BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3639 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 14.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Wo sind 20.746 Flüchtlinge? Im Jahr 2015 suchten laut Pressemitteilung des Senats 61.598 Menschen Schutz in Hamburg. Laut Internetseite der Freien und Hansestadt Hamburg wurden nach EASY-Verteilungsentscheidung 22.299 Menschen Hamburg entsprechend des Königsteiner Schlüssels zugewiesen1. 18.553 Menschen wurden auf andere Bundesländer verteilt. Diese Zahl ist nach ihrer Veröffentlichung im Januar jedoch nun auf der Internetseite nicht mehr auffindbar. Bei 61.598 Schutzsuchenden, 22.299 Hamburg zugewiesenen und 18.553 anderen Bundesländern zugewiesenen Flüchtlingen bleibt eine Differenz von 20.746 Flüchtlingen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Nach Veröffentlichung der Pressemeldung hat sich an den Zugangszahlen für das Jahr 2015 noch eine nachträgliche Änderung ergeben: Statt 22.299 wurden insgesamt 22.315 Personen Hamburg zugewiesen. Die Zahl der Verteilungsentscheidungen insgesamt erhöht sich von 40.852 auf 40.868. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist die Zahl von 61.598 Schutzsuchenden zustande gekommen beziehungsweise erfasst worden? 2. Warum wurden nur 40.852 Personen im EASY-System registriert? 3. Wie können 20.746 Flüchtlinge aus dem Blickfeld des Senats verschwinden ? 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Verbleib dieser 20.746 Personen? 5. Wie konnten diese Personen zwar numerisch gezählt, aber nicht namentlich erfasst beziehungsweise registriert werden? 6. Was tut der Senat, damit (insbesondere im Hinblick auf die Ankunftszahlen im letzten Sommer) zukünftig weniger Diskrepanz zwischen der Zahl der gezählten Schutzsuchenden und der Zahl der Registrierungen entsteht ? Den zuständigen Behörden ist es gelungen, unter erheblichen Anstrengungen und Nutzung aller Möglichkeiten für sämtliche eintreffenden Personen eine Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten und Obdachlosigkeit zu verhindern. Wie in den übrigen Ländern war es jedoch trotz nachgeführter Personalverstärkungen, Nutzung von Bun- 1 http://www.hamburg.de/fluechtlinge/nofl/4662502/2016-01-07-zkf-bis-basfi-pm-dezemberbilanz -fluechtlinge/. Drucksache 21/3639 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 deswehrkräften zur Unterstützung der Ausländerbehörde in Amtshilfe, Anpassung von Abläufen in der Harburger Poststraße während der Hauptbelastungszeiten nicht möglich , in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in der Harburger Poststraße eine sofortige Registrierung aller ankommenden Personen zu gewährleisten. Gewährleistet wurde eine händische Erfassung auf einer Ersterfassungsliste, mit der die Meldung der Personen in der Harburger Poststraße vermerkt wurde. Auf dieser Ersterfassung beruht die angegebene Zahl der 61.598 Schutzsuchenden im Jahr 2015, die sich in der zentralen Anlaufstelle in der Harburger Poststraße gemeldet haben. Auf Grundlage dieser Liste wurden dann nach der Unterbringung in den Dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen die Registrierungen nachgeführt. Hierbei wurde in vielen Fällen festgestellt , dass Personen, die sich auf den Ersterfassungslisten der Harburger Poststraße erfassen ließen, in den Folgetagen in den Einrichtungen nicht mehr angetroffen werden konnten, um dort die ausländerbehördliche Registrierung vornehmen zu lassen . Dieses Phänomen zeigte sich nicht nur in Hamburg, sondern auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen der übrigen Länder. Valide Erkenntnisse zum Verbleib der Personen liegen nicht vor. Nach Einschätzung der an der Verteilung der Flüchtlinge beteiligten Stellen ist davon auszugehen, dass Flüchtlinge vielfach zwischen der Ersterfassung in der Harburger Poststraße und dem anschließenden Versuch einer ausländerbehördlichen Registrierung sich einer wiederholten Ersterfassung in der Harburger Poststraße unterzogen haben, andere Erstaufnahmeeinrichtungen außerhalb Hamburgs aufgesucht haben, um dort die Durchführung des Asylverfahrens einzuleiten oder in andere Länder (zum Beispiel Skandinavien) weitergereist sind. In diesem Umfang hat es – unabhängig vom nicht mehr aufklärbaren Verbleib der betroffenen Personen – Ersterfassungen gegeben. Zu der eigentlichen ausländerbehördlichen Erfassung in Hamburg einschließlich der Eingabe in das EASY-Verteilungssystem ist es in diesen Fällen wegen der Abwesenheit der betroffenen Personen dann nicht mehr gekommen, sodass im Ergebnis die Zahl der EASY-Verteilungsentscheidungen in Hamburg unter der Zahl der zunächst nur provisorisch ersterfassten und untergebrachten Personen liegt. Die Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitskapazitäten und Arbeitsabläufe der Ausländerbehörde zur Gewährleistung des unmittelbaren Registrierungsprozesses wurden bis heute fortgeführt. Derzeit erfolgt die Registrierung ankommender Flüchtlinge in Hamburg wochentags tagesaktuell. Insbesondere durch die Inbetriebnahme des Ankunftszentrums in Rahlstedt wird gewährleistet werden, dass dies auch bei wieder steigenden Zugangszahlen durchgängig erfolgt. 7. Wo ist die Angabe der Flüchtlingszahlen, die entsprechend des EASY- Systems im Jahr 2015 auf andere Bundesländer verteilt wurden, jetzt zu finden? Falls die Zahl von der Internetseite der Freien und Hansestadt Hamburg entfernt wurde, aus welchem Grund? Die Zahlen können auf folgender Seite eingesehen werden: http://www.hamburg.de/innenbehoerde/zugang/109140/zea/.