BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3699 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 17.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreie Spielplätze Inklusion ist als ganzheitlicher Prozess zu erfassen und beinhaltet daher nicht nur die punktuelle Förderung in Schulen und Bildungseinrichtungen, sondern auch den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Spielplätzen. Medienberichte machten kürzlich Missstände bei den Zugangsmöglichkeiten von Kindern zu barrierefreien Spielplätzen in Hamburg deutlich. 1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat misst der Inklusion und Barrierefreiheit auf öffentlichen Spielplätzen hohe Bedeutung bei. Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit sind in verschiedenen Vorschriften und Normen geregelt und bei allen Neubauplanungen sowie Grundinstandsetzungen von öffentlichen Spielplätzen zu berücksichtigen und, an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst, umzusetzen. Grundlage bei Neuherrichtung und Grundinstandsetzung von öffentlichen Spielplätzen ist die technische Richtlinie „Planung, Bau und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze in Hamburg“. Eine hierbei zu berücksichtigende Norm ist die DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Unterhaltung“, gültig seit September 2012. Sie enthält Anforderungen und Hinweise sowohl zur barrierefreien Erreichbarkeit des Spielplatzes als auch zur Integration von Spiel- und Erlebnismöglichkeiten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, um eine Teilhabe für alle zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Hamburger Senat eine Definition für einen barrierefreien Spielplatz ? a) Wenn ja, wie lautet diese? b) Wenn nein, warum hat der Senat eine solche Definition nicht? Siehe Vorbemerkung. 2. Existieren barrierefreie Spielplätze in Hamburg? a) Wenn ja, wie viele barrierefreie Spielplätze bestehen derzeit in Hamburg? b) Wenn ja, wo liegen diese Spielplätze und welche barrierefreien Spielgeräte bieten sie an? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und Stadtteilen.) c) Wenn ja, seit wann existieren diese Spielplätze in Hamburg? 1 „Niendorfer Wochenblatt“, 02.03.16, Seite 9, Inklusion? Fehlanzeige! Drucksache 21/3699 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) Wenn nein, warum existieren keine solchen Spielplätze in Hamburg ? Die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Spielplätzen gehört seit den 1990er Jahren zum baulichen Standard. Daher sind die rund 740 öffentlichen Spielplätze in Hamburg im Allgemeinen barrierefrei zugänglich, das heißt begeh- und befahrbar. Lediglich die Spielplätze Grumbrechtstraße und Kiefernberg im Bezirk Harburg sind nicht barrierefrei zugänglich. Weit über die Hälfte der Spielplätze verfügt über einzelne Ausstattungselemente und Spielgeräte, die im Sinne der Inklusion barrierefrei sind, das heißt völlig eigenständig oder mit Unterstützung genutzt werden können (zum Beispiel Nestschaukeln, breite Rutschen, Federwippe et cetera). Dabei bewegt sich die Nutzbarkeit der Spielangebote in Abhängigkeit vom jeweiligen individuellen Grad des Handicaps und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Ein generalisiertes Angebot ist nicht zielführend, da Spielplätze für alle Altersgruppen und Fähigkeiten Spielanreize sowie Herausforderungen anbieten müssen. Als ein Beispiel ist der Spielplatz an der Schemmannstraße in Volksdorf zu nennen. Hier wurde bereits 1986 ein weiträumiger und vielfältiger integrativer Spielplatz geschaffen, der unter anderem spezielle barrierefreie Spielangebote und -geräte vorhält und gerade wegen seines Inklusionsansatzes überregional positive Resonanz erfährt. Detaillierte Angaben zu den auf den jeweiligen Spielplätzen angebotenen barrierefrei nutzbaren Ausstattungselementen und Spielgeräten sowie zu deren Herstellungsjahr können nicht gemacht werden, da diesbezügliche Daten nicht gesondert erfasst werden . 3. Bestehen Planungen zum Neubau oder der Umrüstung von barrierefreien Spielplätzen auf Landesebene? a) Wenn ja, seit wann bestehen diese Planungen und welche Spielplätze sind betroffen? b) Wenn nein, warum bestehen diesbezüglich keine Planungen? 4. Bestehen Planungen zum Neubau oder der Umrüstung von barrierefreien Spielplätzen auf Bezirksebene? a) Wenn ja, seit wann bestehen diese Planungen und welche Spielplätze sind betroffen? b) Wenn nein, warum bestehen solche Planungen nicht? Die Planung, der Bau und die Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen liegen in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Im Bezirk Hamburg-Mitte soll der Spielplatz Markusstraße („Onkel Rudi“) im Rahmen eines Modellprojektes zu einem inklusiven Stadtteilspielplatz umgestaltet werden. Der Beteiligungs- und Planungsprozess wurde von dem Förderverein der Kinder der Kita Markusstraße initiiert und betrieben. Im Bezirksamt Altona werden für die Spielplätze Bornheide, Lüttkamp, Pepermölenbek , Heinrich-Plett-Straße, Hohenzollernring, Ohmstraße, Fischerspark, Lisztstraße, Celsiusweg, Cranachplatz, Bornpark und im zukünftigen Park „Mitte Altona“ Planungen für die Neugestaltung oder Überarbeitung erstellt. Im Planungsprozess werden die barrierefreie Zugänglichkeit sowie der Umfang der Spielgeräte, die für eine barrierefreie Nutzbarkeit geeignet sind, überprüft und beachtet. Grundsätzlich gilt, dass alle Spielplätze unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen geplant wurden beziehungsweise geplant werden. Hinweise oder Anregungen zu besonderen Ausstattungen oder speziellen Nutzungsangeboten, die eine Inklusion fördern, können in die laufende Planung integriert werden. Ausstattungen, die eine große Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten beinhalten, ist gegenüber speziellen Spielgeräten , die nur von einer kleinen Gruppe genutzt werden und in der Unterhaltung und Wartung oft sehr aufwendig sind, der Vorzug zu geben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3699 3 5. Steht ein Budget zum Bau oder der Umrüstung von barrierefreien Spielplätzen zur Verfügung? a) Wenn ja, in welcher Höhe besteht dieses Budget? b) Wenn nein, warum besteht kein solches Budget? Ein gesondertes Budget zum Bau oder zur Umrüstung von barrierefreien Spielplätzen ist nicht erforderlich. Für den Neubau, die Grundüberholung oder die Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen werden den Bezirksämtern Haushaltsmittel als Rahmenzuweisung zur Verfügung gestellt. Diese können auch für die Nachbesserungen zur barrierefreien Erschließung sowie zur Integration inklusiver Spielangebote auf den öffentlichen Spielplätzen verwendet werden. 6. Liegen dem Senat Beschwerden von Bürgern bezüglich des Fehlens von barrierefreien Spielplätzen vor? Wenn ja, bitte um Auflistung der Beschwerden von Anfang 2011 bis Heute und Beantwortung der Frage, ob diesen Beschwerden Abhilfe geschaffen wurde. (Bitte Aufschlüsseln nach Bezirken und Stadtteilen.) Nein. Zum Spielplatz Kiefernberg gab es kürzlich die Anregung von Eltern, die Zugänglichkeit für Personen in Rollstühlen und für Eltern mit Kinderwagen zu verbessern. Dieser Spielplatz soll in den nächsten Jahren vom Bezirksamt Harburg neu gestaltet werden.