BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3720 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 18.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Deckungskredite 2015 – Konnte Hamburg keine Anleihen platzieren? Die in Drs. 21/3457 angegebenen Kennzahlen der PG 282.04 zeigen offenbar die spezifischen Jahresbeträge für das Jahr 2015, jedoch nicht den jeweiligen Gesamtstand der am Kreditmarkt aufgenommenen Deckungskredite sowie deren Verteilung auf Schuldscheindarlehen und Wertpapiere.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum wurden in Drs. 21/3457, wie eingangs erwähnt, die spezifischen Jahresbeträge für 2015, jedoch keine Gesamtbeträge angegeben? Inwieweit ist hier gegebenenfalls eine Änderung der Kennzahlendefinition erfolgt? Die Drs. 21/3457 enthielt ursprünglich tatsächlich Jahresbeträge und wurde zwischenzeitlich korrigiert. Eine Änderung der Kennzahlendefinition ist nicht erfolgt. Die erfragten Angaben lauten wie folgt: Kennzahl Bezeichnung Jahresbetrag 2015 in Mio € Gesamt bis 31.12.15 in Mio € B_282_04_001 Deckungskredite 3.376 23.224 B_282_04_002 davon Schuldscheindar-lehen 133 7.174 B_282_04_003 davon Wertpapiere 3.063 13.423 2. Wie erklärt sich die Differenz von circa 180,5 Millionen Euro zwischen der in Drs. 21/3457 als Kennzahl B_282_04_01 sowie der in Drs. 21/2828 angegebenen Gesamtsumme der am Kreditmarkt aufgenommenen Deckungskredite und der Summe aus Schuldscheindarlehen und Wertpapieren, die sich aus den in Drs. 21/3457 angegebenen Kennzahlen B_282_04_002 und B_282_04_003 ergibt? In welcher Form wurden diese Deckungskredite aufgenommen? Die Kennzahlen B_282_04_002 und B_282_04_003 sind „davon-Ausweise“ der Kennzahl _001. Über Schuldscheine und Wertpapiere hinaus wurden kommunale Investitionskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 180,5 Millionen Euro in Anspruch genommen. 3. Womit erklärt sich die scheinbar nahezu ausschließliche Fokussierung auf Schuldscheindarlehen (Kennzahl B_282_04_002) und die nur relativ geringe Begebung von Wertpapieren (Kennzahl B_282_04_003) im Jahr 2015? 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 7. c. in Drs. 21/3457. Drucksache 21/3720 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu 1. 4. Wie viele Emissionen von Anleihen der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise von Anleihen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt ist („Länderjumbos“), fanden 2015 jeweils wann statt? Welches Kreditvolumen wurde dabei durch die Freie und Hansestadt Hamburg jeweils zu welchem Zinssatz aufgenommen? Siehe Drs. 21/1652. Darüber hinaus wurden seit dem 24. September 2015 folgende Anleihen emittiert: Emittent Valuta Nominalvolumen Zinskupon Mio. EUR % Länderjumbo 49 (Anteil FHH) 01.10.2015 200,000 0,250 Landesschatzsanweisung (LSA) 19.10.2015 50,000 1,016 LSA 04.11.2015 50,000 0,375 LSA 18.11.2015 100,000 0,375 LSA 20.11.2015 50,000 1,875 LSA 08.12.2015 50,000 0,375 5. Um circa wie viel höher liegt üblicherweise der Zinssatz für ein Schuldscheindarlehen im Vergleich zu einer Anleihe mit gleicher Laufzeit und gleichem Volumen? Bei gleicher Laufzeit und gleichem Volumen ist von einem vergleichbaren Renditeniveau auszugehen.