziert angeben. Die Bedarfe der verschiedenen Bedarfsträger (Bebauungspläne der Bezirke, private und städtische Vorhaben der Fachplanung) für geplante Eingriffsvorhaben können nicht systematisch erfasst werden. Art und Umfang der Ausgleichsbedarfe ergeben sich erst auf der Grundlage beschlossener Bebauungspläne oder Planfeststellungsbeschlüsse beziehungsweise anderer Zulassungsentscheidungen. Bei steigender Drucksache 21/3636 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bautätigkeit für Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung wird jedoch mit steigenden Bedarfen zu rechnen sein. 2. Welche Ausgleichspotenzialräume sind: a) innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg aktuell erkannt? Nach der Festlegung von Schwerpunkträumen für Ausgleichsflächenpotenziale in den Bezirken Altona und Eimsbüttel im Jahr 2001 wurde in anderen Landschaftsräumen auf eine parzellenscharfe Festlegung verzichtet, um ein flexibleres Vorgehen zu ermöglichen. Eignungsräume liegen im Bezirk Bergedorf in den Vier- und Marschlanden , in Harburg in Neuland/Gut Moor sowie im Moorgürtel und in den Geestbezirken insbesondere in den Feldmarken. Eine Flächengröße lässt sich in diesen Räumen nicht ermitteln, da die Bereitstellung von Flächen von einem sich ständig ändernden Angebot von Seiten von Flächeneigentümern und Nutzern abhängt. b) außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg aktuell erkannt? Bitte Lage, Potenzial-Größe und voraussichtlichen Zeitraum bis zur Aktivierung der jeweiligen Fläche angeben. In Abstimmung mit den Kreisen des hamburgischen Umlandes ergeben sich insbesondere in den folgenden Räumen geeignete Ausgleichspotenziale: Schleswig Holstein: Ammersbek-Niederung, Hansdorfer Brook, Alt Erfrade, Kisdorf, Wilstedt, Glasmoor, Haseldorfer Marsch, Pinnau Mündung, Flächen an der Landesgrenze bei Wedel. Niedersachsen: Winsener Marsch, Seevetal, Neu Wulmsdorf, Stader Geest. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a). 3. Wie viele potenzielle Ausgleichsflächen sind bereits im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte Flächen nach Bezirken angeben und inwieweit für konkrete Vorhaben als Ausgleich vorgesehen. Grundsätzlich können auf einer Vielzahl städtischer Eigentumsflächen Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden. Die Eignung und Verfügbarkeit sind im konkreten Einzelfall zu prüfen.