BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3662 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten David Erkalp und Jörg Hamann (CDU) vom 15.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Aus für Stuttgarter Weindorf? Senat muss sich für Fortbestand des Stuttgarter Weindorfes einsetzen (II) Die Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3460 macht weitere Nachfragen erforderlich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat ein Interesse an dem jährlich stattfindenden Stuttgarter Weindorf. Insoweit besteht nach wie vor die Bereitschaft, eine einvernehmliche und tragfähige Lösung zu finden, um die grundsätzlich positiv beurteilte Veranstaltung Stuttgarter Weindorf zu ermöglichen. Gleichwohl ist das Bezirksamt an die geltenden (gebührenrechtlichen) Vorschriften gebunden. Die Einhaltung dieser Pflicht wurde bereits vom Rechnungshof gerügt. Außerdem vergibt das Bezirksamt für keine andere gleichartige Veranstaltung einen Gebührenerlass, was dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderlaufen würde. Vor diesem Hintergrund, der gleichlautenden Beschlusslage der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und der angespannten Haushaltslage hat sich das Bezirksamt nicht länger in der Lage gesehen, den bisher gewährten Gebührenerlass auch weiterhin fortzusetzen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Für welche Veranstaltungen und Feste und für welche Kategorien von Ständen/Festen/Veranstaltungen in Hamburg werden gegebenenfalls vergünstigte Gebühren gefordert? Die Gebührenordnung sieht im Falle von Veranstaltungen grundsätzlich für alle Wertstufen einen Gebührenrahmen von 0,05 Euro bis 1,70 Euro vor. Bei der Ermittlung der Gebührenhöhe müssen neben der Lage und einer Zuordnung der Flächen zu einer Wertstufe weitere Aspekte wie zum Beispiel die Vermarktungsfähigkeit der Flächen oder die Auswirkungen der Veranstaltung auf das wirtschaftliche und kulturelle Umfeld berücksichtigt werden. In diesem Sinne werden keine vergünstigten, sondern unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte abgewogene Gebühren innerhalb des Gebührenrahmens erhoben. Im Bezirk Hamburg-Mitte werden die Flächen Rathausmarkt, Jungfernstieg und Gänsemarkt als Premiumflächen eingestuft. Die Gebühren für Veranstaltungen auf öffentlicher Wegefläche werden auf Basis der nachstehenden Kriterien erhoben: Gebühren für Veranstaltungen nach § 26.1 der Anlage 2 der GebO Art der Veranstaltung bzw. Nutzung Wertstufen €/m²/Tag Premiumfläche I II III IV Gastronomie mit Nutzung durch entsprechende Mobiliar 1,70 1,50 1,25 1,00 0,75 Drucksache 21/3662 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Art der Veranstaltung bzw. Nutzung Wertstufen €/m²/Tag Premiumfläche I II III IV Verkaufsstände 0,85 0,80 0,70 0,60 0,50 Kulturelle Nutzung 0,20 0,20 0,15 0,10 0,05 Freiflächen 0,20 0,20 0,15 0,10 0,05 Auf- und Abbautage 25 % der obigen Sätze 2. Laut Antwort des Senats sieht die Gebührenordnung einen Gebührenrahmen von 0,05 bis 1,70 Euro/m² täglich (alle Wertstufen) für die Benutzung öffentlicher Flächen bei Veranstaltungen vor. Welche öffentlichen Flächen fallen jeweils in die Premiumkategorie sowie in die Kategorien I, II, III und IV? Siehe Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen, Anlage 1 in der geltenden Fassung (http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/ bshaprod.psml;jsessionid=009A4B5ADCFC5ABB1377A87ADF6B5CAD. jp19?nid=c&showdoccase=1&doc.id=jlr-WegeBenGebOHA1994V15Anlage1&st=null). 3. Werden für jede auf dem Rathausmarkt ausgerichtete Veranstaltung, insbesondere den Roncalli Weihnachtsmarkt, die gleichen Gebühren in Höhe von 1,70 Euro/m² erhoben? Wenn nein, für welche Veranstaltungen fallen höhere oder niedrigere Gebühren an und auf welche Höhe belaufen sich diese dann jeweils? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Wann und in welcher Form wurde die Bezirksversammlung Hamburg- Mitte mit dem Thema befasst? Welche Beschlüsse liegen dazu jeweils vor? Der Cityausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat sich in nicht öffentlicher und vertraulicher Sitzung mit der Thematik befasst. 5. Laut Veranstalter des Stuttgarter Weinfestes Pro Stuttgart e.V. habe es sehr wohl im Vorfeld – also vor der offiziellen Übermittlung des Schreibens des Bezirksamtsleiters vom 28. August 2015 – Unstimmigkeiten mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte bezüglich einer überzogenen Erhöhung der Platzmiete gegeben. Wie kam es aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörde zu der Unstimmigkeit? Dem zuständigen Bezirksamt sind keine Unstimmigkeiten bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Verhandlungen gab es wann und zwischen wem bezüglich der Ausrichtung des Stuttgarter Weindorfs im Jahr 2016? Bitte um detaillierte Auflistung sämtlicher Termine, Gespräche und Verhandlungen seit August 2015. 7. Wann waren die letzten direkten Verhandlungen seitens des Veranstalters mit dem ehemaligen Bezirksamtsleiter Andy Grote? Es wurden keine Verhandlungen geführt. 8. Wie viele durch den Veranstalter erbetene Gesprächstermine mussten ab dem 28. August 2015 aus welchen Gründen verschoben und/oder aus welchen Gründen abgesagt werden? Bitte um detaillierte Darstellung . Es wurde lediglich der Gesprächstermin am 16. Februar 2016 abgesagt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3662 3 9. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu unternehmen, um das Stuttgarter Weindorf 2016 doch noch stattfinden zu lassen und sich mit dem Veranstalter zu einigen, um das Traditionsfest zu erhalten? 10. Würde der Wegfall des Stuttgarter Weindorfs aus Sicht des Senats Nachteile für den Tourismusstandort Hamburg bringen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 11. Sieht der Senat das Risiko einer Aufkündigung der städtepartnerschaftlichen Beziehung Hamburgs zu Stuttgart? Könnte in der Konsequenz der ebenfalls jährlich stattfindende und „mietfreie“ Hamburger Fischmarkt in Stuttgart abgesagt werden? Siehe Drs. 21/3443 sowie 21/3460. 12. Der Hamburger Fischmarkt in Stuttgart ist ebenfalls seit Jahrzenten auf Werbetour für Hamburg unterwegs. Nicht nur für den Namen „Hamburg“, sondern auch für das maritime Flair der Stadt sowie alle anderen Sehenswürdigkeiten wird geworben. a. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den kulturellen Aspekt dieser städtepartnerschaftlichen Beziehung und welchen finanziellen Wert hat eine solche Werbung? Der Senat hat sich damit nicht befasst. b. Hat sich der Senat mit diesem Aspekt auseinandergesetzt bevor die Gebührenerhöhung angesetzt wurde? Wenn ja, welche weiteren Veranstaltungen bringen dieselben Voraussetzungen einer kostenlosen Städtewerbung mit sich? Wenn nein, warum nicht? Nein, die Entscheidung über die Gebührenhöhe liegt beim zuständigen Bezirksamt.