BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3675 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht es mit dem traditionsreichen Randel in Wellingsbüttel weiter? Wie allgemein bekannt ist, steht das Restaurant Randel in Wellingsbüttel zu Recht unter Denkmalschutz. Für die Zukunft müssen jedoch die Gebäude und die zugehörige Parkanlage saniert und nachhaltige Erhaltungspflege betrieben werden. Hierzu gibt es seit über einem Jahr, nach insgesamt sechsjährigen Verhandlungen, eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Denkmalschutzamt und dem Eigentümer des Randel. Leider hat sich bis heute nichts getan, sodass ein Vorankommen nicht ersichtlich ist und das Denkmal zu vergehen scheint. Dies ist eine unhaltbare Situation. Die CDU vor Ort unterstützt weiterhin eine zügige Sanierung des Traditionsgebäudes und fordert von der Stadt eine Einhaltung der verbindlichen Vereinbarungen mit dem Eigentümer. Für das Alstertal ist eine Instandsetzung und Nutzung des Randel und der zugehörigen Parkanlage mehr als wünschenswert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche genauen Vereinbarungen zur Sanierung des Randel und der zugehörigen Parkanlage gibt es zwischen dem Eigentümer und der Stadt Hamburg? Zwischen dem Denkmalschutzamt und dem Eigentümer besteht Einigkeit über die grundsätzlich erforderliche Größe (BGF) der zukünftig zum dauerhaften Erhalt des Denkmalensembles wirtschaftlich notwendigen Neubauten und ihre Lage am Rand des denkmalgeschützten Parks. 2. Welche genauen Vereinbarungen zur Sanierung des Randel und der zugehörigen Parkanlage gibt es zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und dem Eigentümer? Keine. 3. Weshalb sind bisher keine Fortschritte bei der Sanierung des Randel und der zugehörigen Parkanlage sowie bei der Umsetzung der Errichtung weiterer Gebäude zu Wohnzwecken auf dem Gelände des Randel erzielt worden? Die Sanierung sowie die Entwicklung neuer Gebäude zu Wohnzwecken liegen in der Initiative und Verantwortung des Eigentümers. Die Gespräche zwischen dem zuständigen Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt sowie dem Eigentümer sind noch nicht abgeschlossen. 4. Hat der Eigentümer des Grundstücks inzwischen die Baugenehmigung für die geplanten Wohnungen, die zur Finanzierung der Sanierung des Drucksache 21/3675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Randel und dessen langfristigen Betriebs herangezogen werden sollen, erteilt bekommen? Wenn ja, wann, für welchen Teil des Grundstücks und mit welchen Einschränkungen und Auflagen? Wenn nein, warum nicht und wann wird dies geschehen? Beim zuständigen Bezirksamt liegt seit dem 4. Juni 2012 ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung einiger Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 53 Wohneinheiten vor. Auf Wunsch des Antragstellers ruht dieser Antrag. 5. Wie schätzt das Denkmalschutzamt die Verzögerungen bei der Sanierung des historischen Gebäudes und den zunehmenden Verfall ein und was hat es bisher wann dagegen unternommen? Dem Denkmalschutzamt ist daran gelegen, dass die Sanierung der historischen Gebäude und die Wiederherstellung und Pflege des Parks durch den Eigentümer möglichst zeitnah beginnen. Das Denkmalschutzamt hat sich wiederholt für die Genehmigung der wirtschaftlich dafür notwendigen Neubauten eingesetzt, zuletzt im Februar 2016. 6. Gibt es Vereinbarungen und Abstimmungen zwischen dem Denkmalschutzamt und dem zuständigen Bezirksamt Wandsbek über die Pläne und die Umsetzung der Sanierung des Randel in Zusammenhang mit dem geplanten Wohnungsbau? Wenn ja, welche und wie sehen diese im Detail aus? Wie ist der Stand der Umsetzung? Die Gespräche zwischen dem zuständigen Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt sind noch nicht abgeschlossen. 7. Wie steht der Wandsbeker Bezirksamtsleiter zu der Umsetzung der geplanten Sanierung des Randel und den mit dem Eigentümer ausgehandelten Vereinbarungen? Die Bezirksamtsleitung begrüßt jede Vereinbarung, die zu einer langfristigen und nachhaltigen Lösung führt.