BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3661 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 15.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Haben die Profile an den Oberstufen der Hamburger Schulen Schlagseite ? Im alten System der Grund- und Leistungskurse war – bis auf Einschränkungen – jedes Fach leistungskursfähig, das heißt das Angebot war tendenziell breit und auch veränderbar. Die Bildung der Kurse richtete sich vor allem nach der Anwahl der Schüler. Das neue Profilsystem schafft auf Dauer gestellte Verbünde von drei Fächern, in dem nur ein Fach, das heißt das profilgebende Fach, mit den entsprechenden Stunden eines Leistungskurses beziehungsweise erhöhten Niveaus ausgestattet ist. Mit der Kreation von Profilen werden also bestimmte Fächer auf Dauer privilegiert und andere marginalisiert. Im Vergleich zum Grund- und Leistungskurssystem ist das Fächerangebot für die Schüler somit beschränkt. Fraglich ist allerdings, ob durch diese letztlich zufälligen Einzelentscheidungen der Schulen das Fächerangebot an Hamburger Schulen und in der Hamburger Bildungslandschaft zukunftsfähig strukturiert worden ist. Mit der Anfrage soll die Vielfalt der Profile an Hamburger Schulen und deren Struktur beleuchtet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zahl und damit fächerbezogen die Breite des Angebots der früheren Leistungskurse an einer Schule war vor allem von der Größe der Schule beziehungsweise der in der jeweiligen Studienstufe verfügbaren Schülerzahl sowie vom Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler abhängig. Dies hat sich durch die Einführung von Profilbereichen nicht verändert. Zudem leisten Profilbereiche einer „Marginalisierung“ von Fächern auch deshalb nicht Vorschub, weil die Schülerinnen und Schüler in der Studienstufe über die Wahl eines Profilbereichs hinaus umfangreiche Belegverpflichtungen zu erfüllen haben, über die sichergestellt ist, dass Fächer aus allen drei für die Studienstufe vorgegebenen Aufgabenfeldern gewählt werden (siehe §§ 5 und 7 Absatz 2 Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife , APO-AH). Überdies sind die Kernfächer Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich (siehe § 6 APO- AH); zwei von ihnen sind unabhängig von der jeweiligen Profilwahl auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen. Darüber hinaus können in einem Profil auch zwei profilgebende Fächer ausgewiesen sein, die auf erhöhtem Anforderungsniveau zu unterrichten sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Schulen haben welche Profile? Bitte Aufschlüsseln nach folgenden Parametern: - Schule Drucksache 21/3661 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Schulform - Profilname und diese jeweils Aufschlüsseln nach - erstem Profilfach mit Stundenanzahl, - zweitem Profilfach mit Stundenanzahl, - drittem Profilfach mit Stundenanzahl, - Profil in Kooperation ja/nein und Kooperationsschule. Im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung gestalten die Schulen die von ihnen angebotenen Profilbereiche selbstständig; die Vorgaben gemäß §§ 6 und 7 APO-AH sind zu beachten. Die erfragten Daten werden durch die zuständige Behörde nicht zentral erfasst. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Schulabfrage erforderlich, die aufgrund der Frühjahrsferien nicht durchgeführt werden kann. Das SchulInformations Zentrum (SIZ) der für Bildung zuständigen Behörde erhält im Rahmen der Abfrage zur Broschüre „Den richtigen Weg wählen“ (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/ 2036990/data/broschuere-weiterfuehrende-schulen.pdf) umfangreiche Informationen aus den Schulen, so auch zum Profilangebot in der Oberstufe. Eine Zusammenstellung findet sich unter www.hamburg.de/oberstufenprofile. 2. Wie wurden diese Profile für das laufende Schuljahr 2015/2016 angewählt ? Bitte Aufschlüsseln nach: - Schule - Schulform - Profilname Gemäß § 6 Absatz 2 APO-AH setzen die Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildungsschwerpunkte durch die Wahl eines Profilbereichs. Schulen bilden regelhaft Profilbereiche mit sprachlichem, naturwissenschaftlich-technischem, gesellschaftswissenschaftlichem , künstlerischem, sportlichem oder beruflichem Schwerpunkt; siehe auch Antworten zu 3. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wie beurteilt die Behörde das Ergebnis im Hinblick auf a. die mit dem Abitur intendierte Allgemeinbildung? Die mit dem Abitur erworbene Allgemeinbildung wird nicht erst in der Studienstufe vermittelt; vielmehr ist die Sicherung einer breiten Allgemeinbildung Gegenstand und Ziel des gesamten zur Hochschulreife führenden Bildungsgangs. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 4. b. den notwendigen naturwissenschaftlich-technischen Nachwuchs? Das Profilangebot jeder Schule muss gemäß § 7 Absatz 2 APO-AH mindestens einen Profilbereich mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt umfassen. Da gemäß § 6 Absatz 3 APO-AH alle Profilbereiche Fächer aus mindestens zwei der in § 5 APO-AH genannten Aufgabenfelder umfassen müssen, werden naturwissenschaftliche Fächer auch in vielen Profilbereichen mit sprachlichen, gesellschaftswissenschaftlichen, künstlerischen und sportlichen Schwerpunkten unterrichtet. Schließlich müssen alle Schülerinnen und Schüler gemäß § 7 Absatz 2 APO-AH durchgängig vier Semester in einem naturwissenschaftlichen Fach belegen. Insoweit haben alle Schülerinnen und Schüler ungeachtet der jeweiligen Profilangebote ihrer Schule die Pflicht und die Möglichkeit , naturwissenschaftlich-technische Fächer zu belegen. c. eine notwendige Angebotsvielfalt? Die Schule oder eine mit ihr hinsichtlich der Studienstufe kooperierende Schule hat gemäß § 7 Absatz 2 APO-AH mindestens drei Profilbereiche zur Auswahl anzubieten; im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 3. b. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3661 3 4. Welchen Steuerungsbedarf leitet der Senat daraus ab? Angesichts der in den zur Hochschulreife führenden Bildungsgängen insgesamt gegebenen thematischen Breite an Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächern sowie der von den Schülerinnen und Schülern in der Studienstufe zu erfüllenden Belegverpflichtungen sieht die zuständige Behörde im Blick auf die mit der Vergabe eines Hochschulreifezeugnisses verbundene Allgemeinbildung ein angemessenes Verhältnis von Breite und Tiefe verwirklicht. Im Übrigen entsprechen die für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung in Hamburg bestehenden Vorgaben den im Rahmen der Kultusministerkonferenz für alle Länder getroffenen Vereinbarungen. Daher sieht die zuständige Behörde diesbezüglich keinen Nachsteuerungsbedarf.