BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3715 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 18.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Was macht die Gründung der HSH Holding? Im Zuge der mit der EU vereinbarten Eckpunkte soll die HSH Nordbank AG in eine Holding und in eine operativ tätige Tochtergesellschaft unterteilt werden . In dieser Konstruktion soll die Holding Verpflichtungen aus der Sunrise- Garantie übernehmen und damit die Bank entlasten. Bei der Beratung der Drs. 21/2177 im November 2015 hatten die Senatsvertreter mitgeteilt, dass die Gründung der Holdinggesellschaft zügig erfolgen solle. Ich frage den Senat: 1. Wurde die in Drs. 21/2177 dargestellte Holdinggesellschaft für die HSH Nordbank bereits gegründet? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, bis wann soll die Gründung in welcher Form und auf welchem gesellschaftsrechtlichen Weg erfolgen? Nein. Die Gründung ist erst nach der förmlichen Entscheidung der EU-Kommission im Beihilfeverfahren der HSH Nordbank (HSH) vorgesehen. Eine konkrete Terminvorgabe besteht hierzu nicht. 2. Ist die in Drs. 21/2177 erwähnte Prüfung, auf welchem Weg die Holdingstruktur zeitnah und rechtssicher umgesetzt werden kann, inzwischen ganz oder teilweise abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll die Prüfung abgeschlossen sein? Ja. Die Holdinggesellschaft soll gegründet werden, indem die Gesellschafter der HSH ihre Anteile in die neu zu gründende Holdinggesellschaft einbringen. 3. Wie ist der Sachstand bezüglich der Beteiligung der beiden Minderheitsgesellschafter der HSH Nordbank an der Holdinggesellschaft? Der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, alle von ihm gehaltenen Anteile an der HSH in die Holdinggesellschaft einzubringen. Vorbehaltlich einer endgültigen beihilferechtlichen Entscheidung der EU-Kommission und weiterer aufschiebenden Bedingungen ist mit J.C. Flowers eine Vereinbarung getroffen worden, die eine teilweise Übertragung von Anteilen der HSH auf die Holdinggesellschaft vorsieht, ohne dass im Gegenzug Anteile an der Holdinggesellschaft gewährt werden. Drucksache 21/3715 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Festlegungen im Einzelnen bezüglich Sitz, Rechtsform, Kapitalausstattung , Anteilseignerstruktur und Organen der Holdinggesellschaft wurden bereits getroffen? Siehe Antwort zu 1.