BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3672 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Rechtsreferendariat in Hamburg und Anrechnung von Nebenverdiensten Die Ausübung eines der „klassischen“ juristischen Berufe wie zum Beispiel Richter oder Rechtsanwalt setzt bei den Absolventen der Ersten Juristischen Staatsprüfung auch das Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung voraus. Diese wird nach dem sogenannten Referendariat, einem zweijährigen Vorbereitungsdienst, durchgeführt. Das Referendariat gliedert sich in mehrere Stationen, in denen die Rechtsreferendare für jeweils einige Monate in verschiedenen Rechtsgebieten praktisch ausgebildet werden. Das Rechtsreferendariat ist ein öffentlich-rechtlich ausgestaltetes Ausbildungsverhältnis . Die Unterhaltsbeihilfe beträgt laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1377 in Hamburg derzeit 950 Euro brutto monatlich. Somit verbleiben Hamburgs Rechtsreferendaren in der Regel nur circa 830 Euro netto, was im Ländervergleich neben Mecklenburg- Vorpommern mit Abstand am wenigsten ist. Die Rechtsreferendare haben zwar die Möglichkeit, durch eine Nebentätigkeit einen Nebenverdienst zu erzielen, dabei wird jedoch von jeglichem Nebenverdienst das 500 Euro (brutto) übersteigende Entgelt zur Hälfte auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, sodass fast allen Hamburger Rechtsreferendaren , die eine Nebentätigkeit ausüben, die Unterhaltsbeihilfe gekürzt wird. Mit dem Antrag Drs. 21/1960 haben wir gefordert, die Hinzuverdienstgrenzen endlich anzuheben; leider wurde dies mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ohne Ausschussberatung verhindert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch war die Anzahl der Hochschulabsolventen (Erste Juristische Staatsprüfung) im Bereich des Justizprüfungsamtes bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht im Jahr 2015? Im Jahr 2015 haben sich im JPA Hamburg 569 Studierende zur Ersten Juristischen Prüfung angemeldet. 559 Verfahren konnten abgeschlossen werden. 2. Wie viele Ausbildungsstellen bestanden im Jahr 2015 und wie viele blieben unbesetzt? 600. Keine davon war zu irgendeinem Zeitpunkt unbesetzt. 3. Wie viele Referendare haben im Jahr 2015 in Hamburg ihren Vorbereitungsdienst aus jeweils welchen Gründen abgebrochen? Im Jahr 2015 haben sechs Betroffene den Dienst auf eigenen Antrag verlassen, stets aus persönlichen Gründen. Drucksache 21/3672 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie stellte sich der Notendurchschnitt in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung – aufgeschlüsselt nach Prüfungsterminen – im Jahr 2015 dar? a. Wie hoch waren jeweils Anzahl und Anteil der Referendare, die die Zweite Juristische Staatsprüfung mit den Noten „sehr gut“, „gut“ und „vollbefriedigend“ abgeschlossen haben? b. Wie hoch waren jeweils Anzahl und prozentualer Anteil der Referendare , die die Zweite Juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben? c. Wie viele der Referendare, die die Zweite Juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben, haben die Prüfung in jeweils welchem Zeitabstand zum ersten Prüfungsdurchgang wiederholt und welche Kosten sind dem Haushalt dadurch entstanden? Der Ablauf eines Prüfungsverfahrens im Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein für die zweite Staatsprüfung für Juristen (GPA) gestaltet sich wie folgt: Die Kandidaten fertigen acht Klausuren an und legen danach – etwa fünf Monate später – die mündliche Prüfung ab. Dadurch entstehen (kalenderjahrübergreifende) Zeitverschiebungen , die bei einer statistischen Erhebung berücksichtigt werden müssen. Bezugsgröße der Statistik ist hingegen das jeweilige Kalenderjahr, wie auch seitens der Bundesstatistik und der Statistiken anderer Länder. Um vergleichbare Zahlen für das Kalenderjahr zu ermitteln, sind alle Kandidaten zu erfassen, die in dem jeweiligen Kalenderjahr die mündliche Prüfung erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossen haben, sowie die Kandidaten, die an einer mündlichen Prüfung im Kalenderjahr hätten teilnehmen sollen, aber bereits zuvor aufgrund mangelnder Ergebnisse in den schriftlichen Arbeiten ausgeschieden sind. Konkret zu erfassen sind damit für das Jahr 2015 die Teilnehmer der Klausuren August 2014 bis einschließlich Juni 2015 (da diese im Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2015 die mündliche Prüfung absolviert haben oder hätten absolvieren sollen ). Anzahl und Durchschnittsnote der Referendare, die die zweite Staatsprüfung für Juristen bestanden haben GPA 2015 Hamburg gesamt Durchschnittsnote August 2014 46 8,15 Oktober 2014 60 8,35 Dezember 2014 53 8,26 Februar 2015 56 6,68 April 2015 71 7,39 Juni 2015 44 8,30 Summen 330 7,85 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3672 3 Anzahl und Anteil der Referendare, die die zweite Staatsprüfung für Juristen mit den Noten „sehr gut“, „gut“ und vollbefriedigend“ abgeschlossen haben GPA 2015 Hamburg gesamt Sehr gut Gut Vollbefriedigend August 2014 46 0 3 6,5 % 19 41,3 % Oktober 2014 60 0 2 3,3 % 28 46,6 % Dezember 2014 53 0 1 1,9 % 20 37,7 % Februar 2015 56 0 2 3,6 % 16 28,6 % April 2015 71 0 4 5,6 % 29 40,8 % Juni 2015 44 0 2 4,5 % 26 60,0 % Summen 330 0 14 4,2 % 138 41,8 % Anzahl und Anteil der Referendare, die die zweite Staatsprüfung für Juristen nicht bestanden haben GPA 2015 Hamburg gesamt Nicht bestanden August 2014 46 3 6,5 % Oktober 2014 60 4 6,7 % Dezember 2014 53 1 1,9 % Februar 2015 56 12 21,4 % April 2015 71 11 15,5 % Juni 2015 44 4 9,1 % Summen 330 35 10,6 % Die Anzahl der Kandidaten, welche die Prüfung im ersten Durchlauf nicht bestanden haben und die Prüfung wiederholt haben, wird statistisch nicht erfasst. Eine Durchsicht , Auswertung und Aufbereitung sämtlicher 330 dazugehöriger Akten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nach Einschätzung des GPA sowie der Personalstelle für Referendare gehen allerdings Referendare, welche die Prüfung nicht bestanden haben, in der Regel nach Absolvierung des obligatorischen dreimonatigen Ergänzungsvorbereitungsdienstes erneut in die Prüfung. Drucksache 21/3672 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Vor diesem Hintergrund kann auch eine genaue Angabe der durch die Wiederholung der Prüfung im Haushalt angefallenen Kosten nicht erfolgen. 5. Wie hoch waren jeweils Anzahl und Anteil der Rechtsreferendare, bei denen in den Jahren 2011 – 2015 eine Anrechnung vorgenommen wurde ? Bitte pro Jahr darstellen. a. Wie hoch waren die jährlichen Einsparungen durch die „Anrechnungsregelung “ bei Rechtsreferendaren in den Jahren 2011 – 2015? Bitte pro Jahr darstellen. b. Über welche durchschnittliche Dauer erstreckte sich bei den Rechtsreferendaren , die von einer Anrechnung von Nebenverdiensten betroffen waren, der Zeitraum, in dem jeweils eine Anrechnung stattfand? Die Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine Durchsicht, Auswertung und Aufbereitung sämtlicher dazugehöriger Akten – es wird davon ausgegangen, dass es sich um deutlich mehr als 330 Akten handelt – ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Diese stehen darüber hinaus für die zurückliegenden Jahre nicht mehr vollständig zur Verfügung, da sie bei Einstellungen im öffentlichen Dienst an andere Personaldienststellen abgegeben wurden. Aufgrund der verfügbaren Budgetdaten kann festgestellt werden, in welchem Umfang die Bezügezahlungen für Referendarinnen und Referendare vom Personalkostentarif für diese Berufsgruppe abweichen. Die zu verzeichnenden Differenzen sind nicht allein auf die Anrechnung von Zuverdiensten zurückzuführen, da auch das Ausscheiden während des Monats zu geringen Zahlungen führen kann. Ferner können sich Abweichungen von den geplanten Arbeitgeberanteilen ergeben. Vor diesem Hintergrund sind in den erfragten Jahren folgende Minderkosten entstanden: Jahr Betrag 2011 € 428.000 2012 € 572.000 2013 € 831.000 2014 € 710.000 2015 € 334.000 6. Wie hoch wären derzeit die Kosten einer Änderung der Anrechnungsregel , wenn eine Anrechnung erst ab 600 Euro, ab der Höhe der normalen Unterhaltsbeihilfe oder ab 1.500 Euro stattfinden würde? Die zur Beantwortung erforderlichen Daten werden statistisch nicht erfasst. Eine Durchsicht, Auswertung und Aufbereitung sämtlicher dazugehöriger Daten – es wird davon ausgegangen, dass deutlich mehr als 330 Akten auszuwerten wären – ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Wie hat sich die Höhe aller Ausgaben für die Referendariatsausbildung in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte pro Jahr darstellen. Die Kosten für die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren haben sich gemäß Kostenrechnung im erfragten Zeitraum wie folgt entwickelt: 2011* 2012* 2013 2014 2015 in Tsd. Euro 9.193 9.864 8.484 9.198 9.601 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3672 5 * Aufgrund des Systemwechsels vom Neuen Haushaltswesen Hamburg (NHH) zur Strategischen Neuausrichtung des Haushalts (SNH) sind erheblichen Veränderungen in der Berechnung der Produktkosten zu verzeichnen. 8. Gibt es neben den Rechtsreferendaren noch weitere Gruppen von aktiven Bediensteten oder Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Stadt Hamburg, bei denen eine Anrechnung von Nebenverdiensten erfolgt? Falls ja, welche und in welcher Form erfolgt die Anrechnung? Ja, und zwar für folgende Gruppen: - Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter mit Anspruch auf Besoldung für eine Zeit, in der sie nicht zur Dienstleistung verpflichtet waren, - Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, die aus einer Verwendung nach § 20 Beamtenstatusgesetz (Zuweisung) anderweitig Bezüge erhalten, - Anwärterinnen und Anwärter. Die Anrechnung ist in den §§ 12 und 71 Hamburgisches Besoldungsgesetz geregelt. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Nebentätigkeitsverordnung zu beachten. 9. Inwiefern ist eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe seitens der zuständigen Behörde geplant? Eine Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe ergibt sich aus der bereits beschlossenen automatischen Dynamisierung (Anpassung an die Entwicklung der A 13-Beamtenbesoldung ). Darüber hinausgehende Pläne für eine weitere Erhöhung gibt es derzeit nicht.