BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3647 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 14.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XI) – Unfall mit Folgen für die Schlickbeseitigung ? Nach aktuellen Meldungen soll der Saugbagger „Alexander von Humboldt“ im Altonaer Fischereihafen am 14.03.2016 eine Kaimauer und das Vordach eines Bürogebäudes in der Großen Elbstraße beschädigt haben. In der Kaimauer entstand ein 10 Meter großes Loch. Trotz des Vorfalls muss gewährleistet sein, dass die vertraglich vereinbarten Wassertiefen von Schiffsliegeplätzen an wichtigen Terminals in den Hafenbecken wiederhergestellt werden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Ist die Ursache für die Beschädigungen der Kaimauer und des Bürogebäudes durch den Saugbagger ein Maschinenausfall? Wenn nein, was ist die genaue Ursache? Gibt es weitere Beschädigungen ? Wenn ja, welche? Die polizeilichen Ermittlungen zur Unfallursache sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Schäden als die genannten sind nicht bekannt. 2. Wer haftet für die Beschädigungen durch den Saubagger? Für die Beschädigung haftet der Reeder. 3. Wie hoch beziffert der Senat beziehungsweise die HPA die eingetretenen Schäden? Welche Kosten hat die Freie und Hansestadt Hamburg gegebenenfalls für welche Schäden zu tragen? Die Ermittlung zu den Schäden und der Schadenshöhe sind noch nicht abgeschlossen . 4. Wann rechnet der Senat wieder mit der Einsatzfähigkeit der Saugbagger ? Wie soll der Ausfall des Saugbaggers „Alexander von Humboldt“ kompensiert werden? Wird ein zusätzlicher Saugbagger benötigt? Der Bagger befindet sich derzeit in der Schadensbegutachtung. Dies liegt in der Verantwortung der Nassbaggerfirma. Der Ausfall wird kurzfristig durch den Einsatz eines ersatzweise von der Baggerfirma zur Verfügung gestellten Laderaumsaugbaggers kompensiert. 5. Welche behördlichen Stellen wurden wann über den Vorfall informiert? Drucksache 21/3647 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am 14. März 2016 wurden um 4.35 Uhr die Nautische Zentrale und die Wasserschutzpolizei , um 6.41 Uhr die Berufsgenossenschaft Verkehr und Transportwirtschaft und um 6.45 Uhr die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung informiert. 6. Welche und wie viele Bagger sind derzeit in Hamburg im Einsatz (bitte benennen)? Derzeit sind vier Laderaumsaugbagger in Hamburg im Einsatz: Hejn, HAM 317, Ijsseldelta und Amazone. 7. Ist der Einsatz der einsatzfähigen Saugbagger im Hamburger Hafen ausreichend , um die Tiefen in den Hafenbecken bis Ende März 2016 wieder herzustellen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Nach derzeitiger Einschätzung wird die Havarie allenfalls einen sehr geringen Einfluss auf die Wassertiefenunterhaltung im Hamburger Hafen haben, da die ursprünglich von der Alexander von Humboldt zu baggernde Restmenge zeitnah durch einen Ersatzbagger aufgenommen werden kann. 8. Welche Mengen an Schlick in Kubikmetern sollen trotz des Vorfalls bis Ende März 2016 zur Tonne E3 in die Nordsee verbracht werden? Wie hoch werden dazu die Kosten sein? Siehe Drs. 21/3575. Durch den Vorfall sind keine Änderungen zu erwarten. 9. Wie viele Unfälle mit Beschädigungen durch Bagger gab es in den Jahren 2010 bis 2016 in Hamburg? Welche Kosten wurden durch wen aufgrund welcher rechtlichen Regelung übernommen? In den Jahren 2010 bis 2016 wurden drei derartige Vorfälle registriert. Die daraus entstandenen Kosten in Höhe von circa 31.000 Euro für die Reparatur der Schäden wurden auf Grundlage des allgemeinen Schadensrechts durch die Reeder und deren Versicherungen bezahlt.