BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3674 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Babyklappen, anonyme und vertrauliche Geburten in Hamburg (III) Zum 1. Mai 2014 wurde auf Initiative der CDU bundesweit die Möglichkeit der sogenannten vertraulichen Geburt geschaffen. Schwangere können demnach in einem Krankenhaus oder in der Obhut einer Hebamme entbinden, ohne ihren Namen nennen zu müssen und ohne dass ihre Identität unmittelbar bekannt wird. Zugleich erfolgt eine Dokumentation von Personendaten, allerdings unter einem Pseudonym. Ein adoptiertes Kind hat dann nach Vollendung des 16. Lebensjahres das Recht zu erfahren, wer seine Mutter ist. Die vertrauliche Geburt ist als ergänzendes Angebot zur Weiterentwicklung der bereits seit mehreren Jahren praktizierten anonymen Geburt zu verstehen . Bei der anonymen Geburt können werdende Mütter unter professioneller Hilfe, allerdings ohne jegliche Angabe von Personalien und ohne einen Eintrag in die Geburtsurkunde, entbinden. Ferner gibt es an Krankenhäusern und bei Kinderhäusern in Hamburg Babyklappen, die es Müttern ermöglichen , ihre Babys anonym abzugeben. Laut meiner Anfrage aus dem März 2015 (Drs. 21/71) wurden 2014 sechs Kinder an Babyklappen in Hamburg abgegeben. Übergeordnetes Ziel aller drei Versorgungsangebote ist es, Aussetzungen oder Tötungen von Neugeborenen zu verhindern. Im Gegensatz zur vertraulichen Geburt stehen Babyklappen und erfolgen anonyme Geburten nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern werden in einer rechtlichen Grauzone durchgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Babys wurden im Jahr 2015 bis zum 15.03.2016 jeweils in den Babyklappen in Hamburg abgegeben? Bitte für 2015 und 2016 getrennt aufschlüsseln. 2. Was ist mit den abgegebenen Babys jeweils passiert? 3. In wie vielen Fällen haben sich die Mütter später gemeldet, um ihre Kinder zurückzubekommen? 4. In wie vielen Fällen ist die Mutter unbekannt geblieben und ein Adoptionsverfahren eingeleitet worden? Mit welchem Ergebnis sind die Adoptionsverfahren jeweils abgeschlossen worden? Die folgende Tabelle enthält Angaben des Trägers SterniPark GmbH sowie des Bezirksamtes Hamburg-Nord. Drucksache 21/3674 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Babyklappe 1.1.2015 bis 15.3.2016 Frage 1: Anzahl der Abgaben Frage 2: Was ist mit den abgegebenen Babys passiert? Frage 3: Mutter hat sich gemeldet , um das Kind zurückzubekommen Frage 4: Mutter ist unbekannt geblieben Frage 4: Wurde ein Adoptionsverfahren eingeleitet? Frage 4: Mit welchem Ergebnis wurde das Adoptionsverfahren abgeschlossen ? SterniPark (2015) 1 Kind befindet sich in Adoptions -pflege Nein Ja Noch nicht* - SterniPark (2016) 1 Kind befindet sich in Kurzzeitpflegefa - milie Nein Ja Noch nicht* - Kinderkrankenhaus Altona (2015) 1 Kind befindet sich in Adoptions -pflege Nein Ja Noch nicht* - * Das gerichtliche Adoptionsverfahren wird in der Regel erst nach einem Jahr Adoptionspflegezeit eingeleitet. 5. Sind seit März 2015 Babyklappen geschlossen beziehungsweise neu eingerichtet worden? Zum 31. Mai 2015 wurde die Erste-Babyhilfe in der HELIOS-Klinik Mariahilf in Harburg geschlossen, da das Klinikgebäude zugunsten eines Neubaus aufgegeben wurde. Am Neubau gab es keinen baulich zu realisierenden und sichtgeschützten Ort zur Einrichtung einer Babyklappe. 6. Im Juni 2013 haben der Verein SterniPark und die Behörde für Soziales, Familie und Integration (BASFI) eine Vereinbarung über den Betrieb von Babyklappen durch SterniPark an zwei Standorten geschlossen. Laut Drs. 21/71 hatten sich beide Vertragsparteien bis März 2015 an diese Vereinbarung gehalten. Wurde seither gegen diese Vereinbarung verstoßen ? Wenn ja, wer hat wann wogegen verstoßen, wie wurden diese Verstöße geahndet und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet? Im Fall des in 2016 in der Babyklappe aufgefundenen Kindes fehlten bei der Meldung an die zuständige Behörde zunächst Informationen zum genauen Aufenthaltsort. Diese wurden auf Nachfrage von SterniPark nachgeliefert. Darüber hinaus wurde die Vereinbarung von den Vertragsparteien eingehalten. 7. Wie viele vertrauliche Geburten sind seit dem 1. Januar 2015 bis zum 15.03.2016 in Hamburg erfolgt? Bitte jahresweise sowie nach Bezirken und den Einrichtungen der Entbindungen aufschlüsseln. Im gefragten Zeitraum sind in Hamburg nach Kenntnis der zuständigen Behörde zwei vertrauliche Geburten erfolgt – beide im Jahr 2015. Zum Schutz der personenbezogenen Daten wird im Verfahren der vertraulichen Geburt der zuständigen Behörde keine Rückmeldung über den Entbindungsort gegeben. 8. Was ist mit den so entbundenen Babys jeweils passiert? 9. In wie vielen Fällen haben sich die Mütter später gemeldet, um ihre Kinder zurückzubekommen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3674 3 Nach Auskunft der Adoptionsvermittlungsstelle des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurde ein Kind in Adoptionspflege vermittelt, bei dem weiteren Fall hat sich die Mutter nach einigen Tagen entschieden, die Vertraulichkeit aufzuheben und das Kind zu behalten. 10. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die bisherigen Hamburger Erfahrungen mit der neuen Möglichkeit der vertraulichen Geburt, insbesondere auch im Vergleich zur anonymen Geburt? Obwohl sich seit Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen nur wenige Frauen für eine vertrauliche Geburt entschieden haben, kann die Zusammenarbeit der beteiligten Einrichtungen und Behörden als erfolgreich bewertet werden. Eine Bewertung, ob die mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung einer vertraulichen Geburt intendierten Effekte, insbesondere im Vergleich zur Durchführung einer anonymen Geburt, eingetreten sind, kann aufgrund der zeitlichen Geltungsdauer des Gesetzes und der geringen Fallzahlen noch nicht erfolgen. 11. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde für das Jahr 2015 Zahlen zu vertraulichen Geburten in anderen Bundesländern oder im Bundesgebiet vor? Wenn ja, wie lauten diese? Nein. 12. Wie viele anonyme Geburten erfolgten im Jahr 2015 bis zum 15.03.2016 in Hamburg? Bitte jahresweise sowie nach Bezirken und den Einrichtungen der Entbindungen aufschlüsseln. Die folgenden Angaben beruhen auf Auskünften der Bezirksämter, der Hamburger Adoptionsvermittlungsstelle sowie auf einer Abfrage der Hamburger Krankenhäuser. Die Daten konnten in der für die Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vollständig verifiziert und qualitätsgesichert werden. Eine Abfrage der Hamburger Krankenhäuser hat ergeben, dass es im Jahr 2015 zwei anonyme Geburten in der Asklepios Klinik Barmbek gab, im Jahr 2016 eine anonyme Geburt im Marienkrankenhaus und eine im Universitätskrankenhaus Eppendorf. Alle Geburten erfolgten im Bezirk Hamburg-Nord. Eine weitere anonyme Geburt fand nach Auskunft der Hamburger Adoptionsvermittlungsstelle im Albertinenkrankenhaus (Bezirksamt Eimsbüttel) im Jahr 2015 statt. 13. Was ist mit den so entbundenen Babys jeweils passiert? Die Kinder wurden in Adoptionspflege vermittelt. 14. In wie vielen Fällen haben sich die Mütter später gemeldet, um ihre Kinder zurückzubekommen? Bei den unter 12. genannten Fällen haben sich nach Kenntnis der zuständigen Behörde bei vier Kindern die Mütter später nicht mehr gemeldet. Bei dem im Albertinenkrankenhaus geborenen Kind hat die Mutter die Anonymität nach einigen Tagen aufgegeben und das Kind behalten. 15. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde für das Jahr 2015 Zahlen zu anonymen Geburten in anderen Bundesländern oder im Bundesgebiet vor? Wenn ja, wie lauten diese? Nein.