BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3708 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 17.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Personalsituation bei Jobcenter team.arbeit.hamburg, Arbeitsagenturen , Zentraler Ausländerbehörde und BAMF Außenstelle M B 14 – Hamburg Auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/3469) gab der Senat an, dass der Anteil an befristeten Beschäftigten, welche über die Bundesagentur für Arbeit (BA) beschäftigt sind, auf fast 20 Prozent gestiegen ist. Außerdem wurde bei der Zentralen Ausländerbehörde auch ein hoher Befristungsanteil (rund 18 Prozent) festgestellt. Nachfragen zu Drs. 21/3469. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Auf welche Referate und Abteilungen verteilen sich die in Frage 4. der Drs. 21/3469 aufgeführten neu geschaffenen Stellen? Die Stellen verteilen sich auf alle vier Referate der Abteilung für Ausländerangelegenheiten des Einwohner-Zentralamtes als Zentraler Ausländerbehörde: - E 31: Allgemeines Aufenthaltsrecht und Zentraler Service - E 32: Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen - E 33: Zugang und Weiterleitung - E 34: Rückführung (damals noch als Sachgebiet E 332 geführt). 2. Welche internen oder externen Ausschreibungen sind von wem bei den in Frage 4. aufgeführten Behörden, Ämtern oder Externen in Abhängigkeit der benannten Versetzungen, Einstellungen über Zeitarbeit und Bundeswehr sowie der Abordnungen in Auftrag gegeben worden und was waren/sind die Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Zentralen Ausländerbehörde? Für Neueinstellungen (bei E 33 und E 34) wurden vom Einwohner-Zentralamt zwei externe Ausschreibungen durchgeführt. Den Versetzungen gingen jeweils FHHinterne Ausschreibungen durch das Einwohner-Zentralamt voraus. Für die temporären Abordnungen im Projekt Personalgewinnung BIS wurden die Aufgabenprofile über das Personalamt verwaltungsintern bekannt gemacht. Um den kurzfristigen Unterstützungsbedarf zu decken, wurden zudem Tätigkeitsprofile an Zeitarbeitsfirme übersandt . Die Unterstützung durch Bundeswehrkräfte basiert auf einem Angebot durch das Landeskommando an die Stadt. Drucksache 21/3708 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Voraussetzungen für eine Sachbearbeitertätigkeit in der Zentralen Ausländerbehörde sind in der Regel die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (Fachrichtung Allgemeine Dienste) oder die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beziehungsweise vergleichbare Kenntnisse. Zum Teil werden Kenntnisse der Rechtsanwendung vorausgesetzt. Voraussetzungen für eine Vorgesetztentätigkeit sind in der Regel die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Fachrichtung Allgemeine Dienste) oder ein Bachelorabschluss, die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beziehungsweise vergleichbare Kenntnisse und mehrjährige Berufserfahrung. Hier werden insgesamt umfassendere Kenntnisse vorausgesetzt. Weitergehende Anforderungen können sich aus der jeweiligen Stellenausschreibung ergeben. 3. Auf welche Dauer sind die in Frage 4. der Drs. 21/3469 angeführten und zusätzlichen Stellen angelegt? Welche von ihnen sind befristet beziehungsweise unbefristet? Wenn sie befristet sind, auf welche Dauer? Die Abordnungen sind auf ein Jahr befristet. Fünf Neueinstellungen erfolgten mit auf ein Jahr befristeten Verträgen. Die übrigen Neueinstellungen erfolgten unbefristet. Der Einsatz der Zeitarbeitskräfte sowie der Bundeswehrkräfte richtet sich nach dem Bedarf beziehungsweise den Möglichkeiten der Bundeswehr. 4. Welche Verweildauer haben die 66 temporären Abordnungen, welche in der Beantwortung der Frage 4. angegeben werden, in welche Abteilungen /Referate sind sie abgeordnet und woher kommen sie? Zur Verweildauer siehe Antwort zu 3. Die Abordnungen erfolgten in alle Referate der Zentralen Ausländerbehörde (zu den Referaten siehe Antwort zu 1.). Die abordnenden Dienststellen sind: - Behörde für Inneres und Sport – Einwohner-Zentralamt (sonstige Abteilungen) - Behörde für Inneres und Sport – Landesamt für Verfassungsschutz - Behörde für Inneres und Sport – Polizei - Behörde für Inneres und Sport – Landesbetrieb Verkehr - Bezirksamt Harburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Bezirksamt Wandsbek - Behörde für Arbeit, Familie, Soziales und Integration - Behörde für Arbeit, Familie, Soziales und Integration – Jobcenter team.arbeit.hamburg - Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Behörde für Schule und Berufsbildung - Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation - Finanzbehörde - Finanzbehörde – Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen - Schulbau Hamburg - Justizbehörde - Senatskanzlei - Landesbetrieb Rathausservice - Personalamt - Technische Universität Harburg - Zentrum für Aus- und Fortbildung/Arbeitsmedizinischer Dienst Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3708 3 - Zentrum für Personaldienstleistungen 5. Wie bewertet der Senat den hohen Befristungsanteil in der Zentralen Ausländerbehörde und was sieht er als Ursache? Ein Großteil der Befristungen begründet sich mit dem zunächst temporären Mehrbedarf aufgrund der stark gestiegenen Flüchtlingszugangszahlen. In einzelnen Fällen sprechen zudem personenbezogene Gründe gegen eine Entfristung der Verträge. 6. Plant der Senat den Befristungsanteil in der Zentralen Ausländerbehörde zu senken? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Planung ist hier vorgehsehen? Die Zahl der Befristungen wird durch Ablauf der befristeten Verträge zurückgehen. Die zuständige Behörde ist bestrebt, gute Beschäftigte in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. 7. Wie bewertet der Senat den hohen Anstieg und Anteil bei den befristeten Jobcenter-Beschäftigten, welche über die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt sind? Die zuständige Behörde setzt sich im Rahmen der Senatspolitik für gute und faire Arbeitsbedingungen ein. Dies umfasst auch die Begrenzung befristeter Beschäftigungsverhältnisse in ihrem Einflussbereich. Konkret zeigt sich dies in dem sehr geringen Anteil befristet Beschäftigter der Stadt bei Jobcenter von unter 1 Prozent. Die zuständige Behörde hat daher auch im Hinblick auf die Beschäftigten des Bundes den Dialog mit der Agentur für Arbeit gesucht. In der Trägerversammlung haben Agentur für Arbeit, Stadt und Jobcenter verabredet darauf hinzuwirken, dass der Anteil befristeter Beschäftigter des Bundes möglichst sinkt. 8. Laut Protokoll Nummer 21/7 des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration (TOP 1 – Seite 10) sprechen die Senatsvertreterinnen und -vertreter von 200 neuen Mitarbeitern/-innen in den Jobcentern. Nach Drs. 21/3469, Frage 1., sind die 200 bisher nicht erreicht. Bis wann soll Jobcenter t.a.h. auf 200 zusätzliche Beschäftigte aufgestockt werden? Bitte auflisten nach Abteilungen. Die Sollgröße des Kapazitätsplanes von Jobcenter betrug per 1. Januar 2015 2.011 Mitarbeiterkapazitäten/Vollzeitäquivalente (MAK/VZÄ). Zum 1. Juli 2015 erfolgte eine Erhöhung der Sollkapazitäten um 79 MAK/VZÄ, zum 1. Januar 2016 um weitere 117 MAK/VZÄ. Darüber hinaus wurde am 8. Dezember 2015 mit den Trägern von Jobcenter vereinbart, die Sollkapazitäten um weitere 99 Mitarbeiterkapazitäten aufzustocken (jeweils 33 MAK/VZÄ zum 1. April, 1. Juli und 1. Oktober 2016). Insgesamt beträgt der geplante Personalaufwuchs 295 MAK/VZÄ. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird zum 1. Juli 2016 die Einstellung von 262 MAK/VZÄ realisiert sein. Die Einstellung weiterer 33 MAK/VZÄ ist zum 1. Oktober 2016 geplant. Erläuterung: 208,65 MAK für Standorte (siehe Anlage) 17 MAK für Zentrale Einheiten 36,35 MAK Planung der Verteilung der MAK/VZÄ auf Bereiche/STO zum 1. Juli 2016 noch nicht abgeschlossen (Einstellungsverfahren sind jedoch angestoßen) 33 MAK Einstellung zum 1. Oktober 2016 geplant 9. Um wie viel ist das Personal im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle M B 14 – Hamburg in den Monaten November 2015 bis einschließlich März 2016 aufgestockt worden? Bitte auflisten nach Abteilungen und VZÄ sowie Verhältnis bisheriger VZÄ, Neueinstellungen und Drucksache 21/3708 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wechsel anderer Behörden oder Ämter sowie Unterteilung der einzelnen Referate. 10. Wie verteilen sich die Stellenprofile in der BAMF Außenstelle M B 14 – Hamburg, um über bisherige Asylanträge oder neu eingegangene Asylanträge zu entscheiden? Bitte auflisten nach VZÄ sowie im Verhältnis der Stellenprofile und eventuellen Referate. 11. Welche Stellenprofile in der BAMF Außenstelle M B 14 – Hamburg durchlaufen welche Qualifizierungen, um über Asylanträge zu entscheiden ? Bitte auflisten nach Neu-, Quereinsteiger sowie bisherigem Stammpersonal . 12. Wie hoch ist der Anteil und Dauer an Befristungen und sachgrundlosen Befristungen in der BAMF Außenstelle M B 14 – Hamburg und angliederten Referaten? 13. Wie viele Stellen (VZÄ) sollen für das BAMF am Ankunftszentrum Meiendorf entstehen? Wie viele Stellen sind davon befristet/unbefristet? Wie viele der Befristungen sind sachgrundlos? 14. Mit welchen Aufgaben werden die neuen Mitarbeiter/-innen der Außenstelle des BAMF am Ankunftszentrum Meiendorf betraut sein? Bitte VZÄ zu den jeweiligen Aufgaben angeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auf wiederholte Nachfragen mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Die aktuellen Planungen der für das Ankunftszentrum zuständigen Behörde sehen für das BAMF 40 Büroarbeitsplätze zuzüglich Räume für Dolmetscher und Führungskräfte vor. Standort Aufwuchs Juli 2015 - Okt 2015 (MAK) Aufwuchs Nov 15 - Feb 16 (MAK) geplanter Aufwuchs zum 01.04.2016 (MAK) geplanter Aufwuchs zum 01.07.2016 (MAK) Alstertal/Rahlstedt 1,90 4,00 1,00 1,00 Altona 4,00 2,00 2,00 1,00 Altona-West 2,00 2,00 1,00 1,00 Barmbek 1,00 3,00 Bergedorf 2,00 2,00 2,00 Billstedt/Mümmelmannsberg 2,77 1,82 3,00 1,00 Bramfeld 2,00 1,00 Eidelstedt/Lokstedt 1,00 3,77 1,00 Eimsbüttel 2,00 0,00 für schwerbehinderte Menschen 3,00 0,00 Hamburg-Nord 3,00 2,82 1,00 2,00 Harburg/Süderelbe 2,50 8,00 1,00 Mitte 1,00 6,64 St. Pauli/Altstadt 3,00 1,00 Wandsbek 0,94 4,00 Wilhelmsburg 3,38 1,00 Standort Aufwuchs Juli 2015 - Okt 2015 (MAK) Aufwuchs Nov 15 - Febr 16 (MAK) geplanter Aufwuchs zum 01.04.2016 (MAK) geplanter Aufwuchs zum 01.07.2016 (MAK) Alstertal/Rahlstedt 4,00 Altona 1,00 2,00 3,00 Altona-West 3,00 Barmbek 3,00 Bergedorf 2,00 4,00 2,00 Billstedt/Mümmelmannsberg 9,00 Bramfeld 3,00 1,00 Eidelstedt/Lokstedt 3,54 Eimsbüttel 3,51 für schwerbehinderte Menschen 0,00 Hamburg-Nord 7,00 Harburg/Süderelbe 7,00 Mitte 3,00 2,00 1,00 St. Pauli/Altstadt 0,00 Wandsbek 1,00 8,00 1,00 1,00 Wilhelmsburg 1,43 2,00 2,00 Standort Aufwuchs Juli 2015 - Okt 2015 (MAK) Aufwuchs Nov 15 - Feb 16 (MAK) geplanter Aufwuchs zum 01.04.2016 (MAK) geplanter Aufwuchs zum 01.07.2016 (MAK) Alstertal/Rahlstedt Altona Altona-West 1,00 1,00 Barmbek 2,00 Bergedorf 2,00 Billstedt/Mümmelmannsberg 1,00 1,00 1,00 Bramfeld 2,00 Eidelstedt/Lokstedt Eimsbüttel 2,00 für schwerbehinderte Menschen 1,00 1,00 Hamburg-Nord 1,00 2,00 Harburg/Süderelbe 3,51 1,00 Mitte 3,77 St. Pauli/Altstadt Leistung Vermittlung E-Zone Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3708 5 Anlage Wandsbek 2,77 1,00 Wilhelmsburg 0,5 1,00 Drucksache 21/3708 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 3708ska_Text 3708ska_Anlage 3708ska_BASFI_Anlage zu Frage 8