BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3642 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Geplante Flüchtlingsunterkunft in der Hummelsbütteler Feldmark – Aktueller Sachstand Der Senat beabsichtigt, in der Hummelsbütteler Feldmark auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Landschaftsschutzgebiet Großunterkünfte für Flüchtlinge zu errichten. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs. 21/3104, war noch eine Reihe von Fragen offen. Zwischenzeitlich sollen bereits Bauanträge eingereicht worden sein. Durch die erfolgreiche Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ müssen jetzt alle weiteren Planungen zur Schaffung der Massenunterkünfte in der Hummelsbütteler Feldmark gestoppt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei den geplanten Quartieren der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen handelt es sich weder quantitativ noch qualitativ um Großunterkünfte beziehungsweise Großwohnsiedlungen. Als Großwohnsiedlungen werden solche Siedlungen verstanden , die mindestens 1.000 Wohnungen umfassen, wobei andere Definitionen deutlich höhere Werte annehmen (zum Beispiel 2.000 Wohneinheiten). An keinem der in den Bezirken vorgesehenen Standorte plant der Senat derartige Siedlungen beziehungsweise Großunterkünfte. Beabsichtigt sind vielmehr dauerhafte Wohnquartiere im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Dabei werden frühzeitig alle Erfahrungen der Stadt- und Stadtteilentwicklung berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1838. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsverfahren? a. Wann wurden jeweils welche Bebauungsplanverfahren eingeleitet? Am 12. Januar 2016 hat der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hummelsbüttel 28 für die Fläche Rehagen sowie der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hummelbüttel 29 für die Fläche Wildes Moor (Glashütter Landstraße) zugestimmt (siehe bezirkliche Drs. 20-2164 und 20-2165). b. Welche konkreten Änderungen sind auf Ebene des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms erforderlich? Für die Dauer der Unterbringung von Flüchtlingen keine. Da in diesen Bereichen nach einer Erstnutzung durch Flüchtlinge eine Wohnnutzung für breite Schichten der Bevölkerung vorgesehen ist, soll der Flächennutzungsplan künftig „Wohnbauflächen“ darstellen . Ob aufgrund der Ansiedlung von wohnungsbezogenen Freiflächen eine ergänzende Darstellung von „Grünflächen“ erfolgt, hängt von der weiteren planerischen Entwicklung ab. Drucksache 21/3642 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Landschaftsprogramm soll parallel zur Flächennutzungsplanänderung und zu dem Bebauungsplanverfahren geändert werden. Für die Fläche Rehagen soll das Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ in die Milieus „Etagenwohnen“ und „Parkanlage“ geändert werden, ebenso sollen die Abgrenzungen der Landschaftsachse und die Grenze des Landschaftsschutzgebiets entsprechend der letztendlichen Bebauung verschoben werden. Die Milieuübergreifende Funktion „Schutz des Landschaftsbildes“ bleibt bestehen. Für die Fläche Wildes Moor soll das Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ in die Milieus „Etagenwohnen“ und „Parkanlage“ geändert werden, ebenso sollen die Abgrenzungen der Landschaftsachse und die Grenze des Landschaftsschutzgebiets entsprechend der letztendlichen Bebauung verschoben werden. c. Wurden bereits Bauanträge gestellt? Falls ja, wann und von wem für welche Flurstücke auf welcher Rechtsgrundlage? Nein. 2. Wie viele Wohnungen sollen errichtet werden? Siehe Drs. 21/2959. 3. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft, die vom Bauherrn vorgenommen werden müssen? Da noch kein Bauantrag vorliegt, können Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen noch nicht geprüft werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/3104. 4. Wie ist der aktuelle Sachstand zur geplanten Ausweisung des Gebiets in Volksdorf zwischen Gussau und Landesgrenze als Naturschutzgebiet? Die Ausweisung des in Drs. 21/1838 genannten Naturschutzgebiets in Volksdorf ist in Vorbereitung. Hierzu wird derzeit die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit ermittelt . 5. Wann wurden die Pachtverträge mit den Landwirten, die die Flächen zurzeit nutzen, zu welchem Zeitpunkt gekündigt? Am 9. März 2016 mit Wirkung zum 31. Dezember 2016. 6. Sind aufgrund der erfolgreichen Volksinitiative „Hamburg für gute Integration “ die Planungen für die Massenunterkünfte in der Hummelsbütteler Feldmark gestoppt worden? Wenn nein, warum nicht? Nein. Aufgrund des frühen Stadiums des benannten Verfahrens nach Artikel 50 (1) Hamburger Verfassung besteht keine Sperrwirkung. Gleichwohl erfolgen ergebnisoffene Gespräche mit der benannten Volksinitiative und anderen gesellschaftlichen Akteuren . Im Übrigen siehe Vorbemerkung.