BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/369 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 29.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Freistellung vom Polizeidienst auf Zeit In den Antworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 20/8376 und 20/13826 berichtet der Senat über Bedienstete bei der Polizei, die sich auf Zeit haben freistellen lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aufgrund welcher öffentlich-rechtlichen Vorschriften können sich Beamte und Angestellte vom Polizeidienst auf Zeit freistellen lassen? Siehe Drs. 20/13286. Hinzu kommen für Beschäftigte und Beamte als gesetzliche Grundlage das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz. 2. Wie viele Polizeibedienstete werden zurzeit und in den Jahren 2015 bis 2020 nach den derzeit vorliegenden Informationen aufgrund welcher öffentlich-rechtlichen Vorschriften vom Dienst freigestellt? 3. Wie viele dieser Polizeibediensteten sind dem ehemals mittleren, dem gehobenen und dem höheren Dienst zuzurechnen? Der nachfolgenden Übersicht liegt eine stichtagsbezogene Auswertung aus dem Personalverwaltungssystem PAISY anhand der dort von der Sachbearbeitung erfassten Gründe für eine Freistellung vom Dienst zugrunde. Prognosen über die künftige Entwicklung der Fallzahlen lassen sich daraus nicht ableiten. Weitere statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden regelhaft nicht erhoben. Für eine über die in der Tabelle aufgeführten Daten hinausgehende Antwort wäre die händische Auswertung von circa 9.000 Personalakten erforderlich. Diese ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Vollzugsbeamte Tarifbeschäftigte (AIP) GesamtGrund LA I (mD) LA II (gD) LA III (hD) Summe LG 1 (eD+mD) Altersteilzeit Freistellungsphase 7 7 Beurl.a.Antr.6J 9 8 17 17 Elternzeit 113 251 1 365 9 374 Kind unter 18 10 14 24 24 Nr. 5 Abs. 5 b)HmbSUrlR1) 1 1 2 2 Pflege Angehöriger 2 2 2 Sabbatical Freistellungsphase 18 104 1 123 123 Drucksache 21/369 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vollzugsbeamte Tarifbeschäftigte (AIP) Gesamt Grund LA I (mD) LA II (gD) LA III (hD) Summe LG 1 (eD+mD) andere Gründe 1 5 6 15 21 Gesamt 154 383 2 539 31 570 Datenquelle: PAISY/DezAus vom 27. April 2015 1) Sonderurlaub für eine berufliche Neuorientierung außerhalb des öffentlichen Dienstes Darüber hinaus siehe Drs. 20/13826.