BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/370 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 29.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Anwendbarkeit der Mietpreisbremse auf ganz Hamburg – Was sagt das neue Gutachten der F+B GmbH dazu? Bürgermeister Olaf Scholz hat mehrfach angekündigt, die Mietpreisbremse auf ganz Hamburg anwenden zu wollen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat dies stets kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse greifen soll, nach klar definierten und objektiven Kriterien festgelegt werden müssen. Zur Ausweisung von Gebieten nach Gutsherrenart darf es in Hamburg nicht kommen. Seit Kurzem soll dem Senat ein neues Gutachten der F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH (im Folgenden F+B GmbH genannt) vorliegen, das sich ebenfalls kritisch zu der flächendeckenden Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg äußert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann liegt dem Senat oder der zuständigen Behörde das Gutachten der F+B GmbH zur Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg vor und wer hat dieses wann in Auftrag gegeben? 2. Zu welchen konkreten Ergebnissen – insbesondere in Bezug auf die flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg – kommt das Gutachten der F+B GmbH? 3. Wie bewerten der Senat oder die zuständige Behörde diese Ergebnisse und welche Rückschlüsse ziehen der Senat oder die zuständige Behörde daraus? Der zuständigen Behörde liegt kein Gutachten der Firma F + B GmbH zur Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg vor. Ob gegebenenfalls Dritte ein solches Gutachten in Auftrag gegeben haben, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 4. Ziehen der Senat oder die zuständige Behörde eine flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg weiterhin in Betracht? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Damit hat sich der Senat bisher nicht befasst.