BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3719 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Michael Kruse (FDP) vom 18.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Gründer-Kurse in Justizvollzugsanstalten als Maßnahme zur Resozialisierung In einem Artikel „Gründer-Kurse im Gefängnis können Straftäter verändern“ aus dem Jahr 2015 berichtet das Forum Strafvollzug über die Ergebnisse einer Studie der Technischen Universität München (TUM) und der Indiana University (USA)1. Auf dieser Grundlage haben die Wissenschaftler Empfehlungen zur Gestaltung von Gründer-Kursen entwickelt. Menschen, die aus der Haft entlassen werden, haben oft Schwierigkeiten einen Job zu finden. Die Teilnahme an einem Existenzgründerkurs im Gefängnis ermöglicht Straftätern, sowohl während als auch nach der Haft, Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen zu lernen. Die aufgeführten Untersuchungen2 haben gezeigt, dass die Teilnehmer am Ende des Programms ein gestärktes Selbstwertgefühl aufwiesen. Außerdem verringerte ihre Teilnahme die Hemmschwelle vor einer Reintegration in die Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Eingliederung der Gefangenen in das Erwerbsleben nach der Entlassung aus der Haft hat im Hamburger Justizvollzug einen hohen Stellenwert. Die Justizvollzugsanstalten (JVAen) bieten dafür eine breite Palette berufsqualifizierender und -vorbereitender Maßnahmen an. Informationen über die Pilotierung des Projekts „Gründer-Kurse“ in der JVA Landsberg liegen der zuständigen Behörde aus dem bayerischen Justizvollzug vor. Danach stellte die Maßnahme an die teilnehmenden Gefangenen hohe Anforderungen. Aufgrund der Eingangsvoraussetzungen hinsichtlich schulischer Kenntnisse, ausreichender deutscher Sprachkenntnisse und eines voraussichtlichen Strafrestes von sechs bis 30 Monaten bereitete es auch in der dortigen Anstalt mit mehreren Hundert Gefangenen Schwierigkeiten, einen Kurs mit geeigneten, interessierten und motivierten Teilnehmern zusammenzustellen. Zudem war die Abbrecherquote relativ hoch. 1 Vergleiche: Holger Patzelt, Trenton A. Williams and Dean A. Shepherd. Overcoming the Walls That Constrain Us: The Role of Entrepreneurship Education Programs in Prison. Academy of Management Learning & Education, 2014, Vol. 13, No. 4, 587-620; DOI: 10.5465/ amle.2013.0094. 2 Vergleiche: Holger Patzelt Overcoming the Walls That Constrain Us: The Role of Entrepreneurship Education Programs in Prison. Academy of Management Learning & Education, 2014, Vol. 13, No. 4, 587-620; DOI: 10.5465/amle.2013.0094. Drucksache 21/3719 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ein aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördertes Projekt „Gründer-Kurse“ wird in modifizierter Form jetzt auch in der JVA München durchgeführt. Eine Rückfalluntersuchung der Technischen Universität München bei den teilnehmenden Gefangenen ist vorgesehen. Die für den Justizvollzug in Hamburg zuständige Behörde hält sich über die einschlägigen Projekte im bayerischen Justizvollzug auf dem Laufenden. Ob es sich bei Gründer -Kursen um eine effektive Maßnahme für den hamburgischen Justizvollzug handeln könnte, wird geprüft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Teilt der Senat die in der Studie zum Ausdruck kommende Auffassung, dass Gründer-Kurse in Justizvollzugsanstalten einen positiven Beitrag zur Resozialisierung geeigneter Gefangener leisten können? Der Senat hat sich hiermit noch nicht befasst. 2. Inwieweit werden in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten Gründer -Kurse angeboten (bitte gegebenenfalls die einzelnen Angebote unter Angabe der Anzahl der Teilnehmer und Abbrecher benennen)? Wenn ja, seit wann werden diese Kurse angeboten? Es werden keine Gründer-Kurse angeboten. 3. Wie hoch schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine Erfolgsquote von Gründer-Kursen im Vergleich zu bereits bestehenden Kursangeboten ein? 4. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Potenzial geeigneter Gefangener für einen Gründer-Kurs in Justizvollzugsanstalten in Hamburg ein? 5. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten ein, die durch eine Einführung entsprechender Kurse für den geeigneten Personenkreis an den Justizvollzugsanstalten in Hamburg entstehen würden (bitte im Vergleich zu bestehenden anderen Behandlungsangeboten anführen)? 6. In welchem Zeitraum wäre eine Implementierung von Gründer-Kursen als Regelangebot in den Justizvollzugsanstalten in Hamburg realisierbar ? Darüber hinaus hat sich die zuständige Behörde damit noch nicht befasst.