BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3648 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Rohrkrepierer und Datenfriedhof? Kosten, Nutzen und Aussagekraft des neuen Verbraucherschutz-Pegels Erstmalig 2007 wurden die Hamburgerinnen und Hamburger mit einem „Verbraucherschutzbericht " über kunden- und konsumentenrelevante Themen mit Hamburg-Bezug und die damit einhergehende Arbeit des Amtes für Verbraucherschutz in der zuständigen Behörde informiert. Die Berichte erschienen im 2-Jahresrhythmus, der dritte und bisher letzte im Jahr 2011. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die SPD und die GRÜNEN darauf geeinigt, einen sogenannten Verbraucherschutz-Pegel neu einzuführen, der die Ergebnisse der in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) durchgeführten Befragungen der Hamburger Bürger zu ihren Problemen und ihrer Zufriedenheit mit dem Hamburger Verbraucherschutz beinhalten würde. Aus dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN bezüglich dieses Themas (Drs. 21/1619) ging hervor, dass die Befragung zum Verbraucherschutz-Pegel erstmals im Jahr 2015 als Onlinebefragung geplant war und von da an regelmäßig erfolgen soll. Im September 2015 konnte der Senat in seiner Antwort auf meine Anfrage aus Drs. 21/1650 weder Angaben zur Konzeption noch zu den Kosten und der Finanzierung des Verbraucherschutz-Pegels machen. Zudem konnte der Senat die Notwendigkeit des Verbraucherschutzpegels nicht schlüssig belegen. Grundsätzlich kann nämlich davon ausgegangen werden, dass sich die Interessen der Verbraucher in Hamburg nicht wesentlich von denen in anderen Städten in Deutschland unterscheiden. Die bundesweite Erhebung und Vertretung der Verbraucherinteressen gehört aber zum Kerngeschäft der Verbraucherzentralen , sodass eine Sonderzuwendung exklusiv für den Verbraucherschutz -Pegel für die ohnehin bereits zuwendungsfinanzierte Verbraucherzentrale Hamburg nicht gerechtfertigt war und ist. Deswegen hatte die CDU- Bürgerschaftsfraktion den rot-grünen Antrag aus Drs. 21/1619 konsequenterweise abgelehnt. Am 14. März 2016 hat der Senat nun erste Ergebnisse der Onlineumfrage zum Verbraucherschutz-Pegel präsentiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche konkreten Erkenntnisse hinsichtlich der Probleme und der Zufriedenheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Hamburg hat der am 14. März 2016 erstmalig veröffentlichte Verbraucherschutz-Pegel Drucksache 21/3648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 erbracht und welche dieser Erkenntnisse sind für den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde neu? 2. Welche konkreten Erkenntnisse hinsichtlich Themen und Trends unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Hamburg hat der am 14. März 2016 erstmalig veröffentlichte Verbraucherschutz-Pegel erbracht und welche dieser Erkenntnisse sind für den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde neu? Siehe hierzu die Pressemeldung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 14.03.2016 unter http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/5456120/2016-03-14- bgv-verbraucherschutz-pegel/ sowie die Auswertung des Verbraucherschutz-Pegels Hamburg unter http://www.hamburg.de/contentblob/5456126/data/2016-03-14-bgvverbraucherschutz -pegel-download.pdf. 3. Welche konkreten Maßnahmen werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden aus den Ergebnissen dieser ersten Umfrage zum Verbraucherschutz-Pegel ableiten? Die zuständige Behörde wertet zurzeit aus, welche konkreten Maßnahmen über die bereits ergriffenen hinaus erfolgen sollen. 4. Durch welche konkreten Regelungen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sichergestellt, dass nur Bürger der Stadt Hamburg an der Onlinebefragung teilgenommen haben? Der Hamburger Verbraucherschutz ist für alle Verbraucherinnen beziehungsweise Verbraucher in Hamburg tätig – unabhängig vom Wohnort. Insbesondere als Metropole in einer Metropolregion kann das Interesse an den Sorgen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht an der Stadtgrenze enden. Daher hat sich die zuständige Behörde bewusst für ein Umfrageinstrument entschieden , dass in erster Linie Hamburgerinnen und Hamburger anspricht, aber auch Menschen , die sich zum Beispiel täglich als Pendler oder gelegentlich als Besucherinnen und Besucher in Hamburg aufhalten, nicht ausschließt. 5. Laut der Senatspressemitteilung vom 14. März 2016 haben sich 577 Verbraucherinnen und Verbraucher anonym an der Onlineumfrage beteiligt . Handelt es sich bei diesen 577 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich um Hamburgerinnen und Hamburger? Es ist davon auszugehen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer überwiegend Hamburgerinnen und Hamburger sind, da sehr deutlich im Vorspann der Umfrage sowie in Pressemitteilungen darauf hingewiesen wurde, dass sich die Umfrage an die Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher richtet. Wenn nein, a) warum nicht? b) bei wie vielen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer handelte es sich um Hamburgerinnen beziehungsweise Hamburger? Da die Umfrage anonym durchgeführt wurde, wurden keine personenbezogenen Daten erhoben. c) warum wurde damit entgegen dem Petitum aus Drs. 21/1619 verfahren , wonach „die Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihren Problemen und zu ihrer Zufriedenheit mit der thematischen Ausrichtung im Verbraucherschutz der öffentlichen Hand und den Dienstleistungen der Verbraucherberatung“ befragt werden sollten? Die Online-Umfrage steht im Einklang mit dem Petitum aus Drs. 21/1619. d) welchen Mehrwert und welche Aussagekraft haben die Ergebnisse hinsichtlich der Probleme und der Zufriedenheit der Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher? Siehe Antwort zu 1. und 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3648 3 6. Welche konkreten Ziele verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit der Etablierung des Verbraucherschutz-Pegels? Nur wenn man die konkreten Probleme und Sorgen der Hamburgerinnen und Hamburger im Verbraucheralltag möglichst gut kennt, kann man darauf politisch noch zielgerichteter reagieren und handeln. Die Umfrage zeigt, dass Verbraucherschutzpolitik in Hamburg in vielen Punkten auf dem richtigen Weg ist. Sie verdeutlicht aber auch, wo es noch Verbesserungsbedarf geben könnte. 7. Kosten in welcher Höhe sind für Planung, Aufbau, Betrieb und Auswertung des Verbraucherschutz-Pegels bislang im Einzelnen angefallen und wer trägt diese jeweils in welcher Höhe? 8. Aus welchem Kontenrahmen welcher Produktgruppe des Einzelplans 5 wurden für Planung, Aufbau, Betrieb und Auswertung des Verbraucherschutz -Pegels in welcher Höhe Finanzmittel abgerufen? Für die zu erbringenden Leistungen einschließlich der zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlichen Besprechungen und Präsentationen wurde an die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. eine pauschale Vergütung einschließlich Mehrwertsteuer in Höhe von 5.950,00 Euro aus der Produktgruppe 25601 „Steuerung und Service“ des Einzelplans 5 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gezahlt. 9. Wurden zusätzliche Stellen für die Umsetzung des Verbraucherschutz- Pegels geschaffen? Wenn ja, wo und wie viele? Nein. 10. Wie genau sah die Onlinebefragung für den Verbraucherschutz-Pegel aus? 11. Gab es eine Zielgruppenbeschreibung für die Onlinebefragung? Wenn ja, wie sah diese aus? Wenn nein, warum nicht? Ja, Hamburger Verbraucherinnen und Verbraucher. 12. Im Rahmen welcher Internetpräsenz fand die Onlinebefragung statt? Die Befragung lief auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de). 13. Wurden die Hamburgerinnen und Hamburger speziell auf die Onlinebefragung aufmerksam gemacht? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Ja, insbesondere durch Pressemeldungen und durch Ankündigung auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz . Außerdem wurde die Umfrage auch im Newsletter zum Wirtschaftlichen Verbraucherschutz der Behörde angekündigt. 14. In welchem Zeitraum hat die Onlinebefragung stattgefunden? Die Befragung lief vom 1. November 2015 bis 31. Januar 2016. 15. Wann ist die Folgebefragung geplant? 16. Welchen Veränderungen hinsichtlich der Form der Onlinebefragung sind geplant? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 17. In seiner Pressemitteilung vom 14. März 2016 schreibt der Senat unter anderem: „Damit beispielsweise Werbeanrufe begrenzt und vor allem Drucksache 21/3648 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor einer Überrumplung am Telefon geschützt werden, setzt sich der Senat gemeinsam mit anderen Ländern bereits seit längerem auf Bundesebene ein. Allerdings wurden vier Bundesratsinitiativen für weitergehende Regelungen in den vergangenen Jahren nicht von den jeweiligen Bundesregierungen übernommen .“ Welche dieser Bundesratsinitiativen wurden seit dem 22. September 2013 gestartet und wer war in diesem Zeitraum der in der Bundesregierung zuständige Minister für Verbraucherschutz? Im genannten Zeitraum keine. Es ist eine Befassung der nächsten Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Vorbereitung. Ab dem 22. September 2013 waren im Bundeskabinett für den Verbraucherschutz zuständig: Frau Ilse Aigner (CSU): bis 30.09.2013, Herr Hans-Peter Friedrich (CSU): ab 30.09. bis 17.12.2013 kommissarisch 17.12.2013 bis 17.2.2014 für gesundheitlichen Verbraucherschutz Herr Heiko Maas (SPD): seit 17.12.2013 für wirtschaftlichen Verbraucherschutz Christian Schmidt (CSU): seit 17.02.2014 für gesundheitlichen Verbraucherschutz