BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3690 21. Wahlperiode 22.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Jens Meyer (FDP) vom 16.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradhäuschen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) (II) Der Senat hatte mit Drs. 21/3543 erste Fragen zum oben genannten Thema beantwortet. Darauf aufbauend ergeben sich Nachfragen insbesondere mit Blick auf die erteilten Sondernutzungsgenehmigungen. Ferner ist erfreulicherweise unmittelbar nach Beantwortung der Drs. 21/3543 die entsprechende Website der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) aktualisiert beziehungsweise ergänzt worden.1 Hierbei ergibt sich jedoch eine gewisse Widersprüchlichkeit zwischen den Aussagen auf der Website und der Senatsantwort in der genannten Drucksache: In letzterer heißt es noch, dass nur die Bezirksämter Eimsbüttel und Nord die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Verwaltern der Fahrradhäuschen anböten, während die anderen Bezirksämter (Altona und Mitte) keine Veranlassung zur Gewährung der Möglichkeit der Kontaktaufnahme und/oder – mit Blick auf die Fragestellung – die laufende Aktualisierung der Verwalterlisten sähen.2 Auf der nunmehr aktualisierten Website der FHH finden sich dennoch E-Mail-Adressen der beiden Bezirke, an die sich an einem Stellplatz interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In den Bezirken Wandsbek und Harburg sind derzeit keine Fahrradhäuschen vorhanden . Im Bezirk Bergedorf sind keine Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund vorhanden . Zu Fahrradhäuschen auf privatem Grund liegen dort keine Erkenntnisse vor. Daher beschränken sich die Antworten im Folgenden auf die Angaben zu den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mitteilungen über einen Wechsel der für die Verwaltung eines Fahrradhäuschens zuständigen Kontaktperson haben die Bezirksämter seit 2011 etwa erhalten? (Bitte jahresweise nach Bezirken differenziert auflisten.) In den Bezirksämtern Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel werden Wechsel der zuständigen Kontaktpersonen für die Verwaltung von Fahrradhäuschen nicht dokumentiert . Im Bezirk Hamburg-Nord gab es seit 2011 keinen Wechsel. 1 Vergleiche http://www.hamburg.de/radverkehr/2940772/fahrradhaeuschen/ beziehungsweise http://www.hamburg.de/radverkehr/3236210/fahrrad-fahrradhaeuschen-interesse/. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 2. in Drs. 21/3543. Drucksache 21/3690 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Für wie viele der 225 im Bezirk Eimsbüttel aufgestellten Fahrradhäuschen wurden Sondernutzungsgenehmigungen hinsichtlich der Nutzung öffentlichen Grundes abgeschlossen, sodass hierdurch auf die Anzahl der auf öffentlichen Grund errichteten Fahrradhäuschen rückgeschlossen werden kann? Falls keine entsprechende Übersicht über die Sondernutzungsgenehmigungen beziehungsweise die auf öffentlichem Grund errichteten Fahrradhäuschen existiert: warum nicht? Alle 225 Fahrradhäuschen im Bezirk Eimsbüttel befinden sich auf öffentlichem Grund. 3. Wie viele auf jeweils welchen Zeitraum befristete Sondernutzungsgenehmigungen für Fahrradhäuschen gibt es in den Bezirken jeweils? Siehe Drs. 21/3543. a. Wie hoch liegen jeweils der kürzeste sowie der längste Genehmigungszeitraum ? Der Genehmigungszeitraum für die Bezirke Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord beträgt durchschnittlich fünf Jahre. b. Gibt es unbefristete Sondernutzungsgenehmigungen? Wenn ja, wie viele in jeweils welchen Bezirken? c. Wie kann eine gegebenenfalls unbefristete Sondernutzungsgenehmigung mit § 19 Absatz 2 HWG in Einklang gebracht werden? (Bitte für alle Fragen nach Bezirken differenziert auflisten.) Nein. 4. Wie viele Sondernutzungsgenehmigungen für Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund gibt es in jeweils welchen Bezirken, die keine Widerrufsklausel bei Verstößen gegen Pflichten und Vereinbarungen beinhalten ? Etwa wie oft wurden in den Jahren seit 2011 aus welchen „typischen “ Gründen Sondernutzungsgenehmigungen für Fahrradhäuschen widerrufen? (Bitte jahresweise nach Bezirken differenziert auflisten.) Alle Sondernutzungsgenehmigungen für Fahrradhäuschen in den Bezirken Hamburg- Mitte, Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord beinhalten Widerrufsklauseln. Ein Widerruf ist jedoch seit 2011 in keinem der Bezirke erfolgt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Gibt es noch existierende Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund, deren entsprechende Sondernutzungsgenehmigungen abgelaufen sind, für die jedoch (noch) kein Verlängerungsantrag gestellt wurde? a. Wenn ja, wie viele in jeweils welchen Bezirken? Ja. Im Bezirk Hamburg-Nord ist eine Sondernutzungsgenehmigung abgelaufen ohne dass bislang ein Verlängerungstrag gestellt worden ist. Im Bezirksamt Altona werden derzeit vier Verlängerungsanträge bearbeitet. b. Wie ist in einem solchen Falle weiter zu verfahren? Dem Antragsteller beziehungsweise Erlaubnisinhaber wird durch das Bezirksamt anheimgestellt, einen Verlängerungsantrag zu stellen beziehungsweise den öffentlichen Grund zu räumen. 6. Gibt es Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund, deren Sondernutzungsgenehmigungen (ohne Vorliegen eines Verlängerungsantrags) abgelaufen oder widerrufen worden sind, jedoch noch nicht zurückgebaut wurden? a. Wenn ja, wie viele in jeweils welchen Bezirken? b. Warum wurden sie (noch) nicht zurückgebaut? Siehe Antworten zu 5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3690 3 7. Wie viele Fahrradhäuschen, deren Sondernutzungsgenehmigungen abgelaufen oder widerrufen worden sind, mussten in den Jahren seit 2011 (zunächst) auf Kosten der öffentlichen Hand zurückgebaut werden ? a. In welchem Umfang wurden diese Kosten bislang von den eigentlich zuständigen Privatpersonen erstattet? b. Wie hoch sind die durchschnittlichen Rückbaukosten pro Fahrradhäuschen etwa? (Bitte jahresweise auflisten.) Keine. 8. Wie erklärt sich die eingangs dargestellte Widersprüchlichkeit zwischen der Senatsantwort in Drs. 21/3543 und der vier Tage danach aktualisierten Website der FHH? Die Angaben auf der angesprochenen Internetseite beruhen auf einer Fehlinterpretation der Praxis zur Vermittlung von Stellplätzen in den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Altona und werden in Kürze aktualisiert. 9. Führen alle Bezirke eine ständig aktualisierte Übersicht über die jeweiligen Verwalter der Fahrradhäuschen? a. Wenn nein, welche Bezirke warum nicht? b. Wie sollen diese Bezirke dann die gemäß eingangs erwähnter Website der FHH vorgesehene Dienstleistung der Weiterleitung von Stellplatzgesuchen an die jeweiligen Verwalter reibungslos erbringen ? Die Bezirksämter Eimsbüttel und Hamburg-Nord führen eine aktualisierte Übersicht. Die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Altona führen keine Liste und sehen keine Veranlassung zum Führen einer entsprechenden Übersicht. Die beiden Bezirksämter weisen darauf hin, dass für die Veröffentlichung von Angeboten von Fahrrad- Stellplätzen allein die Betreiber verantwortlich sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. sowie Drs. 21/3543.