BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3710 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 17.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Verteilerschlüssel der BI Neugraben-Fischbek Bereits im Januar dieses Jahres hat die Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek ein Modell vorgeschlagen, das eine „faire und nachhaltige Verteilung aller Flüchtlinge ohne Großunterkünfte“ innerhalb Hamburgs erreichen soll. Dieses Modell berücksichtigt die Parameter Einwohnerzahl der Stadtteile, deren Fläche, soziale Stärke und Infrastruktur. Die Bürgerinitiative sieht dieses Modell als Diskussionsgrundlage zur Erarbeitung eines sachgerechten Verteilungsschlüssels der Flüchtlinge auf die Stadtteile. Naturschutz, rechtliche Vorgaben und Verwaltungsvorgaben (Bebauungspläne) konnten in dem Modell noch nicht berücksichtigt werden. Eine Beschreibung des Modells und dessen Datengrundlagen hat die Bürgerinitiative auf ihrer Webseite veröffentlicht : http://binf-online.jimdo.com/verteilungsmodell/. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die zuständige Fachbehörde sorgfältig geprüft, inwieweit das Modell der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek zur Verteilung von Flüchtlingen auf die Stadtteile als Diskussionsgrundlage zur Erarbeitung eines Modells für eine faire, sozialverträgliche und integrationsfördernde Verteilung geeignet ist? 2. Falls nein, warum ist diese Prüfung nicht erfolgt? 3. Falls ja, wie bewertet die zuständige Stelle das Modell? 4. Wie sähe ein erweitertes und verbessertes Modell gegebenenfalls aus? 5. Hätte der Senat die zuständige Behörde nicht bereits selbst mit der Schaffung eine Modells zur sachgerechten Verteilung der Migranten auf die Stadtteile beauftragen müssen, als im vergangenen Jahr klar war, dass die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge dramatisch ansteigen würde? 6. Warum ist das nicht geschehen? 7. Wird die Behörde jetzt ein eigenes Modell erarbeiten, das die erforderlichen Parameter für eine im oben dargestellten Sinne zielorientierte Verteilung der Migranten auf die Stadtteile berücksichtigt? 8. Wenn ja, wann wird das geschehen? 9. Wenn nein, warum nicht? Der Senat strebt eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge auf die Bezirke und Stadtteile auf Basis des Machbaren an. So soll mit dem Stadtmodell der HafenCity Universität zur Flächenfindung für Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg ein stadtweiter Dialog gefördert werden, der sich mit der Frage beschäftigt, wie die bereits angekommenen Drucksache 21/3710 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und die im Jahr 2016 erwarteten Geflüchteten untergebracht werden können. Dabei soll nicht nur über einzelne Standorte diskutiert, sondern sollen diese im Kontext unterschiedlicher Nutzungsinteressen (Wohnungsbau/Gewerbe/Naturschutz) und planungsrechtlicher Vorgaben im Kontext betrachtet werden. In regelmäßigen Abständen werden dazu offene Diskussionsveranstaltungen an der HafenCity Universität stattfinden . Die Verteilung nach einem Verteilungsschlüssel war darüber hinaus mehrfach Gegenstand von Erörterungen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass weder eine Verteilung in Bezug auf die Fläche, noch eine Verteilung nach der Einwohnerzahl oder eine einfache Weiterleitung an die Bezirke eine faire und sozialverträgliche Lösung darstellt. Bei der Suche nach geeigneten Standorten ist es daher nicht möglich, einen einheitlichen Verteilungsschlüssel auf Stadtteilebene zu nutzen und gleichzeitig die benötigten Flächen und Objekte bereitzustellen. Wegen der hohen Zugangszahlen (monatlich aktuell rund 2.000 Personen), prüft die zuständige Behörde in der gesamten Stadt weiter die tatsächlich zur Verfügung stehenden Objekte und Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen. Daher ist die Freie und Hansestadt Hamburg zur Erfüllung ihrer Unterbringungsverpflichtung auch weiterhin gezwungen, in erheblichem Umfang im gesamten Stadtgebiet unverzüglich Flächen zur Errichtung von Unterkünften zu aktivieren und in Anspruch zu nehmen. Sollten die Zugangszahlen zurückgehen, gilt es vorrangig, bestehende provisorische Unterkünfte (Zelte, Baumärkte et cetera) durch dauerhaft nutzbare und integrationsfreundlichere Unterbringungsformen zu ersetzen. Potenzielle Flächen und Objekte, die sich für die Flüchtlingsunterbringung eignen, werden dabei anhand von Eignungskriterien wie baulicher Zustand, baurechtliche Genehmigungsfähigkeit, Brandschutz, mögliche Herrichtungs- und Betriebskosten, Verfügbarbarkeit, Nutzungsdauer und Lage systematisch geprüft. Dies führt dazu, dass eine gleichmäßige Verteilung zwischen den Stadtteilen jedoch nicht immer gewährleistet werden kann. 10. Welche sinnvollen Alternativen werden zu einer im oben dargestellten Sinne zielorientierten Verteilung der Migranten gesehen? Die zuständige Behörde verfolgt das Ziel, dass bei der Einrichtung von Unterkünften die Standorte Priorität haben sollen, die in Stadtteilen liegen, die bisher eine geringere Belegung mit Flüchtlingen aufweisen, um so eine gleichmäßigere Verteilung zu gewährleisten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 9.