BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3649 21. Wahlperiode 08.04.16 Große Anfrage der Abgeordneten Gabi Dobusch, Dr. Sven Tode, Uwe Giffei, Astrid Hennies, Annkathrin Kammeyer, Gerhard Lein, Dr. Christel Oldenburg, Dr. Isabella Vértes-Schütter (SPD) und Fraktion und der Abgeordneten Mareike Engels, Anna Gallina, René Gögge, Antje Möller, Farid Müller, Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion vom 14.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Situation geflüchteter Frauen und Mädchen in Hamburg Geflüchtete Frauen und Mädchen machen derzeit ein Drittel der geflüchteten Personen aus, die Hamburg erreichen, hier untergebracht werden, Asyl beantragen und gegebenenfalls eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Besonders in den Erstaufnahmeeinrichtungen muss dafür Sorge getragen werden, dass den spezifischen Belangen und Bedarfen dieser Frauen und Mädchen Rechnung getragen wird und sie angemessen vor Gewalt und Übergriffen geschützt werden. Hierzu hat die Bürgerschaft mit Drs. 21/2379 bereits Maßnahmen und für Ende März 2016 einen ersten Bericht über die Umsetzung beschlossen. Auch im Hinblick auf die Integration in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt müssen die spezifischen Lebensumstände der Frauen berücksichtigt werden. Eine frauenspezifische Perspektive, welche die besonderen Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt stärker berücksichtigt, muss deshalb auch in diesen Bereichen geschaffen und weiterentwickelt werden. Die Entwicklung von guten Konzepten und Maßnahmen und deren Evaluierung scheitern jedoch häufig bereits an der unzureichenden Datenerfassung und den daraus resultierenden fehlenden Aufschlüsselungsmöglichkeiten nach dem Geschlecht. So weisen Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen nur pauschale Aussagen zur Aufteilung nach Geschlecht auf und lassen diese auf der differenzierten Ebene vermissen. Auch der Hamburger Senat musste bei der Beantwortung Schriftlicher Kleiner Anfragen zur Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen auf „händische Auszählung“ und Schwierigkeiten bei der zeitnahen Beantwortung von Anfragen verweisen. Fachkräfte vor Ort kommen übereinstimmend zu der Aussage, dass es schwierig sei, die geflüchteten Frauen zu erreichen – auch mit ehrenamtlichen Angeboten. Ein Controlling, inwieweit Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen – staatlich oder ehrenamtlich – in geeigneter Relation für die Geschlechter vorgehalten und/oder von ihnen angenommen werden, erweist sich vor dem Hintergrund unzureichender Datenlagen aber als schwierig, Drucksache 21/3649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 eine differenziertere, beispielsweise herkunftsspezifische oder auf den Bildungsstand bezogene Herangehensweise als unmöglich. Besonders die Bedürfnisse von jungen Frauen und Mädchen laufen hierbei Gefahr, übersehen zu werden. Unbegleitet, aber auch als Teil von geflüchteten Familien, steht ihre geringe Sichtbarkeit ihrer sehr hohen Schutzbedürftigkeit oft diametral gegenüber. Hier ist eine Sensibilisierung der handelnden Personen im Bereich der Flüchtlingshilfe unerlässlich, um den Bedarfen spezifisch begegnen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben der im Auftrag der fachlich zuständigen Behörden tätigen Träger sowie von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur der Arbeit für Hamburg (Arbeitsagentur ) wie folgt: I. Allgemeine Erfassung von Daten zu Flüchtlingen Daten dürfen von den jeweiligen Stellen nur zu einem bestimmten Zweck erhoben werden. Jede Stelle erhebt daher die Daten, die für ihre Aufgabenwahrnehmung und den jeweiligen Rechtskreis erforderlich sind und sichert diese datenschutzrechtlich ab. Eine Person wird in ihrer Eigenschaft als „Flüchtling“ nur dann anders erfasst als andere Personen, wenn dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ein umfassendes integriertes behördenübergreifendes Datenmanagement ist daher aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Auf Bundesebene sind zum 5. Februar 2016 umfangreiche Erweiterungen und Änderungen der ausländerbehördlichen Datenerfassung durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz (BT.-Drs. 18/7043, Bundesgesetzblatt Teil I 2016 Nummer 5 04.02.2016 130) und die dazu ergangene Ankunftsnachweisverordnung in Kraft getreten . Das Gesetz regelt ein im Ausländerzentralregister (AZR) verankertes „Kerndatensystem “, auf das alle wesentlichen beteiligten Behörden Zugriff haben, sowie einen neuen „Ankunftsnachweis“, der als vor Fälschungen geschütztes Dokument einen ersten verbindlichen Identitätsnachweis für Asylsuchende darstellt. Im zentralen Kerndatensystem werden gemäß § 3 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) für Asyl- und Schutzsuchende sowie für unerlaubt eingereiste oder unerlaubt aufhältige Personen zu den bereits zuvor zu speichernden Grundpersonalien (wie Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit et cetera ) zusätzliche weitere Daten, wie die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdrücke, das Herkunftsland, freiwillige Angaben zur Religionszugehörigkeit, Familienstand, Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status, die Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit (Anschrift, Telefonnummern und E-Mail- Adressen, Angaben zur Verteilung) und Informationen zu erfolgten Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen gespeichert. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen in dem zentralen Kerndatensystem gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind (Daten über Schulbildung, Berufsausbildung, sonstige Qualifikationen). Diese Daten bilden gemeinsam das Kerndatensystem, auf welches die am Asylverfahren beteiligten Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zurückgreifen können. Der Senat begrüßt dieses Gesetz, weil es die Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden grundlegend verbessert , indem auf ein gemeinsames Kerndatensystem zugegriffen werden kann und die Daten nur jeweils einmal erhoben werden müssen. Es stellt eine frühzeitige, für alle beteiligten Stellen erkennbare Registrierung und Verteilung der Schutzsuchenden sicher, in dem das bisherige „EASY“-Verteilungsverfahren personifiziert wird. Zudem sollen allen öffentlichen Stellen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung gestellt werden. 1. Welche Daten von Flüchtlingen (Anzahl, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Familienstatus, Geschlecht, Alter, Gesundheitsstatus, Bildungsabschluss , Religionszugehörigkeit sowie Inanspruchnahme von staatlichen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3649 3 und ehrenamtlichen Hilfs-, Unterstützungs- und Beratungsangeboten) liegen derzeit in Hamburg vor und welche werden in Hamburg erfasst? Bei der Inanspruchnahme von staatlichen und ehrenamtlichen Hilfs-, Unterstützungsund Beratungsangeboten erfolgt keine systematische Erfassung und Verarbeitung der Daten in Bezug auf das Merkmal „Flüchtling“. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zu I. und. Drs. 21/2211 (zur Erhebung der Religionszugehörigkeit). 2. Gibt es Pläne, die Erfassung zu verändern? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus? Im Rahmen der Unterarbeitsgruppe Statistik der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement ist die Verbesserung des Datenaustausches (Datenaustauschverbesserungsgesetz ) angestoßen worden und diese wird sich auch mit weiteren Fragestellungen und Anpassungen befassen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zu I. 3. Welche Stellen beziehungsweise Einrichtungen erfassen derzeit beziehungsweise zukünftig Daten von Flüchtlingen? Siehe § 1 und § 6 AZR-Gesetz. 4. Nach welchen Kriterien wurden/werden die jeweiligen Erfassungssysteme entwickelt? Das Erfassungssystem wurde auf Basis der dargestellten bundesrechtlichen Regelungen entwickelt. 5. Nach welchen Kategorien werden die Daten jeweils erfasst? Siehe § 3 AZR-Gesetz. 6. Wer hat jeweils Zugang zu diesen Daten? Siehe §§ 14 bis 27 AZR-Gesetz sowie §§ 9, 12 bis 14 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV). 7. Wie lange werden diese Daten jeweils gespeichert? Siehe § 36 AZR-Gesetz und §§ 18, 19 AZRG-DV. 8. In welcher Weise werden sie jeweils genutzt? Die Daten dürfen von öffentlichen Stellen genutzt werden, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zu I. 9. Gibt es – zentral oder vor Ort – Auswertungen von Daten beziehungsweise Evaluationen von Angeboten für Geflüchtete? a. Wenn ja: Wer wertet die Daten jeweils nach welchen Kriterien aus? Wer hat jeweils Zugang zu den Auswertungen? b. Wenn nein: warum nicht? c. Gibt es entsprechende Pläne? Siehe Antwort zu I.1. 10. Gibt es einen – generellen oder punktuellen – Austausch über die Entwicklung der Erfassungssysteme und/oder über die erfassten Daten beziehungsweise Auswertungen? Wenn ja, welche Stellen beziehungsweise Träger sind darin eingebunden ? Ja, siehe auch Antwort zu I.2. Eingebunden sind jeweils die beteiligten Stellen bei Bund und Ländern sowie die Verfahrenshersteller. 11. Inwiefern wird ausgewertet, ob und in welchem Umfang die Angebote der Stadt für Geflüchtete auch von Frauen und Mädchen angenommen werden? Drucksache 21/3649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Siehe Antwort zu I.1. 12. Gibt es aktuell oder zukünftig die Möglichkeit, Daten differenziert nach Geschlecht auszuwerten? Wenn nein: Gibt es Planungen, dieses zukünftig zu ermöglichen? Ja. 13. Gibt es aktuell oder zukünftig einheitliche Standards und/oder Abstimmungen über die Datenerfassung mit dem Bund beziehungsweise mit anderen Bundesländern? Siehe Vorbemerkung zu I. sowie Antworten zu I.2. und I.10. II. Unterbringungssituation von geflüchteten Frauen und Mädchen 1. Wie viele geflüchtete Frauen und Mädchen befinden sich aktuell in Hamburg in Unterbringung? Bitte soweit möglich nach Familienstatus – alleinstehend/mit Kind(ern)/mit Partner – und Alter (minderjährige Flüchtlinge ) sowie Art der Unterbringung auflisten. Siehe Anlage. Es gibt zurzeit keine nach Geschlechtern differenzierte Altersgruppenstatistik, diese steht nur für Männer und Frauen gemeinsam zur Verfügung. Den Familienstand jenseits der Unterbringungssituation erhebt f & w fördern und wohnen AöR (f & w) nicht. f & w darf nur unterbringungsrelevante Daten erfassen. Dazu gehört nur, ob Familienangehörige mit untergebracht werden, nicht aber, ob jemand gegebenenfalls verheiratet ist oder Kinder hat, die sich an einem anderen Ort aufhalten . Im Übrigen siehe Vorbemerkung zu I. 2. Wie viele unbegleitete minderjährige geflüchtete Mädchen werden momentan vom LEB betreut? Wie werden diese Mädchen untergebracht ? In Hamburg leben mit Stichtag vom 29. Februar 2016 135 unbegleitete minderjährige Ausländerinnen (UMA), davon - 77 im Rahmen der Erstversorgung nach § 42 SGB VIII sowie - 58 in einer Einrichtung der Jugendhilfe als Folgeunterbringung. Darüber hinaus befinden sich weitere 88 junge Frauen, die unbegleitet und minderjährig eingereist sind, in Angeboten der Volljährigenhilfe nach § 41 SGB VIII. Die Erstversorgung der weiblichen unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen findet in einer spezialisierten Erstversorgungseinrichtung für Mädchen oder in für den Einzelfall geeigneten, regulären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) beziehungsweise bei freien Trägern statt. Gegebenenfalls erfolgt die Erstversorgung auch in einer Mutter-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII. Die Folgeunterbringung erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung nach SGB VIII unter Beteiligung der Mädchen entsprechend ihrem individuellen Betreuungs- und Schutzbedarf . III. Schutz der Frauen und Mädchen vor Gewalt 1. Wie schätzt der Senat die quantitative und qualitative Entwicklung des Phänomens „Gewalt an geflüchteten Frauen und Mädchen“ in Hamburg ein? 2. Liegen diesbezüglich Untersuchungen und/oder Daten vor? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3649 5 Es gibt aktuell keine repräsentative Untersuchung über die quantitative oder qualitative Entwicklung von Gewalt an geflüchteten Frauen und Mädchen in Hamburg. Auch bundesweit ist den zuständigen Behörden keine repräsentative Studie bekannt. Jedoch gibt es erste explorative Untersuchungen, die auch bedingt Rückschlüsse auf die Situation in Hamburg erlauben, so zum Beispiel die Untersuchung des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in Flüchtlingsunterkünften“ vom August 2015 (http://www.institut-fuermenschenrechte .de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Policy_Paper/ Policy_Paper_32_Effektiver_Schutz_vor_geschlechtsspezifischer_Gewalt.pdf), siehe Drs. 21/2379). Auch der Polizei Hamburg liegen keine entsprechenden Daten im Sinne der Fragestellung vor. Seit dem 1. Januar 2016 wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bei der Opfererfassung auch das Merkmal „Asylbewerber/Flüchtling“ erfasst. Ab dem Jahr 2017 ist für Opfer in der PKS die Einführung einer differenzierten Erfassung zum Aufenthaltsstatus vorgesehen. Valide Angaben zur Opferwerdung geflüchteter Frauen und Mädchen auf Grundlage der PKS werden daher erst im Jahr 2017 vorliegen, erste Aussagen zur Entwicklung dieser Daten werden erst nach Ablauf des Jahres 2017 möglich sein. Im Übrigen siehe Drs. 21/1570 und 21/3204. 3. Wie schätzt der Senat die Inanspruchnahme von Hamburger Beratungsund Hilfeangeboten in Fällen von sexualisierter und anderer geschlechtsspezifischer Gewalt beziehungsweise Belästigung sowie des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ ein? Nach Auskunft der Hamburger Frauenhäuser und Opferberatungsstellen werden die Hamburger Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch genommen. Die Einrichtungen des Hamburger Hilfesystems erheben jedoch nicht regelhaft die Nutzung speziell durch Frauen und Mädchen aus Flüchtlingsunterkünften. Die in Drs. 21/1570 beschriebene Abfrage in den Einrichtungen wurde im Rahmen der Beantwortung der vorliegenden Anfrage für das zweite Halbjahr 2015 wiederholt. Zusammengefasst zeigen sich folgende Nutzungszahlen von Frauen (und deren Kindern) der geförderten Opferschutzeinrichtungen bezogen auf das erste und zweite Halbjahr 2015: Tab. 1: Gewaltbetroffene Frauen und Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen in Hamburger Frauenhäusern 2015 Einrichtung 1. Halbjahr 2015 2. Halbjahr 2015 Gesamt 2015 Frauen Kinder Gesamt Frauen Kinder Gesamt Frauen Kinder Gesamt Frauen helfen Frauen Hamburg e.V. 2 4 6 4 6 10 6 10 16 2. Hamburger Frauenhaus e.V. 2 1 3 15 19 34 17 20 37 4. Hamburger Frauenhaus e.V. 6 6 12 5 6 11 11 12 23 5. Hamburger Frauenhaus e.V. 1 2 3 6 11 17 7 13 20 Frauenhaus des Diakonischen Werkes 0 0 0 1 2 3 1 2 3 Gesamt 11 13 24 31 44 75 42 57 99 Basis: Erhebung in den Frauenhäusern Drucksache 21/3649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Tab. 2: Gewaltbetroffenen Frauen und Kinder aus Flüchtlingseinrichtungen in Hamburger Gewaltberatungsstellen 2015 Einrichtung 1. Halbjahr 2015 2. Halbjahr 2015 Gesamt 2015 Frauen Kinder Gesamt Frauen Kinder Gesamt Frauen Kinder Gesamt verikom – i.bera 9 13 22 27 26 53 36 39 75 LÂLE in der IKB e.V. 6 14 20 10 10 20 16 24 40 Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. 3 un-bek. 3 4 1 5 7 1 8 Opferhilfe Beratungsstelle e.V. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 intervento – proaktive Interventionsstelle bei häusl. Gewalt und Stalking 0 0 0 5 5 10 5 5 10 Gesamt 18 27 45 46 42 88 64 69 133 Basis: Erhebung bei den Beratungsstellen Nahezu alle Hamburger Opferschutzeinrichtungen wurden demnach im zweiten Halbjahr 2015 deutlich stärker von Frauen aus Flüchtlingseinrichtungen genutzt als im ersten Halbjahr. Daraus ist allerdings nicht erkennbar, ob es tatsächlich mehr Gewaltvorfälle gab oder die höheren Flüchtlingszahlen oder die bessere Information über Hilfsangebote (siehe Antwort zu III.4) zu dem Nutzungsanstieg geführt haben. Es ist davon auszugehen, dass das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ebenfalls genutzt wird. Konkrete Nutzungsdaten liegen jedoch insoweit nicht vor. Das Hilfetelefon erhebt erst seit Anfang 2016 nähere Angaben zu Frauen im Flüchtlingskontext , sodass erst mit dem Jahresbericht 2016 Informationen über die Nutzung vorliegen werden. Rückschlüsse zur Nutzung in Hamburg werden jedoch weiterhin nicht möglich sein (siehe hierzu Drs. 20/14343). 4. Inwiefern wird über diese Angebote in den Erstaufnahmen und in den Wohnunterkünften regelhaft informiert (siehe Drs. 21/1570)? Siehe Drs. 21/1704 und 21/2829. In Umsetzung des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/2379) wird der Zugang zur Information über bestehende Angebote weiter verbessert werden. IV. Möglichkeiten medizinischer Beratung und Betreuung geflüchteter Frauen und Mädchen 1. Wie schätzt der Senat die Situation ein und welche Möglichkeiten sieht der Senat, den speziellen Bedarfen geflüchteter Frauen im gesundheitlichen Bereich – beispielsweise in Hinblick auf gynäkologische Beratung und Betreuung, insbesondere von schwangeren Frauen – gerecht zu werden? Wurden im Zuge der koordinierenden Maßnahmen rund um ärztliche Versorgung bereits entsprechende Konzepte entwickelt und Vorkehrungen getroffen? Siehe Drs. 21/441, Drs. 21/547, Drs. 21/548, Drs. 21/1813 sowie Drs. 21/2467. Einige Zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen, die an Krankenhäuser angegliedert sind, bieten Schwangeren außerdem besondere Möglichkeiten der geschützten Unterbringung und Betreuung (siehe Drs. 21/3461 sowie Protokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration (Drs. 21/6)). 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den speziellen Bedarfen weiblicher Flüchtlinge nach Gewalterfahrungen gerecht zu werden? Die Erfordernisse medizinischer Beratung und Betreuung richten sich nach dem jeweiligen Bedarf im Einzelfall. Die speziellen Bedarfe geflüchteter Frauen nach Beratung und Betreuung werden in Umsetzung des Beschlusses der Hamburgischen Bürger- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3649 7 schaft zum Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen vor Gewalt (Drs. 21/2379) berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/947, 21/1511, 21/1570 und 21/1704. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um sicherzustellen, dass Frauen und ihre Kinder rund um die Geburt die Hilfen erhalten, die sie jeweils brauchen? Wie schätzt der Senat die Versorgung von geflüchteten Frauen mit Hebammenleistungen ein? Siehe Antwort zu IV.1. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, der Problematik der weiblichen Genitalverstümmelungen angemessen zu begegnen? Bitte differenzieren nach therapeutischen Maßnahmen in Zusammenhang mit Betroffenen , präventiven Maßnahmen in Zusammenhang mit Bedrohten, Maßnahmen zur Fortbildung und Vernetzung mit Kompetenzzentren der Fachkräfte und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Fachkräfte und Ehrenamtlichen. Das Thema Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist bereits Gegenstand des Konzeptes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Drs. 20/10994). Die dort formulierten differenzierten Ansätze und Maßnahmen insbesondere zum Kinderschutz , zur Sensibilisierung und Aufklärung, Beteiligung und Vernetzung sowie zur gesundheitlichen Versorgung dienen dazu, auch der Problematik FGM angemessen zu begegnen. Seit April 2012 existiert in Hamburg ein Runder Tisch gegen Genitalverstümmelung , der von Plan International Deutschland und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) koordiniert wird. Ziel ist die Bekämpfung von FGM in enger Kooperation und Vernetzung von Expertinnen und Experten aus Verwaltung und Wissenschaft. Im letzten Jahr hat der Runde Tisch eine Handreichung zu „Intervention und Unterstützung bei Weiblicher Genitalverstümmelung – Möglichkeiten interdisziplinärer Fallzusammenarbeit“ erarbeitet (http://www.hamburg.de/opferschutz/ 3091566/weibliche-genitalverstuemmelung/). Diese Fachveröffentlichung richtet sich an Fachkräfte des Unterstützungssystems Opferschutz (Schutz- und Beratungseinrichtungen), Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitssystem sowie Fachkräfte aus den Community -Gruppen. Der Runde Tisch widmet sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig der Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen. Hierzu gehören auch die Themen Fortbildung, Vernetzung und Sensibilisierung. Der Diskussionsprozess ist insoweit noch nicht abgeschlossen. Die Zielgruppe der geflüchteten Frauen und Mädchen wird dabei – auch in Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens „Geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen“, Drs. 21/2379 – ausdrücklich berücksichtigt . V. Integration in den Arbeitsmarkt Der Senat hat das Programm W.I.R auf den Weg gebracht, um die Ausbildungs - und Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete schnell weiterzuentwickeln . 1. Auf welche Art und Weise wird auf die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen (insbesondere bei W.I.R) geachtet? Im Programm W.I.R – work and integration for refugees werden die Beratungsangebote der Regelsysteme (Arbeitsagentur, Jobcenter) mit ergänzenden Beratungen durch ausgewählte Träger an einem Ort gebündelt, um so allen Geflüchteten mit ihren individuellen Voraussetzungen eine möglichst zielgerichtete Unterstützung anbieten zu können. Damit wird auch die Situation geflüchteter Frauen individuell berücksichtigt. a. Findet eine gezielte Zusammenarbeit mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) statt, um die vorhandenen Qualifikationen festzustellen und beziehungsweise anzuerkennen? Drucksache 21/3649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Ja. Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät vor Ort im Rahmen von W.I.R Auch in der ZAA am Standort „Hamburg Welcome Center“ werden Flüchtlinge zu Möglichkeiten der Feststellung und Anerkennung von Qualifikationen beraten. b. Welche Möglichkeiten bestehen für die geflüchteten Frauen, ihre Abschlüsse gegebenenfalls durch eine Anpassungsqualifizierung anerkennen zu lassen? Das Anerkennungsrecht des Bundes und des Landes ist diskriminierungsfrei und kennt keine Beschränkung nach Geschlecht. Daher stehen geflüchteten Frauen alle Möglichkeiten offen, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Welche Dokumente oder Nachweise dann für die Anerkennung und gegebenenfalls Anpassungsqualifizierungen notwendig sind, ist Ergebnis des Bescheides, den die für die Anerkennung jeweils zuständige Stelle erstellt. c. Welche finanziellen Möglichkeiten stehen hier für geflüchtete Frauen zur Verfügung? Werden auch berufsbezogene Sprachkurse, Teilqualifizierungen oder Anpassungslehrgänge durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise durch das Jobcenter gefördert? Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, die für unterschiedliche Maßnahmen gegebenenfalls spezifische fachliche Voraussetzungen formulieren, steht Frauen das gesamte Dienstleistungs- und Unterstützungsportfolio der Arbeitsagentur und des Jobcenters zur Verfügung; dieses beinhaltet unter anderem berufsbezogene Sprachkurse, Teilqualifizierungen und Anpassungslehrgänge. Außerdem stehen geflüchteten Frauen im Rahmen des IQ Netzwerks Hamburg – NOBI die mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Angebote zur Verfügung (siehe http://www.nobi-nord.de/teilprojekte.html, Abschnitt „Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes“). Darüber hinaus können sowohl geflüchtete Frauen als auch Männer nachrangig das Stipendienprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg in Anspruch nehmen. Hierüber können alle im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse entstehenden notwendigen Kosten finanziert werden. Auch Anpassungslehrgänge und Sprachkurse, sofern für die Anerkennung notwendig, gehören dazu. 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, speziell geflüchtete Frauen mit Kindern und Frauen mit niedrigem Bildungsstand und fehlenden beruflichen Qualifikationen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen ? Im Rahmen des Operationellen Programms der Freien und Hansestadt Hamburg für den Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 wird aktuell das Projekt „Chancen am FluchtOrt Hamburg“ mit dem Ziel der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt gefördert. Im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 wird zudem das Projekt „FluchtOrt Hamburg 5.0“ gefördert. Auch dieses Projekt widmet sich der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Da die Teilnehmerinnen in diesen Projekten analog zur Gesamtverteilung der Geschlechter unter den Flüchtlingen deutlich unter denen der Teilnehmer liegen (circa 22,5 Prozent) und in beiden Projekten nur begrenzt Angebote vorgehalten können, existieren aktuell keine geschlechtsspezifisch ausgerichteten Angebote. Die spezifischen Bedürfnisse von geflüchteten Frauen werden jedoch durch folgende Maßnahmen berücksichtigt: Die Qualifizierungsangebote (Sprache und EDV, Workshops) werden in Teilzeit und/oder für Berufe durchgeführt, in denen erfahrungsgemäß auch viele Frauen beschäftigt werden (Gastronomie). Bei der Vermittlung in weiterführende Angebote werden mütterspezifische Bedarfe (Kinderbetreuung, keine Nachmittags- oder Abendangebote) berücksichtigt und akquiriert. Frauen werden auf der Suche nach Kinderbetreuung unterstützt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3649 9 Zudem besteht eine enge Vernetzung mit den frauenspezifischen Angeboten in Hamburg (unter anderem mit frauenspezifischen ESF-Projekten wie „Aufbruch“ und „Servicestelle Ausbildung in Teilzeit“ sowie mit spezialisierten Trägern wie FLAKS, IKB e.V. und Frauenperspektiven e.V.). Um insgesamt dem Ziel gerecht zu werden, grundsätzlich alle geflüchteten Frauen zu erreichen und zu aktivieren, die sich eine Integration in den Arbeitsmarkt vorstellen können, entwickelt die zuständige Behörde zusätzliche Maßnahmen. Durch gezielte Ansprache der W.I.R-Kundinnen sowie durch einen aufsuchenden, unterkunftsbezogenen Ansatz sollen Frauen besser erreicht und über einen flexiblen Zeitraum mit dem Ziel der nachhaltigen Ausbildungs- beziehungsweise Berufsaufnahme begleitet werden . Dieser Ansatz wird Instrumente zur Lösung frauenspezifischer Problemlagen – wie zum Beispiel Betreuung Familienangehöriger, kulturelle Vorbehalte, unzutreffende subjektiv-negative Potenzialeinschätzung – beinhalten. Darüber hinaus wird das Thema „Berufsorientierung für Frauen“ aufgegriffen werden. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, durch spezifische Lebensumstände erworbene Kompetenzen (Soft Skills) der geflüchteten Frauen zu erfassen und bei der Integration in den Arbeitsmarkt fruchtbar zu machen? Im Rahmen von W.I.R erfolgt eine umfassende Berufsberatung für geflüchtete Personen . Die Beratung erfolgt zunächst seitens der Agentur für Arbeit und des Jobcenter team.arbeit.hamburg. Diese wird anschließend in vielen Fällen durch eine konkretisierende Beratung seitens der berufsbezogenen Träger vor Ort fortgesetzt. Im Rahmen der Beratungsleistungen besteht auch Raum, das spezifische persönliche Kompetenzprofil und Softskills der Frauen (zum Beispiel Organisations-/Logistik-/Management -Kompetenzen im Rahmen der „Familienführung“, Teamfähigkeit, Belastbarkeit et cetera) bei der Berufswegeplanung zu berücksichtigen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, speziell geflüchteten Frauen und Mädchen den Weg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen? Schulpflichtige geflüchtete Mädchen und Jugendliche werden im allgemeinbildenden Bereich (Alphabetisierungs-, Basis-, Internationale Vorbereitungsklassen) beschult sowie im berufsbildenden Bereich (Ausbildungsvorbereitung dual für Migrantinnen und Migranten, AvM Dual) bestmöglich auf die eventuelle Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet und gehen – sofern weiterhin Schulpflicht besteht – in das Regelsystem über. Nicht mehr schulpflichtigen jungen Frauen stehen – je nach Aufenthaltsstatus – unterschiedliche Regelangebote offen. Insbesondere die außerbetriebliche und die assistierte (begleitete betriebliche) Ausbildung werden hier als besonders zielführende Angebote angesehen. W.I.R hält mit dem Träger PlusPunkt zudem eine spezifische Beratung und Betreuung für W.I.R-Kundinnen und Kunden am Standort W.I.R vor, die – zumeist über den Weg des Praktikums – auf die Aufnahme einer Ausbildung gerichtet sind. VI. Integrations- und Sprachkurse et cetera 1. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, inwieweit die Angebote der Stadt in den Unterkünften von Frauen und Mädchen angenommen werden ? Die Inanspruchnahme der ehrenamtlich angebotenen Sprachfördermaßnahmen in den Unterkünften durch Frauen wird von der zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst. 2. Welche speziellen Sprach- und Integrationskursangebote für Frauen gibt es? Auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang? Im Rahmen des Integrationskursangebotes nach § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spezielle Integrationskurse mit bis zu 960 Unterrichtseinheiten auch für Frauen an. Hierzu zählt zum Beispiel das Frauenintegrationskursangebot, welches für diejenigen Frauen konzipiert ist, die Drucksache 21/3649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können. Darüber hinaus fördert das BAMF als Brückenfunktion zur weiteren Integrationsförderung auch niedrigschwellige Seminarmaßnahmen (je 20 Stunden) für ausländische Frauen, die bislang nicht ausreichend Deutsch lernen konnten oder erst vor Kurzem – etwa im Rahmen des Familienzuzugs – nach Deutschland gekommen sind. Die genannten Sprachförderangebote des BAMF richten sich an Frauen mit gesichertem Aufenthaltsstatus. Sie stehen aber auch geflüchteten Frauen offen, die nach Definition des Bundes eine gute Bleibeperspektive haben (Herkunftsländer: Syrien, Irak, Iran, Eritrea). Ergänzend zum Angebot des Bundes bietet die Hamburger Volkshochschule (VHS) als niedrigschwelliges Angebot für Frauen zum Einstieg in den Spracherwerb spezielle „MütterSprachkurse“ an 45 Hamburger Grundschulen an. 3. Inwiefern gibt es spezielle Angebote mit Kinderbetreuungsoptionen, die Frauen mit Kindern wahrnehmen können? Gibt es darüber hinaus niedrigschwellige Sprachangebote wie zum Beispiel im Rahmen eines „Mütter -Cafés“ für Frauen? Im Rahmen der Integrationskursangebote des BAMF wird keine Kinderbetreuung angeboten, da die Teilnahme gemäß § 6 (2) KibeG den Anspruch auf einen Kita- Gutschein begründet. Die VHS bietet begleitend zu ihren MütterSprachkursen (siehe Antwort zu VI.2.) eine begleitende Kinderbetreuung an, wenn mindestens drei Kinder zur Betreuung angemeldet werden. Dies wird mit den gastgebenden Schulen abgestimmt, die hierfür Räume stellen. Die Kurse sind für die Mütter an den jeweiligen Schulen gedacht und für sie kostenlos. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. 4. Inwiefern ist sichergestellt, dass in den Integrationskursen auch angemessen auf Rechte von Frauen, das Thema Gleichstellung der Geschlechter sowie Beratungsmöglichkeiten eingegangen wird? Die inhaltliche Ausgestaltung der Integrationskurse obliegt zuständigkeitshalber dem BAMF und wird unter Beteiligung der Länder regelmäßig überprüft. Das Thema Gleichstellung der Geschlechter zählt zum Themenkanon der Orientierungskurse , die Bestandteil des Integrationskurssystems des BAMF sind. 5. Inwiefern findet bei der Auswahl von Anbietern und ihren Konzepten ein adäquater, problembewusster und sensibler Umgang mit der Thematik Gleichstellung/gleichberechtigte Teilhabe von geflüchteten Frauen Berücksichtigung? Die Auswahl von Anbietern von Integrationskursen erfolgt im Rahmen eines Zulassungsverfahrens des BAMF. Hamburger Stellen sind damit nicht befasst. 6. Betrachtet der Senat die Zahl und den Umfang der Sprach- und Integrationskurse als ausreichend? Wenn nein, gibt es auf Bundesebene Initiativen, um diese Zahl und den Umfang der Kurse zu erweitern? Die zuständige Behörde rechnet nach heutigem Stand mit einer Verdoppelung der Kapazitäten gegenüber 2015. Dies würde bedeuten, dass rund 14.000 Plätze bundesfinanziert und rund 2.300 Plätze landesfinanziert angeboten werden können. Hamburg hat sich zuletzt im Rahmen der Integrationsministerkonferenz am 16./ 17.03.2016 nachdrücklich für eine bedarfsgerechte Ausstattung und inhaltliche Neugestaltung der bundesfinanzierten Sprachförderung eingesetzt. Die Diskussionen zwischen Bund und Ländern werden hierzu regelmäßig fortgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/2868 und 21/2977. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3649 11 7. Welche Angebote beziehungsweise Anschlussmaßnahmen nach den achtwöchigen Einstiegskursen stehen für geflüchtete Frauen zur Verfügung ? Siehe Drs. 21/2868. VII. Hochschulbildung Die Universität Hamburg hat das Programm #UniHHhilft aufgelegt und mit Erfolg studieninteressierte geflüchtete Menschen angesprochen. 1. Wie viele Frauen und Männer haben an den verschiedenen Programmkomponenten bisher teilgenommen? Wenn es keine Zahlen gibt: Wie sieht die Einschätzung der Universität aus hinsichtlich der Teilnahme von Frauen? Im Wintersemester 2015/2016 haben sich in der ersten Kohorte von Teilnehmenden am Programm #UHHhilft 968 Personen angemeldet, davon 80 Prozent Männer und 20 Prozent Frauen. Eine Erfassung nach Programmkomponenten liegt nicht vor. Im Februar 2016 haben sich insgesamt 437 Personen für das Programm im Sommersemester 2016 angemeldet. Die Geschlechterverteilung lag ebenfalls bei 80 Prozent Männern und 20 Prozent Frauen. Als besonderes Angebot wurde für die weiblichen Teilnehmenden ein Frauenstammtisch eingerichtet, der zweimal im Semester stattfand. Jeweils 20 Frauen nahmen teil und stellten Fragen rund um das Studium und darüber hinaus. Verschiedene Akteure und Stellen sind in die Aktivität eingebunden: Career Center, die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg sowie der WiSo Fakultät und auch das Expertinnen- Beratungsnetz/Mentoring. Der nächste Frauenstammtisch findet Anfang Mai 2016 statt. 2. Gibt es vonseiten des Senats Überlegungen dazu, speziell geflüchtete Frauen mit entsprechenden Qualifikationen an die Hochschulbildung in Hamburg heranzuführen beziehungsweise solchen eine entsprechende Qualifizierung zu ermöglichen? 3. Welche Angebote, die sich an Geflüchtete mit Hochschulberechtigung richten, gibt es derzeit? Wie schätzt der Senat deren Erfolg hinsichtlich der Erreichbarkeit von jeweils Frauen und Männern ein? An den staatlichen Hamburger Hochschulen gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die sich sowohl an geflüchtete Frauen als auch an geflüchtete Männer mit Hochschulzugangsberechtigung richten; zum Teil sind hierbei auch speziell an geflüchtete Frauen gerichtete Maßnahmen mit eingebunden. Universität Hamburg (UHH): Geflüchtete mit Hochschulzugangsberechtigung können an den Angeboten von #uhhhilft teilnehmen. Wenn sie das für ein Bachelorstudium geforderte Sprachniveau im Deutschen bereits vorweisen können (C1), kann eine Immatrikulation ohne Teilnahme an #uhhhilft über die regulären Beratungs- und Bewerbungsverfahren für internationale Studierende angestrebt werden, was dann auch in Eigeninitiative geschieht. Eine gesonderte Erfassung des Flüchtlingshintergrundes findet im Bewerbungsverfahren für internationale Studierende nicht statt, weshalb dazu keine Daten vorliegen. 25 Masterstudiengänge werden darüber hinaus auch vollständig in englischer Sprache angeboten. Über das Programm #uhhhilft konnten bislang sieben Studieninteressierte mit Fluchthintergrund bei der Immatrikulation für ein Studium begleitet werden. HafenCity Universität Hamburg (HCU): Die HCU bietet ein Gasthörerinnen/Gasthörer-Programm für Geflüchtete an. Diese können ausgewählte Lehrveranstaltungen besuchen, um einen Einblick in das akademische Leben an der HCU zu gewinnen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Gasthörerin/der Gasthörer durch eine Studierende/einen Studierenden, den Studien -Buddy, betreut wird, die/der im Idealfall die gleiche Lehrveranstaltung besucht. Drucksache 21/3649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Die HCU hat für ihr Gasthörerprogramm für Geflüchtete eine Frauenquote von 40 Prozent (bevorzugte Vergabe an Frauen) festgelegt, die zurzeit jedoch nicht ausgeschöpft wird. Im Wintersemester 2015/2016 haben am Gasthörerinnen/Gasthörer-Programm 14 Geflüchtete teilgenommen, darunter eine Frau. Für das Sommersemester 2016 hat die HCU gegenwärtig 30 Anmeldungen, darunter eine geflüchtete Frau. Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH): Die TUHH öffnet seit dem Wintersemester 2014/2015 ihre englischsprachigen Vorlesungen für Studierende und Akademiker unter den Geflüchteten und stellt die Bibliothek zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Des Weiteren bietet die TUHH folgende Angebote für Geflüchtete mit Hochschulzugangsberechtigung an: Ein Integrations- und Weiterbildungsprogramm für geflüchtete Ingenieurinnen und Ingenieure aus dem arabischen Raum mit abgeschlossenem Ingenieurstudium mit der Zielsetzung, den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt durch eine zielgerichtete universitäre Weiterbildung, der Kontaktherstellung zu potenziellen Arbeitgebern sowie die Vermittlung der Fachsprache in den Ingenieurwissenschaften zu erleichtern. Die Entwicklung digitaler Lehrangebote im Rahmen der Hamburg Open Online University, die speziell auf die Bedürfnisse studieninteressierter Geflüchteter angepasst sind, um die Orientierung und Integration durch die inhaltliche Vermittlung der unterschiedlichen (Aus-)Bildungswege in Deutschland und die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen zur Entwicklung der Studierfähigkeit im deutschen Hochschulsystem zu unterstützen. Den Ausbau von Lern- und Schulungsplätzen in der Universitätsbibliothek der TUHH mit spezieller Software für (Sprach-)Lernprogramme sowie bedarfsgerechte Ergänzung des Medienbestandes Deutschkurse für geflüchtete Studieninteressierte und Studierende sowie Promotionsinteressierte und Promovierende Die Integration eines speziellen Mentoring-Programmes für Geflüchtete in das bestehende Konzept mytrack (ein alternativer Studienweg durch das Bachelorstudium an der TUHH, bei dem eine Streckung der Studieneingangsphase erfolgt, um Zeiträume für ein intensives Coaching zur Studierfähigkeit der Bachelorstudierenden zu schaffen) Spezielle Workshops mit dem Themenschwerpunkt Selbstpräsentation im Bewerbungsprozess zur zielgerichteten Unterstützung geflüchteter Studierender im Bewerbungsprozess, insbesondere bei der Praktikumssuche Da die beschriebenen Maßnahmen sich noch in der Anlaufphase befinden, sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Prognosen hinsichtlich der Erreichbarkeit weder von Männern noch von Frauen möglich. Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW): Es werden derzeit Instrumente für ein Screening von Geflüchteten mit Hochschulzugangsberechtigung entwickelt. Bisher konnte nur eine geringe Anzahl von geflüchteten Frauen und Männern erreicht werden, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung wären ein gültiger Aufenthaltsstatus, ein deutschsprachiger Nachweis auf C1-Niveau sowie eine Hochschulzugangsberechtigung. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, können die Geflüchteten nach einem Zulassungsantrag alle Angebote der Hochschule für internationale Studierende wahrnehmen. Sollten nicht alle Voraussetzungen für eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegen, können Geflüchtete für die Dauer eines Semesters einen Gasthörerstatus beantragen. Im Unterschied zu den Gaststudierenden können Gasthörer keine Studien- und Prüfungsleistungen ablegen und auch keinen Studienabschluss durch eine Prüfung anstreben. An der HAW sind derzeit zwei Projekte für Geflüchtete (mit Hochschulzugangsberechtigung ) geplant. Das Projekt „Studierfähigkeit von Geflüchteten an der HAW – Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft“ will zum einen die Studierfähigkeit von Geflüchte- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3649 13 ten herstellen, da die soziale Stabilisierung von Menschen mit Fluchterfahrung als eine wesentliche Voraussetzung für den Studienerfolg betrachtet wird. Diese Orientierungsphase für Menschen mit Fluchterfahrung soll der Verbesserung eines erfolgreichen Studieneinstiegs dienen. Zum anderen bietet sich für die Hochschule die Möglichkeit , mithilfe der interkulturellen und interdisziplinären Einbindung von Menschen mit Fluchterfahrung im Sinne einer lernenden Organisation sich weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist dieses Modellprojekt mit dem parallel beantragten Projekt „International STARTplus – Erfolgreicher Einstieg ins Studium für internationale Studierende und Geflüchtete“ verknüpft. Ziel dieses Projektes ist es, internationale Studierende sowie Geflüchtete und Asylsuchende zu Beginn des Studiums an der HAW zu begleiten , um die Rahmenbedingungen und den Studienstart zu verbessern und eine bessere Integration in die Hochschule und in das Hochschulleben zu erreichen. Das im vergangenen Wintersemester 2015/2016 gestartete Programm „Sharing Knowledge and Experiences“ wird im Sommersemester 2016 im Department Informatik und im Department Gesundheitswissenschaften fortgeführt. Ziel ist es, geflüchteten Frauen und Männern, die in ihrem Herkunftsland studiert haben beziehungsweise über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, den akademischen Anschluss in Deutschland zu erleichtern. Das Competence Center Gesundheit bietet im Sommersemester 2016 eine Ringvorlesung mit dem Titel „Flucht und Gesundheit“ an und geht dort unter anderem auch auf Themen wie „Lebensbedingungen unbegleiteter geflüchteter Mädchen in Deutschland – zwischen Wunsch und Wirklichkeit?“ ein. Das Projekt „Fight for Life“ am International Media Center der Fakultät Design, Medien , Information der HAW entwickelt derzeit eine Online-Plattform mit Informationsangeboten in englischer Sprache, die auch zur Verbesserung der Situation geflüchteter Frauen und Mädchen in Hamburg und ihrer Unabhängigkeit beitragen soll. Unter anderem sollen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen für Mädchen und Frauen sowie Informationen zur medizinischen Verpflegung, Schutz- und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Hochschule für bildende Künste (HFBK): Die HFBK hat zum Sommersemester 2016 das Vorstudien-Programm „Artistic and Cultural Orientation“ aufgelegt und mit Erfolg hierfür an einem Kunststudium interessierte geflüchtete Menschen angesprochen. Bei der Bewerbung des HFBK-Programms sind gezielt sowohl künstlerisch qualifizierte Frauen als auch Männer angesprochen worden. 25 geflüchtete Menschen wurden für das Programm zugelassen, darunter sieben Frauen (28 Prozent). Bei dem HFBK-Programm „Artistic and Cultural Orientation“ handelt es sich um ein einsemestriges studienvorbereitendes Programm für künstlerisch-gestalterisch interessierte Geflüchtete. Es beinhaltet vier künstlerisch-gestalterische Workshops in den Bereichen Design, Film, Fotografie und Malerei/Bildhauerei, die von HFBK-Absolventinnen und Absolventen geleitet werden und in die Arbeitsformen hiesiger Kunsthochschulen praktisch einführen; ein Seminar, in dem eine theoretische Auseinandersetzung mit Denktraditionen der westlichen Kunst, Kultur und Gesellschaft stattfinden soll; ein studentisches Patensystem, das heißt eingeschriebene Kunststudenten der HFBK begleiten Programmteilnehmende während des gesamten Semesters und helfen bei der Orientierung in der Hochschule, vermitteln einen Eindruck vom Studienalltag , beantworten studienpraktische Fragen und helfen beim Kennenlernen der Kunstszene ; Exkursionen und Führungen mit Fokus auf das zeitgenössische Kunstleben in Hamburg tragen zum besseren Verständnis der Umgebung und Kultur bei; Deutschals -Fremdsprache-Kurse flankieren das inhaltliche Programm. Ein weiterer Bestandteil des Programms ist eine Ringvorlesung mit Migrationsexpertinnen/-experten, die an alle Hochschulmitglieder gerichtet ist und den Diskurs über kulturelle Transfers und verschiedene „Schulen des Sehens“ forcieren will. Am Ende des einsemestrigen Programms ist eine Abschlussdokumentation vorgesehen (Ausstellung und/oder Publikation ), die die Erfahrungen und Ergebnisse des Austauschs öffentlich sichtbar macht. Das Programm hat sowohl an einem Kunststudium interessierte geflüchtete Männer als auch Frauen angesprochen. Drucksache 21/3649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT): Der Zugang zu einem Studium an der HfMT setzt eine erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung voraus. Bislang haben sich erkennbar keine geflüchteten Menschen um einen Studienplatz an der HfMT beworben. Die Hochschule bietet vor diesem Hintergrund ab dem Sommersemester 2016 ein Gasthörerprogramm für bis zu fünf junge Menschen mit Fluchthintergrund an. Einzige Voraussetzung für die Teilnahme ist gegenwärtig, dass die jungen Menschen musikalische oder darstellerische Erfahrungen mitbringen. Die Gasthörer sollen die Möglichkeit erhalten, die Hochschule kennenzulernen und am Hauptfachunterricht teilzunehmen. Die Hochschule erhofft sich, dass die Gasthörerin beziehungsweise der Gasthörer auf diese Art ermutigt wird, stärker am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und gegebenenfalls sogar ein künstlerisches Studium anzustreben. Die Lehrenden werden nach einem Gasthörersemester einschätzen können, ob die Gasthörerin beziehungsweise der Gasthörer das Potenzial mitbringt, die künstlerischen Anforderungen an die Aufnahme eines Studiums an der HfMT zu erfüllen, und gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen aussprechen. Daneben gibt es auch aus dem Kreis der sich in privater Trägerschaft befindenden Hamburger Hochschulen Studienangebote, die sich speziell an Geflüchtete richten. Stichtag: 29.02.2016 Gesamtzahl Bewohner volljährig weiblich davon alleinreisend minderjährig weiblich Notkestraße 105 105 105 0 Kroonhorst 292 79 38 84 August-Kirch-Straße 292 93 44 24 Holmbrook 211 53 10 42 Pavillondorf Sieversstücken (Im Belegungsaufbau) 337 42 29 19 Holstenkamp 156 43 16 19 Sibeliusstraße 227 57 23 56 Bahrenfelder Straße 18 9 0 0 Eimsbüttler Straße 137 34 15 39 Grünewaldstraße 17 6 3 2 Waidmannstraße (inkl. Interims-Plätze in SAGA-Wohnungen im Belegungsaufbau) 116 34 18 21 Max-Brauer-Allee 13 3 0 2 Borselstraße 11 3 0 1 Summe-Altona 1932 561 301 309 Wetternstraße 203 22 7 13 Am Radeland 158 86 63 15 Pavillondorf Lewenwerder 301 73 31 64 Am Aschenland (Im Belegungsaufbau) 232 35 2 42 Winsener Straße 260 76 27 55 Osterbaum 5 1 1 0 Stader Str.106a 19 5 3 5 Sinstorfer Weg 18 5 3 3 WS Transit 175 68 46 9 Summe-Harburg 1371 371 183 206 Bargteheider Straße 134 0 0 0 Großlohe 163 52 17 32 Volksdorfer Grenzweg 150 31 7 32 Pavillondorf Waldweg 175 49 33 26 Pavillondorf Steilshooper Allee inkl. Moosrosenweg (Bramfelder Chaussee) 240 65 40 32 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 295 27 11 40 Litzowstraße 120 32 12 15 Lademannbogen 158 22 3 8 Bahngärten 120 35 3 24 Rahlstedter Straße 116 25 10 33 Farmsen 313 82 38 50 Waldreiterring 13 5 4 Flughafenstraße 199 14 1 13 Wandsbek Farmsen 20 4 0 10 Wandsbek mybed 27 0 0 0 Wandsbek Schreyersring 3 1 0 1 Duvenstedter Damm 252 65 20 56 August-Krogmann-Straße 413 85 41 102 Rodenbeker Straße (Im Belegungsaufbau) 133 32 3 29 Schule am Eichtalpark Walddörferstraße (Im Belegungsaufbau) 171 10 0 12 Borstels Ende 85 19 14 7 Kirchhofstwiete 36 13 5 5 Summe-Wandsbek 3336 668 262 527 Frauen und Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlichen Wohnunterkünften öffentlich-rechtliche Unterbringung* (örU) Wandsbek Harburg Altona Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3649 15 Anlage Stichtag: 29.02.2016 Gesamtzahl Bewohner volljährig weiblich davon alleinreisend minderjährig weiblich Frauen und Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlichen Wohnunterkünften Achterdwars 156 0 0 0 Ladenbeker Furtweg 187 61 17 44 Brookkehre 379 80 19 73 Pavillondorf Curslack I 580 154 83 91 Curslack II 326 70 32 59 Sandwisch 104 24 19 11 Rahel-Varnhagen-Weg 296 92 17 57 Weidenbaumsweg 225 29 10 22 Mittlerer Landweg 129 22 3 22 Nettelnburg 197 22 5 20 Summe-Bergedorf 2579 554 205 399 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 92 0 0 0 Billbrook 616 154 32 106 Horner Geest (Spliedtring) 130 47 12 23 Georg-Wilhelm-Straße 109 20 9 21 Pavillondorf Mattkamp 365 101 45 41 An der Hafenbahn 273 29 23 26 Billbrookdeich 116 0 0 0 Wendenstraße 151 50 20 35 Mitte Mattkamp 39 11 5 2 Hinrichsenstraße 152 50 30 40 Am Veringhof 139 30 7 31 Grüner Deich 142 18 11 0 Weddestraße 261 43 20 50 Eiffestraße 398 (Waterhouse) 183 59 7 31 Billstieg 647 168 75 138 Summe-Hamburg-Mitte 3415 780 296 544 Hornkamp 80 26 22 0 Langenhorner Chaussee 83 29 7 16 Eschenweg 285 50 6 37 Alsterberg 249 76 28 46 Jugendpark Langenhorn 215 56 14 36 Erdkampsweg 77 31 14 12 Fibigerstraße 225 71 25 43 Kiwittsmoor 540 88 5 73 Freiligrathstraße 209 43 5 44 Holsteinischer Kamp 102 20 3 17 Borsteler Chaussee 95 12 5 17 Hufnerstraße 166 44 4 35 Pavillondorf Tessenowweg 359 0 0 0 Pavillondorf Dakarweg 201 55 36 10 Nord Dakarweg 22 1 1 0 Nord Tessenowweg 40 0 0 0 Opitzstraße 316 90 34 75 Summe-Hamburg-Nord 3264 692 209 461 Hamburg-Nord Hamburg-Mitte Bergedorf Drucksache 21/3649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Stichtag: 29.02.2016 Gesamtzahl Bewohner volljährig weiblich davon alleinreisend minderjährig weiblich Frauen und Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlichen Wohnunterkünften Langeloh-Hof 30 27 24 3 Bornmoor 180 0 0 0 Wegenkamp 75 26 3 17 Sophienterrasse 183 35 1 23 Lokstedter Höhe 89 14 14 10 Pinneberger Straße 152 44 6 37 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 202 48 34 0 Grandweg 224 63 18 62 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 39 19 17 0 Lohkoppelweg 35 10 1 9 Niendorf Markt 86 28 3 13 Hornackredder 15 7 3 1 Summe-Eimsbüttel 1310 321 124 175 ZEA Sportallee inkl. Heselstücken 683 164 25 115 ZEA Schnackenburgallee I und II und Reichspräsident-Ebert- Kaserne (60 Pl.) 1343 150 44 79 ZEA Harburger Poststraße (429 Pl.) und Beim Rauhen Hause (12 Pl.) 281 97 44 47 ZEA Niendorferstraße 291 43 3 36 ZEA Karl-Arnold-Ring 266 64 13 27 ZEA Dratelnstraße I und II 1201 208 51 133 ZEA Holstenhofweg 290 41 12 26 ZEA Elbcampus/ Neuland I (Schlachthofstraße 20b) 436 77 36 34 ZEA Schwarzenberg (720 Pl.) + Eißendorfer Pferdeweg (90 Pl.), Mariahilf (35 Pl.) 806 91 25 51 ZEA Grellkamp 710 103 28 57 ZEA Jenfelder Moorpark 617 66 14 47 ZEA Ohlstedter Platz und Richard Reme Haus (80 Pl.) 432 56 17 31 ZEA Octaviostraße 622 119 28 69 ZEA Kurdamm 213 40 9 24 ZEA Albert-Einstein-Ring 443 110 21 68 ZEA Bargkoppelstieg 518 100 26 51 ZEA Kurt-A.-Körber 679 177 63 81 ZEA Osterrade 517 104 28 69 ZEA Geutensweg 396 70 8 55 ZEA Blomkamp 252 37 7 23 ZEA Rugenbarg 1053 218 59 141 ZEA Papenreye 695 139 31 73 ZEA Neuland II (Schlachthofstraße 3) 540 126 29 85 ZEA Wendenstraße 211 51 4 52 ZEA Kieler Straße (550 Pl.) + Melanchtonstraße (140 Pl.) 512 124 18 84 ZEA Wiesendamm24 209 62 21 28 ZEA Bredowstraße 0 0 0 0 ZEA Behrmannplatz 128 66 36 30 ZEA Hellmesbergerweg 244 61 5 59 ZEA Flagentwiet 785 213 60 114 ZEA Vogt-Kölln-Straße 420 66 16 41 Summe ZEA alle Betreiber 15793 3043 781 1830 * Die Zahlen der Unterkünfte im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung enthalten auch obdachlose Frauen, die über die Fachstellen für Wohnungsnotfälle einen Unterkunftsplatz zugewiesen bekommen. Ggf. kann es sich um Unterkünfte für Männer oder die nicht mit Frauen belegt sind, handeln. Eimsbüttel Zentrale Erstaufnahme (ZEA) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3649 17 3649ga_text 3649ga_Antwort_Anlage