BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3704 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 17.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Besonderer Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung erhalten ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und Gleichgestellte ab einem Grad der Behinderung von 30 Prozent einen besonderen Kündigungsschutz. Ist eine Kündigung durch die Arbeitgeberin beabsichtigt, muss in solchen Fällen zwingend das Integrationsamt eingeschaltet und eine entsprechende Mediation durchgeführt werden. Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mediationen bezüglich einer drohenden Kündigung gab es durch das Integrationsamt für die Jahre 2013 – 2015? Bitte Zahlen für die einzelnen Jahre und Resultat der Mediationen angeben. Im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren hat das Integrationsamt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Dies ist Bestandteil der Kündigungsschutzverfahren und wird nicht gesondert statistisch erfasst. Die Durchführung von Mediationsverfahren ist keine Aufgabe des Integrationsamtes. 2. In welchen Altersklassen befinden sich die Menschen mit Behinderung, welchen eine Kündigung drohte? Bitte für die Altersklassen unter 18 Jahre , 18 – 25 Jahre, 25 – 35 Jahre, 35 – 50 Jahre und über 50 Jahre angeben. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf Präventionsverfahren gemäß § 84 SGB IX bezieht. Eine Auswertung nach Alter der betroffenen schwerbehinderten Menschen erfolgt nicht. Hierzu müssten rund 570 Akten per Hand ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. In 2013 wurden insgesamt 206 Präventionsverfahren durchgeführt, 2014 134 Verfahren und 2015 232 Verfahren. 3. Wie viele schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen wurde in den Jahren 2013 – 2015 eine Kündigung durch die Arbeitgeberin ausgesprochen ? Bitte Zahlen für die einzelnen Jahre angeben. Das Integrationsamt muss nicht über den Ausspruch der Kündigung nach einem zustimmenden Bescheid informiert werden. Daher können Daten zum Ausspruch von Antrag auf Kündigungen nach einem zustimmenden Bescheid nicht gesondert statistisch erfasst werden. Es können lediglich Daten über erteilte Zustimmungen zu einer auszusprechenden Kündigung geliefert werden. 2013 2014 2015 Anträge 707 594 541 Zustimmungen 462 440 405 Drucksache 21/3704 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Quelle: Geschäftsprozessdaten des Integrationsamtes in der Behörde für Arbeit Soziales, Familie und Integration. 4. Welche Gründe lagen für die in Frage 3. abgefragten Kündigungen vor beziehungsweise wurden angeben? Die Gründe für Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sind entweder betriebsbedingte , personenbedingte (in der Regel krankheitsbedingte) oder verhaltensbedingte Gründe : 2013 2014 2015 Zustimmungen bei betrieblichen Gründen 266 226 220 Zustimmungen bei personenbedingten Gründen 128 116 114 Zustimmung bei verhaltensbedingten Gründen 68 98 71 Zustimmungen zu Kündigungen insgesamt 462 440 405 Quelle: Geschäftsprozessdaten des Integrationsamtes in der Behörde für Arbeit Soziales, Familie und Integration. 5. Welche Art von Betrieben hat Kündigungen gegen schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen ausgesprochen? Bitte Eckdaten zur Größe und Art (Mitarbeiter-/-innenzahl gesamt, Anzahl schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter, Branche, Tätigkeitsfeld et cetera) der Betriebe für die Jahre 2013 – 2015 angeben. Die entsprechenden Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. 6. In welchen Altersklassen befinden sich die Menschen mit Behinderung, welchen eine Kündigung durch die Arbeitgeberin ausgesprochen wurde? Bitte für die Altersklassen unter 18 Jahre, 18 – 25 Jahre, 25 – 35 Jahre, 35 – 50 Jahre und über 50 Jahre angeben. 2013 2014 2015 Alter der betroffenen behinderten Menschen Anzahl Anzahl Anzahl unter 18 Jahre 0 1 1 von 18 bis unter 25 Jahre 3 10 4 von 25 bis unter 35 Jahre 54 42 41 von 35 bis unter 50 Jahre 217 219 188 50 Jahre und mehr 431 377 329 Insgesamt* 705 649 563 Quelle: Geschäftsprozessdaten des Integrationsamtes in der Behörde für Arbeit Soziales, Familie und Integration für alle drei Tabellen. * Bei der Aufzählung handelt es sich um alle entschiedenen Anträge im Geschäftsjahr, hier werden auch Überhänge aus Vorjahren mitgezählt. 7. Wie viele Widersprüche und Klagen gab es von Arbeitnehmern/-innen gegen Kündigungen durch Arbeitgeber/-innen? Bitte Zahlen für die Jahre 2013 – 2015 angeben. Ausgewertet wird lediglich die Gesamtzahl der eingehenden Widersprüche ohne Unterteilung in Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Widersprüche Klagen 2013 143 3 2014 136 4 2015 119 5 8. In wie vielen der in Frage 7. abgefragten Fälle wurde der Klage stattgegeben oder teilweise stattgegeben? In zwei Fällen wurde der Klage stattgegeben. Es handelt sich dabei um arbeitgeberseitige Klagen aus dem Jahr 2014, um die Zustimmung zur Kündigung gerichtlich durchzusetzen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3704 3 9. In wie vielen der in Frage 7. abgefragten Fälle wurde dem Widerspruch stattgegeben oder teilweise stattgegeben? Bei einer Entscheidung auf Zustimmung zur Kündigung ist eine teilweise Stattgabe nicht möglich. Insofern: entfällt. In insgesamt elf Fällen wurde in diesem Zeitraum dem Widerspruch stattgegeben (2013: drei/2014: sechs/2015: zwei). Dabei handelt es sich um eine Stattgabe eines Arbeitnehmerwiderspruches und zehn Stattgaben von Arbeitgeberwidersprüchen. 10. In wie vielen der in Frage 7. abgefragten Fälle gab es einen Vergleich und/oder eine Abfindung? Ein Vergleich und/oder eine Abfindung ist eine privatrechtliche Regelung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Entsprechenden Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. 11. Wie oft hat das Integrationsamt die Arbeitnehmer/-innen vor Gericht vertreten ? Bitte für die Jahre 2013 – 2015 angeben. Das Integrationsamt der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat keine anwaltlichen Funktionen und vertritt keine Personen vor Gericht. Beklagte ist die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. 12. Wie viele Mitarbeiter/-innen in Voll- und/oder Teilzeit waren in den Jahren 2013 – 2015 mit diesen Angelegenheiten im Integrationsamt beschäftigt? Bitte Zahlen für die einzelnen Jahre angeben. Zum Sachgebiet Kündigungsschutz und begleitende Hilfen im Arbeitsleben des Integrationsamtes der zuständigen Behörde gehören neben den Aufgaben des Kündigungsschutzes auch Aufgaben der begleitenden Hilfen und Außendiensttätigkeiten. Es sind beschäftigt: ein Sachgebietsleiter ab 1.1.2014 in Teilzeit mit 35 Wochenstunden; zwölf Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, davon neun in Vollzeit, ein Mitarbeiter (MA) mit 35 Wochenstunden, ein MA mit 30 Wochenstunden, ein MA mit 28 Wochenstunden (seit 2013 unverändert); ein Widerspruchssachbearbeiter in Vollzeit, seit 2013 unverändert, der für alle Widerspruchsverfahren des Integrationsamtes zuständig ist.