BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3665 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 15.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) aufgebaut? In Drs. 21/2478 sind die Aufgaben des ZKF erläutert. Zum 30. November verfügte der ZKF über 71 Vollzeitkräfte. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Um die ressortübergreifenden Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsunterbringung an die Erfordernisse der jeweiligen Situation anpassen zu können, wurde eine übergreifende Koordination notwendig. Mit Wirkung vom 12.10.2015 wurde daher der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) eingesetzt und seitdem wurden die erforderlichen Strukturen zur Bewältigung der mit dem Anstieg der nach Hamburg kommenden Flüchtlinge verbundenen Anforderungen aufgebaut. Um die notwendigen Unterbringungskapazitäten schaffen zu können, sind im ZKF Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die bereits in den Teilprojekten „Projekt Zentrale Erstaufnahmen“ (innerhalb der Behörde für Inneres und Sport) und „Kapazitätsaufbau “ (innerhalb der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) tätig waren. Darüber hinaus wurden weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Behörden und Ämtern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gewonnen, die sich themenübergreifend und in weiteren organisatorischen Belangen, insbesondere in Bezug auf die erforderlichen Informations- und Beteiligungsverfahren, gezielt mit den flüchtlingsspezifischen Themen beschäftigen. Der ZKF ist somit die Stelle, bei der die Aufgaben der Flüchtlingsunterbringung unmittelbar angebunden sind. Darüber hinaus ist eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in weiteren Behörden und Ämtern mit Aufgaben beschäftigt, die im Zusammenhang mit Flüchtlingen stehen. Zum einen waren sie bereits vor dem besonderen Anstieg des Zugangs der Flüchtlinge im Rahmen ihrer Regelaufgaben mit dem Flüchtlingsthema in verschiedenen Facetten befasst, zum anderen wurden neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der besonderen Lage in verschiedenen Dienststellen zusätzlich gewonnen. Eine detaillierte Darstellung der Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Aufgabenbereichen in allen Behörden und Ämtern ist aufgrund des Umfangs der zu beteiligenden Stellen sowie der gegebenenfalls nur teilweisen Befassung mit entsprechenden Aufgaben nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist der ZKF in der Einsetzungsverfügung zeitlich befristet? Wenn ja, mit welcher zeitlichen Befristung? Wenn nein, warum nicht? (Bitte Einsetzungsverfügung beifügen.) Nein, da ein Wegfall der Aufgaben des ZKF nicht absehbar ist. Er kann aber wie jede andere Organisationseinheit auch ohne explizite Befristung bei Wegfall der Aufgaben wieder aufgelöst werden. Drucksache 21/3665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Über wie viele Abteilungen mit jeweils welchen Arbeits- und Aufgabenbereichen ist der ZKF inzwischen gegliedert? (Bitte ein Organigramm beifügen.) Der ZKF ist weiterhin gemäß der mit Einsetzungsverfügung vom 12.10.2015 etablierten Organisationstruktur gegliedert. Das derzeitige Organigramm ist im Transparenzportal zu finden (http://daten.transparenz.hamburg.de/ Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/2c532956- 4613-4f37-a24e-ca38230b0066/Akte_F.111.13-1.pdf). Eine Weiterentwicklung dieser Struktur liegt derzeit den zuständigen Personalräten zur Mitbestimmung vor. Die Zielstruktur sieht vier Stabsbereiche mit den Arbeits- und Aufgabenbereichen „Zentrale Dienste und Koordinierung“, „Kapazitätsaufbau Folgeeinrichtungen, übergreifende Aufgaben“, „Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme, übergreifende Aufgaben, Betrieb“ und „Presse und Öffentlichkeitsarbeit“ vor. 3. Wie viele Mitarbeiter und wie viele Vollzeitäquivalente sind mittlerweile im ZKF beschäftigt und in welchen Behörden werden diese jeweils geführt? Mit Stand 16.03.2016 sind im ZKF 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 78,235 VZÄ beschäftigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKF stammen aus diversen Behörden und Ämtern der Freien und Hansestadt Hamburg. Aus diesen Stammdienststellen wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder zur Behörde für Inneres – Einwohnerzentralamt oder zur Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration abgeordnet. Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bereits der BIS – Einwohnerzentralamt oder BASFI zugehörig waren, wurden behördenintern umgesetzt . Im Zuständigkeitsbereich der BIS – Einwohnerzentralamt werden zurzeit 32,125 VZÄ, im Zuständigkeitsbereich der BASFI zurzeit 46,11 VZÄ geführt. 4. Wie viele Mitarbeiter sind jeweils in welcher Abteilung beziehungsweise in welchen Aufgabenbereichen im ZKF beschäftigt? Die Stabsbereiche des ZKF sind zurzeit mit den nachstehenden VZÄ ausgestattet: - Stabsbereich Kapazitätsaufbau öffentliche Unterbringung: 23,46 VZÄ - Stabsbereich Zentrale Erstaufnahme Erweiterung: 27,125 VZÄ - Stabsbereich Recht, Öffentlichkeitsarbeit, thematische Koordinierung: 24,65 VZÄ Zusätzlich sind der Leitung des ZKF eine Management Assistenz sowie ein Fahrer zugeordnet: (drei VZÄ). 5. Wie viele Mitarbeiter des ZKF sind in jeweils welchen Entgeltgruppen eingruppiert? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKF sind entsprechend der nachstehenden Aufstellung eingruppiert beziehungsweise werden entsprechend besoldet: EG3 1 EG4 1 EG5 2 EG6 2 EG8 1 EG9 9 EG10 2 EG11 8 EG12 7 EG13 5 EG14 3 EG15 1 A7 1 A8 1 A9 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3665 3 A10 3 A11 11 A12 10 A13 6 A14 2 A15 1 A16 1 B6 1 6. Wie viele Mitarbeiter (außerhalb des ZKF) sind in der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie gegebenenfalls weiteren Behörden für jeweils welche Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit Flüchtlingen zuständig? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/3227. 7. Wie viele Vollzeitäquivalente sind für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des ZKF zuständig? 8. Wie viele Mitarbeiter in der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie gegebenenfalls weitere Mitarbeiter anderer Behörden sind im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Flüchtlingen zuständig? Der Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im ZKF leistet die umfangreiche mit der Errichtung und dem Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge zusammenhängende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der damit verbundenen Beteiligungsverfahren . Darüber hinaus ist die Koordinierung der Ehrenamtsarbeit hier angebunden . Zu den Aufgaben des Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gehören dabei insbesondere: o Beantwortung von Presseanfragen zu allen Belangen rund um das Thema Flüchtlinge als zentrale Anlaufstelle, o Koordinierung von Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung, o Organisation von Informationsveranstaltungen, o Erstellung und Fortschreibung von Berichten (zum Beispiel Monitoring-Berichten), o Koordinierung der Erstellung von Informationsmaterialien (Print und digital), o Beantwortung von Bürgeranfragen, o Vor- und Nachbereitung von Terminen der Leitung des ZKF. Zurzeit werden diese Aufgaben mit fünf VZÄ besetzt, davon sind zwei VZÄ vorrangig mit den im Zusammenhang mit der Pressearbeit stehenden Aufgaben befasst. Darüber hinaus beantworten die beteiligten Fachbehörden beziehungsweise Bezirksämter im Rahmen der bestehenden Ressourcen Fragen zu ihren spezifischen Zuständigkeitsbereichen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Welche Aufgaben übernimmt der ZKF über die in Drs. 21/2478 beschriebenen hinaus? Der ZKF nimmt über die in Drs. 21/2478 beschriebenen Aufgaben hinaus bereits die Koordinierungsstelle für Notfallmanagement wahr. Das Notfallmanagement umfasst die Aufrechterhaltung eines 24/7-Bereitschaftsdienstes, das Management von Krisensituationen außerhalb der Dienstzeiten und im Bedarfsfall die Koordination von Hilfsorganisationen , Bundeswehrund Feuerwehr. Kurzfristig wird der ZKF ebenfalls die Steuerung des Betriebs der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Fachliche Leitstelle Quartiersmanagement (QMM) übernehmen. Drucksache 21/3665 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 10. Welche Funktion erfüllt der ZKF im Hinblick auf die von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen geplanten Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen? Der ZKF synchronisiert die Entwicklungsplanung der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen auf der einen Seite mit der übergreifenden Prognose des Bedarfs an Flüchtlingsunterkünften in Hamburg auf der anderen Seite. Außerdem wirkt er mit an konzeptionellen Fragen des Belegungsmanagements und der Integration, und er koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit, soweit sie die Unterbringung von Flüchtlingen betrifft. 11. Ist geplant, den Koordinierungsstab, der bisher den Staatsräten der Innen- und Sozialbehörde untersteht, auch an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen anzubinden? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Nein, dazu besteht keine Veranlassung. Die Abstimmung notwendiger Entscheidungen im Aufgabenbereich „Festbauten mit der Perspektive Wohnen“ erfolgt in wöchentlichen Besprechungen auf Staatsräteebene sowie in der monatlich stattfinden Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“. 12. Über wie viele Dienstwagen jeweils welcher Fahrzeugkategorie verfügt der ZKF? Wer hat jeweils Zugriff auf diese Dienstwagen? Der ZKF verfügt über keine eigenen Fahrzeuge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKF prüfen vor Ort eine Vielzahl von potenziellen Standorten zur Flüchtlingsunterbringung und begleiten die zahlreichen Bauund Errichtungsvorhaben im gesamten Gebiet der FHH. Seitens der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und der Behörde für Inneres und Sport wurden dem ZKF daher insgesamt sechs Pkws zur ZKF-internen Nutzung zur Verfügung gestellt. Einer dieser Pkws steht vorrangig der Leitung des ZKF zur Verfügung.