BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3714 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 18.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Schwimmunterricht für geflüchtete Menschen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund können häufig nicht schwimmen. Nicht wenige haben auf ihrer Flucht zusätzlich traumatische Erfahrungen mit Wasser, zum Beispiel bei der Überquerung des Mittelmeers gemacht. In anderen Bundesländern kam es im vergangen Jahr zu mehreren tödlichen Unfällen von Geflüchteten durch Ertrinken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schwimmfähigkeit aller in Hamburg lebenden Menschen ist dem Hamburger Senat ein wichtiges Anliegen. Insbesondere bei Kindern ist das frühzeitige Erlernen sicheren und ausdauernden Schwimmens wichtiger Baustein der Entwicklung. Dies gilt unabhängig von der sozialen Herkunft und selbstverständlich auch für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH – wie folgt: 1. Inwiefern erkennt der Senat an, dass es ein wichtiges Ziel ist, dass die Bevölkerung schwimmen kann und auch Neuzugewanderte schnell schwimmen lernen? Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 20/2948. 2. Auf welche Weise stellt der Senat sicher, dass es ausreichend Angebote zum Schwimmen lernen für Geflüchtete gibt? a. Wie viele Plätze gibt es in Schwimmkursen, die für Geflüchtete erschwinglich sind? Wie viele davon sind kostenlos beziehungsweise wie viel kosten sie jeweils? b. Wie viele davon sind speziell für Frauen? Der Senat stellt für das Vereins- und Verbandsschwimmen jährlich im Rahmen einer Zuwendung Mittel zur Verfügung, mit welcher die Wassersport betreibenden Verbände und Vereine Wasserzeiten für ihre Angebote anmieten können. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Sportförderung durch die für Sport zuständige Behörde. Die Bereitstellung der Nutzungszeiten erfolgt, um möglichst eine Gleichbehandlung mit anderen Fachverbänden herzustellen, denen Regelsportstätten unentgeltlich bereit stehen. In den Jahren 2015/2016 lag die Zuwendung jeweils bei einer Höhe von rund 2,1 Millionen Euro. Drucksache 21/3714 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Grundsätzlich sind alle Schwimmkurse der Hamburger Sportvereine sowie insbesondere auch Schwimmangebote mit einer speziellen Förderung für sozial Benachteiligte auch für Geflüchtete nutzbar. Sportvereine engagieren sich zunehmend mit Sportangeboten speziell für geflüchtete Menschen. Sie sind dabei frei in der Gestaltung ihrer Angebote. Eine Übersicht über die bestehenden Angebote an Schwimmkursen für Geflüchtete wäre nur über eine Abfrage bei allen 817 Hamburger Sportvereinen möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Ende 2015 hat der Senat zusätzlich zu der oben genannten Zuwendung zum Vereinsund Verbandsschwimmen Mittel in Höhe von rund 15.500 Euro speziell zur Förderung von Schwimmprojekten mit der Zielgruppe Flüchtlinge bereitgestellt. Im Übrigen stehen alle Angebote und Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler der staatlichen Hamburger Schulen, die im Zusammenhang mit dem Schulschwimmen stattfinden (siehe dazu Drs. 20/8276), auch zugewanderten Kindern und Jugendlichen , die eine Regelklasse besuchen, offen. 3. Inwiefern können ehrenamtliche Privatpersonen/Sportlehrer/-innen ihre Schwimmkurs-Angebote für Flüchtlinge über Projektgelder finanzieren (hier nicht Übungsleiterkosten, sondern Eintrittsgelder, Mietkosten und so weiter)? a. Welche Projektgelder können genau akquiriert werden? b. Wie viele Kurse für jeweils wie viele Menschen werden/wurden auf diese Weise bereitgestellt? Die konkrete Arbeit der ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen wird finanziell unterstützt, siehe Drs. 21/1354. Der Senat fördert auf dieser Grundlage das freiwillige Engagement für geflüchtete Menschen auf lokaler und bezirklicher Ebene. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Antrag durch die Bezirksämter. Gefördert werden Projekte, die unter anderem zur Verbesserung der Integration der Geflüchteten beitragen und eine positive Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern. Hierzu können beispielsweise auch Angebote von Schwimmkursen für Geflüchtete gehören. Weiterhin stehen bei der Bürgerstiftung Projektmittel aus dem Fonds „Flüchtlinge & Ehrenamt “ zur Verfügung. Dieser unterstützt, ebenfalls auf Antrag, Projekte, die Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben in Hamburg fördern. Im Bezirk Wandsbek wurde vom SC Urania ein Schwimmkurs für geflüchtete Frauen durchgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3705. 4. Kostengünstige Angebote zum Schwimmen-Lernen scheitern in Hamburg regelmäßig an Wasserflächen, die entweder belegt oder zu teuer (Bäderland) für ein kostengünstiges Kursangebot sind. Inwiefern steuert der Senat hier gegen? Inwiefern stellt er Gelder für die Anmietung von teuren Wasserflächen zur Verfügung? Alle in Hamburger Kitas betreuten Kinder und somit auch die Kinder mit Fluchterfahrungen erhalten regelhaft Angebote zur Wassergewöhnung. In Kooperation mit Bäderland Hamburg GmbH nehmen darüber hinaus viele Kitas an besonderen Schwimmlernprogrammen teil (zum Beispiel „Ab ins Wasser – aber sicher!“). Für diese Schwimmlernprogramme werden von Bäderland Wasserzeiten für Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Im Übrigen siehe Antworten zu 2.und 3. a. und b.