BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3658 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Bauliche Sanierung und Weiterentwicklung der Universität Hamburg (2) Aus den Antworten des Senats in Drs. 21/3528 ergeben sich diverse Nachfragen . Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen unter anderem auf der Basis von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Wann soll die Vorplanung zur Modernisierung des Philosophenturms (Von-Melle-Park 6) abgeschlossen sein? 2. Geht der Senat weiterhin davon aus, dass der Baubeginn zur Modernisierung des Philosophenturms wie in Drs. 21/1261 angegeben im Jahr 2017 erfolgt? Die Terminplanung des Realisierungsträgers, der Sprinkenhof GmbH, befindet sich zurzeit in Abstimmung. 3. Ist es zutreffend, dass die im Dezember 2014 von der Bürgerschaft bereitgestellten Planungsmittel über 1,15 Millionen Euro für die Modernisierung des Philosophenturms bislang lediglich für die Auftragserteilung des Raum- und Funktionsprogramms in Höhe von 60.000 Euro eingesetzt worden sind? Wenn nein, wofür wurden wann jeweils Mittel in welcher Höhe eingesetzt ? 4. Welchen Raum- und Flächenbedarf sieht das vorliegende Raum- und Funktionsprogramm im Einzelnen für die im Philosophenturm vorgesehenen Nutzungen vor? Die Planungen für die Umsetzung des vorliegenden rechnerischen Raumprogramms in den Gebäudebestand laufen. Eine Aussage zu Einzelheiten der vorgesehenen Nutzungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Ausschreibung weiterer Planungsleistungen wird ablaufgemäß erfolgen. 5. Welche Interimsunterbringungen sind im Einzelnen für welche Zeiträume während der Modernisierung des Philosophenturms an welcher Stelle geplant? Wie hoch sind die Kosten dafür und wer trägt die Kosten? Die Interimsplanungen sind noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu den Kosten können demgemäß noch nicht getroffen werden Die Kosten für die Interimsunterbringungen trägt die zuständige Behörde, die genaue Höhe kann zurzeit aber noch nicht beziffert werden. Drucksache 21/3658 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wer hat wann und aus welchen Gründen entschieden, dass die Sprinkenhof GmbH der Realisierungsträger für die Modernisierung des Philosophenturms sein soll? Die zuständige Behörde als Bedarfsträgerin in Absprache mit der Universität Hamburg . Die Auswahl erfolgte aufgrund der unter anderem beim Bau des Center for Hybrid Nanostructures (CHYN) belegten fachlichen Eignung. 7. Wurde mit dem Realisierungsträger bereits ein Vorvertrag beziehungsweise Letter of Intent abgeschlossen? Wenn ja, wann und mit welchen wesentlichen Punkten? Wenn nein, wann soll ein solcher Vorvertrag beziehungsweise Letter of Intent abgeschlossen werden? Ein Letter of Intent als Vorstufe zu einer vertraglichen Vereinbarung ist nicht vorgesehen . In Kürze soll ein Generalplanervertrag mit der Sprinkenhof GmbH geschlossen werden. 8. Gemäß den Angaben in Drs. 21/3528 ist für die Ermittlung der Sanierungsbedarfe des Gebäudebestandes der Universität Hamburg die Beauftragung eines externen Büros in Vorbereitung. 8.1. Wie genau erfolgt die Auswahl des externen Büros? Wie ist der genaue Verfahrensstand des Auswahlverfahrens? Es sind vier geeignete Büros zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Zum Eröffnungstermin am 3. März 2016 sind drei Angebote und eine Absage eingegangen. 8.2. Welches externe Büro soll beauftragt werden? Wie soll die genaue Auftragsbeschreibung lauten? Zurzeit erfolgt die Angebotsauswertung, der Auftragnehmer steht noch nicht fest. Die Auftragnehmer sollen für alle von der UHH genutzten Gebäude im Verwaltungseigentum der zuständigen Behörde eine Einschätzung des Sanierungsbedarfs nebst Kostenrahmen – beziehungsweise eine Grobkosteneinschätzung – gestuft in Prioritäten mit Übergangskosten für den Erhalt der Betriebssicherheit vornehmen. 8.3. Wie hoch ist das geschätzte Auftragsvolumen und wer soll die Kosten übernehmen? Das Auftragsvolumen wird mit Blick auf das laufende Verfahren nicht genannt. Die Kosten trägt die zuständige Behörde. 8.4. Bis wann wird mit einem Ergebnis der Ermittlung der Sanierungsbedarfe gerechnet? Voraussichtlich im Oktober 2016. 8.5. Welche Sanierungsbedarfe im Einzelnen im Gebäudebestand der Universität Hamburg sind dem Senat oder der zuständigen Fachbehörde bereits auf Basis schon vorliegender Einschätzungen und Untersuchungen bekannt? Die dem Senat bekannten Sanierungsbedarfe wurden zuletzt mit der Drs. 21/1261 benannt. Im Übrigen siehe Finanzbericht 2015/2016, zu den Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Einzelplan 3.2. 9. In der Drs. 21/3528 teilt der Senat mit, dass die Rücklagenverwendung der Universität Hamburg noch nicht abschließend festgelegt sei. Diese Aussage steht in einem deutlichen Widerspruch zu den Ausführungen von Senat und Universität in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 28.01.2016. Dort wurde der Bürgerschaft mitgeteilt, dass die Rücklage für konkrete Zwecke vorgesehen sei. Außerdem wurde ausdrücklich erwähnt, dass bestimmte Bauvorhaben zwischen Universität und Fachbehörde festgelegt wurden, die aus den Rücklagen finanziert werden sollen (siehe Drs. 21/3241). Daher erscheint die Weigerung des Senats, in der Drs. 21/3528 darzulegen, wie sich die genannten 41 Millionen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3658 3 Euro für Bauvorhaben zusammensetzen, weder nachvollziehbar noch angemessen. Ausweislich der Drs. 21/3241 haben die Senatsvertreter in der Sitzung des Haushaltsausschusses ausgeführt, dass geplant sei, aus den (in den vergangenen Jahren aus zugeführten, aber nicht verbrauchten Landesmitteln gebildeten) Rücklagen der Universität Hamburg für den konkreten Zweck „Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten “ einen Betrag von circa 41 Millionen Euro zu verwenden. 9.1. Welche Bauvorhaben im Einzelnen sollen von der Universität aus den eigenen Rücklagen finanziert werden? Welche Maßnahmen aus Rücklagen der UHH im Einzelnen finanziert werden sollen, wird zurzeit zwischen der UHH und der zuständigen Behörde abgestimmt. Mehrere Vorhaben sind bereits identifiziert. Die Bürgerschaft wird – wie angekündigt – mit einer gesonderten Drucksache befasst werden. 9.2. Wie und wann wurde der Betrag von 41 Millionen Euro für Bauvorhaben im Einzelnen ermittelt? Welche Gremien und welche Dienststellen waren jeweils wann damit befasst? Die Daten sind in 2015 auf Grundlage von Kostenkennwerten durch die UHH, Abteilung Baumanagement, ermittelt worden. 9.3. Ist es zutreffend, dass der Neubau eines internationalen Gästehauses aus den Rücklagen der Universität finanziert werden soll? Welche Kostenschätzungen liegen derzeit für dieses Projekt vor? Eine erste Kostenschätzung ist im Rahmen einer Vorstudie erstellt worden. Derzeit werden die Kosten für die Realisierung des Entwurfs des 1. Preisträgers aus dem abgeschlossenen Wettbewerb verifiziert. 9.4. Ist es zutreffend, dass die Fenster- und Fassadensanierung des „Wiwi-Bunkers“ (Von-Melle-Park 5) aus den Rücklagen der Universität finanziert werden soll? Welche Kostenschätzungen liegen derzeit dafür vor? Es liegt derzeit eine Kostenberechnung – Entwurfsplanung – nach DIN 276 vor.