BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/367 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Mathias Petersen (SPD) vom 29.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Gutachten und Ausschreibungen der HPA (2) Die Antwort des Senats zu meiner Anfrage – Drs. 21/229 – gibt Veranlassung zu Nachfragen. In der Antwort des Senats (Drs. 21/229) wird in der Anlage ausgeführt, die HPA hat an KPMG einen Auftrag „Beratungsleistung im Zusammenhang mit Strukturmaßnahmen hinsichtlich des Grundbesitzes im Hafengebiet“ erteilt (Auftragsdatum 1.1.2015, Ende: 31.12.2016). Nach den Ausführungen in der Anlage zu Nummer 9 handelt es sich um einen Rahmenvertrag; Beratungsleistungen sind bereits in Anspruch genommen, der Auftrag soll noch länger laufen (bis Ende 2016). Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Hat KPMG zu diesem Themenkomplex eine oder mehrere schriftliche Ausarbeitungen erstellt und der HPA übergeben? Wenn ja: welchen wesentlichen Inhalt hat die/haben die Ausarbeitung (en)? Wie hoch war hierfür die bisherige Vergütung? Der HPA liegt eine Ausarbeitung vor. Das Gutachten beleuchtet die nationalen, europarechtlichen und die steuerlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Strukturüberlegungen hinsichtlich des Grundbesitzes im Hafen. Die Vergütung betrug 63.349,65 Euro. 2. Welche genauen Ziele verfolgt die HPA mit diesem Auftrag an KPMG? Soll bisheriger staatlicher Grundbesitz (Liegenschaften im Hafen) der nach Ausgründung der HPA als Anstalt des öffentlichen Rechts dieser zur Bewirtschaftung im öffentlichen Auftrag und Interesse zur Verfügung gestellt worden ist, wirtschaftlich und/oder rechtlich umstrukturiert werden ? Gibt es Überlegungen in der HPA, entsprechende Veränderungen anzustreben ? Wenn ja, warum, wie und in welche Richtung? Wenn nein, warum ist der Auftrag an KPMG vergeben worden? 3. Gibt es Überlegungen bei der HPA, Grundbesitz/Grundstücke im Hafen aus der HPA auszugliedern und/oder einer anderen Gesellschaft zu Drucksache 21/367 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 übertragen oder in sonstiger Weise Veränderungen an der derzeitigen Struktur des sogenannten Grundbesitzes im Hafen(-gebiet) vorzunehmen ? Wenn ja: Welche Ziele werden hiermit verfolgt? Auf welche Gesellschaft (Rechtsform) sollen diese übertragen werden? Wer ist/soll Eigentümer dieser Gesellschaft sein? Stehen diese Überlegungen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an KPMG? Das Gutachten steht in Zusammenhang mit Überlegungen, wie sich die beihilferechtliche Transparenz und die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Aufgabenbereiche der HPA optimieren lassen. Diese Überlegungen sind sowohl auf ihre rechtliche, steuerliche sowie wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit hin umfänglich zu prüfen. Derzeit gibt es keine Umsetzungspläne. 4. Ist mit dieser Thematik („Strukturmaßnahmen hinsichtlich des Grundbesitzes im Hafengebiet“) und der Einschaltung externer Beratungsleistung der Aufsichtsrat der HPA befasst worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Dem Aufsichtsrat wird regelhaft im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss über die Einschaltung externer Beratungsleistungen berichtet. Im Übrigen unterliegen die Sitzungen des Aufsichtsrats einschließlich der schriftlichen Unterlagen gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der HPA vom 29. Juni 2005 der Vertraulichkeit. 5. Sind zu diesem Themenkomplex weitere Gutachten beziehungsweise Aufträge an externe Dritte vergeben worden? Wenn ja: an wen, wann und wie lautet der genaue Auftrag? Wie hoch ist die Auftragssumme? Wenn bereits Ausarbeitungen vorliegen: welchen wesentlichen Inhalt haben diese? Ja. Mit einem Kurzgutachten zum Thema Insolvenz und insolvenzrechtliche Risiken wurde die Beratungsgesellschaft Lutter am 15. Januar 2015 beauftragt. Das Kurzgutachten liegt vor. Die Auftragssumme betrug 9.687,03 Euro. Das Kurzgutachten beleuchtet die Auswirkungen des Geschäftsmodells der HPA auf ihre Insolvenzfähigkeit sowie auf eine Anstaltslast der Freien und Hansestadt Hamburg aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen. 6. Ist der Aufsichtsrat der HPA mit diesen Ausarbeitungen und der von der HPA damit verfolgten Zielsetzung befasst worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Siehe Antwort zu 4. 7. Warum ist die Laufzeit des Vertrages/Auftrages an KPMG bis 31.12.2016? Welche Zeitplanung liegt diesem Projekt zugrunde, welche wesentlichen Meilensteine sind insoweit bisher erfüllt worden, welche stehen noch aus? Der Rahmenvertrag mit KPMG wurde im Jahr 2009 abgeschlossen und ist unbefristet. Die Leistungen zu Punkt 9. der Anlage zur Drs. 21/229 werden im Rahmen dieses Rahmenvertrags erbracht. Der Zeitraum bis zum 31. Dezember 2016 ist ein vorläufiger und gibt an, bis wann die mit dieser Thematik befasste Kostenstelle plant, auf diesen Rahmenvertrag zuzugreifen.