BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3711 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 17.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber (III) – Wie geht es mit dem WLAN- Ausbau in Hamburg voran? Medienberichten vom 16. März 2016 zufolge wird die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel ein für die Nutzerinnen und Nutzer kostenfreies, öffentliches WLAN-Angebot erhalten. Am selben Tag äußerte sich der Generalanwalt am EuGH, Maciej Szpunar, im Rahmen seines Schlussplädoyers zur Rechtssache C-484/14 kritisch zur sogenannten Störerhaftung für Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN betreiben. Diese ist bislang häufig ein Hindernis bei der Errichtung öffentlicher WLANs. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Telemedienänderungsgesetz befindet sich in Form der BT.-Drs. 18/6745 seit November vergangenen Jahres in der parlamentarischen Beratung. Entgegen der Empfehlungen des Bundesrates und zahlreicher Stellungnahmen geht dieser Gesetzentwurf bislang nicht ausreichend auf entsprechende Rechtsfragen ein. In Hamburg standen zuletzt noch diverse weitere Verhandlungen zum Ausbau eines öffentlichen WLANs aus (vergleiche Drs. 21/500 und Drs. 21/2543). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich der Sachstand des Ausbaus der WLAN-Infrastruktur in der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem 15. Dezember 2015 entwickelt ? Welche besonderen Meilensteine konnten seitdem erreicht werden ? Welche weiteren wurden für jeweils wann in den Blick genommen? Die Verhandlungen sind weiter fortgeschritten. Als nächsten Schritt beabsichtigt willy.tel demnächst einen Probebetrieb mit voraussichtlich vier Access Points an verschiedenen Standorten im Bereich des Alstertors durchzuführen. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten sind bereits im Gang. Für die Stromversorgung dieser Access Points wird eine dort im Dezember 2015 ebenfalls zur Erprobung hergestellte Anschlussmöglichkeit der Stromnetz Hamburg GmbH genutzt werden. 2. Wie weit sind die Verhandlungen über die Nutzung von öffentlichen Gebäuden als mögliche Antennenstandorte mit jeweils welchen Gesprächspartnern mittlerweile gediehen? Drucksache 21/3711 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. An welchen Standorten wurde der Freifunk-Initiative entsprechende Infrastruktur bereits bereitgestellt? Für das Verwaltungsgebäude Neuenfelder Straße 19 der Behörde für Umwelt und Energie, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung wurde am 6. Januar 2016 ein Nutzungsvertrag zum Betrieb einer Freifunkanlage abgeschlossen. Die baulichen Maßnahmen seitens des Fördervereins freie Netzwerke e.V. sind hierzu noch nicht umgesetzt worden. b. Welche konkreten Fragen sind bezüglich der Nutzung von öffentlichen Gebäuden derzeit noch offen? Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Stellung zu nehmen. 3. Gibt es schon einen groben Zeitplan für die Ausrüstung von U-Bahn- und Bushaltestellen der HOCHBAHN mit WLAN? Wenn ja, wann soll wo mit der entsprechenden Ausrüstung begonnen werden? a. Haben sich HOCHBAHN und wilhelm.tel bereits in der Frage der Energiekostenübernahme geeinigt? b. Welche sonstigen (Zeit-)Pläne bestehen hinsichtlich der Ausstattung von Fahrzeugen und Haltestellen des HVV mit WLAN? Nach Auskunft der HOCHBAHN soll in einem Modellversuch im Laufe des Jahres 2016 auf den U-Bahn Haltestellen Mönckebergstraße und Borgweg ein stationäres WLAN zur Verfügung gestellt werden. Die Firma wilhelm.tel wird Betreiber. Anschließend an den Modellversuch wird das weitere Vorgehen einschließlich der Energiekosten geklärt. Im Laufe des Jahres 2016 soll weiterhin auf allen Bussen der MetroBus-Linie 5 ein WLAN zur Verfügung stehen. Die Ausrüstung soll voraussichtlich in allen 92 Bussen erfolgen, die auf dieser Linie zum Einsatz kommen. Für die restliche Busflotte wird die Entscheidung über die Realisierung einer WLAN-Ausrüstung zum Jahresende 2016 getroffen werden können, da hier die gewonnenen Erfahrungen der Linie 5 hinsichtlich unter anderem Betriebsstabilität, Kundennutzung und laufender Betriebskosten einfließen sollen. 4. Wurde die mögliche (zukünftige) Nutzung von mit WLAN-Funktionalitäten ausgestatteten Big-Belly-Mülleimern zwischenzeitlich thematisiert 1? Wenn ja, wann und durch wen beziehungsweise in welchem Zusammenhang ? Welche diesbezüglichen Überlegungen und Pläne bestehen derzeit? Die Nutzung von Big Bellys für WLAN-Zwecke ist durch die Stadtreinigung Hamburg geprüft worden und wird wegen zu erwartender technischer Probleme nicht weiter verfolgt. Nach Einschätzung eines fachkundigen Unternehmens ist die mögliche Montagehöhe der Access Points an Big Bellys zu gering für die Erzielung von ausreichenden Reichweiten. Außerdem ist mit den Solarzellen die zusätzliche Stromversorgung der Access Points im 24-Stunden-Betrieb nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit zu gewährleisten. 5. Konnten die „technischen und infrastrukturellen Klärungen“ hinsichtlich der Nutzung von städtischen Lichtmasten als Träger von Access Points mittlerweile weitgehend abgeschlossen werden2? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 1 Vergleiche Drs. 21/1416. 2 Vergleiche Drs. 21/2543, Fragen 4. & 5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3711 3 Wenn nein, warum nicht und welche konkreten Fragen sind noch zu klären ? Ja. Die Nutzung städtischer Lichtmasten für diesen Zweck ist möglich und soll umgesetzt werden. Entsprechende Vereinbarungen sind vorbereitet, aber noch nicht unterzeichnet . 6. Welche konkreten weiteren „digitalen Anwendungen mit relativ geringem Stromverbrauch im öffentlichen Raum der inneren Stadt“ sind im Rahmen der „Digitalen Stadt“ für jeweils wann zu erwarten2? a. Wie weit sind die Verhandlungen zwischen der zuständigen Behörde und Stromnetz Hamburg (SNH) hinsichtlich der Bedingungen für deren Umsetzung mittlerweile gediehen? b. Welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erzielt? Welche Fragen sollen noch bis circa wann geklärt werden? c. Welche Kosten in etwa welcher Höhe werden gegebenenfalls durch SNH zu übernehmen sein? Digitale Anwendungen mit relativ geringem Stromverbrauch, die neben einem WLAN- Netz für eine Nutzung im Rahmen der Digitalen Stadt in Betracht kommen, gibt es bereits und weitere Anwendungen zum Beispiel für Verkehrslenkung, Umweltmessungen und viele andere Bereiche werden auf den Markt drängen. Eine Prognose, welche konkreten Anwendungen in der Digitalen Stadt Hamburg zum Einsatz kommen werden , sowie die Aufstellung konkreter Zeitpläne sind angesichts der dynamischen Entwicklung nicht sinnvoll. Vielmehr ist Offenheit für neue Entwicklungen erforderlich. Deswegen ist es auch zweckmäßig, ein entsprechendes infrastrukturelles Angebot vorzuhalten, das die Umsetzung von neuen Projekten erleichtert, die die Digitale Stadt voranbringen können. Die Verhandlungen zwischen der zuständigen Behörde und Stromnetz Hamburg sind weit fortgeschritten und die technischen Voraussetzungen für einen WLAN-Probebetrieb wurden bereits geschaffen (siehe Antwort zu 1.). Stromnetz Hamburg wird für die Errichtung der Stromversorgungen im Rahmen des aktuellen Projekts keine Kosten übernehmen müssen.