BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3722 21. Wahlperiode 24.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 18.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Ergebnisse der Schriftlichen Überprüfungen im Schuljahr 2015/2016 Anfang Februar wurden an allen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg die Schriftlichen Überprüfungen in den zehnten Klassen durchgeführt (http://www.hamburg.de/sue-gy10-2016/). Da die Ergebnisse in den vergangenen Jahren insbesondere in den Kernfächern Deutsch und Mathematik besonders erschreckend waren, ist eine zeitnahe Kontrolle der diesjährigen Ergebnisse notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die schriftlichen Überprüfungen werden gemäß § 32 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) grundsätzlich in der Jahrgangsstufe 10 der Gymnasien durchgeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Konsequenzen wurden aus dem dramatischen Abschneiden der Schüler in den Schriftlichen Überprüfungen im Schuljahr 2014/2015 gezogen? Die Ergebnisse der Schriftlichen Überprüfungen im Schuljahr 2014/2015 waren im Vergleich zu den Vorjahren keineswegs dramatisch verändert, sondern bewegten sich im üblichen Spektrum. Allerdings hält es die zuständige Behörde für erforderlich, die Leistungen an den Hamburger Schulen insgesamt zu steigern. Dabei handelt es sich um eine langfristige Aufgabe, denn es geht darum, Unterrichtspraxis in allen Schulen und Klassen nachhaltig zu verändern. Die entsprechenden Schritte wurden von der zuständigen Behörde im letzten Jahr eingeleitet. So hat sie die Ergebnisse der Schriftlichen Überprüfungen in der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2014/2015 sorgfältig ausgewertet. Exemplarisch wurden auf der Grundlage der quantitativen Evaluation durch das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) eine qualitative Stichprobe von Prüfungsarbeiten analysiert und Auswertungsgespräche mit Lehrkräften geführt. Die Abteilungsleitungen Mittelstufe der Schulen wurden im Rahmen einer Dienstbesprechung über die Ergebnisse der Analyse informiert. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität ergriffen: Für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik wurden im Schuljahr 2015/2016 Landesfachkonferenzen eingeführt, in denen die Fachreferentinnen und -referenten der für Bildung zuständigen Behörde mit den Fachleitungen, die für die Entwicklung des Fachunterrichts an ihrer Schule verantwortlich sind, zum Bereich der kollegialen Unterrichtsentwicklung an Schulen arbeiten. In einzelnen Unterrichtsfächern wurden umfassende Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung ergriffen, so zum Beispiel im Fach Mathematik (siehe Drs. 21/1001). In diesem Rahmen wurden am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Drucksache 21/3722 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bestehende regelhafte Fortbildungen zur Unterrichtsentwicklung und zu den zentralen Prüfungen erweitert. Für den Prüfungsdurchgang 2016 wurden in die Prüfungsmaterialien zusätzliche Hinweise zur Korrektur und zu den erlaubten Hilfsmitteln aufgenommen. 2. Wie wurden die Schüler auf die Schriftlichen Überprüfungen in diesem Schuljahr vorbereitet? Die Schülerinnen und Schüler wurden durch den Fachunterricht in ihren Schulen auf die schriftliche Überprüfung vorbereitet. Den Schulen wurden mit Schreiben vom 27. Februar 2015 vertiefende Hinweise zu den schriftlichen Überprüfungen im Schuljahr 2015/2016 übermittelt (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4462064/data/pdfhinweise .pdf). 3. Welche Ergebnisse wurden in den Schriftlichen Überprüfungen im aktuellen Schuljahr erzielt? Bitte den Notendurchschnitt für jedes Fach insgesamt angeben und nach Schulform sowie nach Schulen staatlicher und privater Trägerschaft aufschlüsseln. 4. In wie vielen Fällen wurden die Noten 5 und 6 erzielt? Bitte prozentual für jedes Fach insgesamt angeben und nach Schulform sowie nach Schulen staatlicher und privater Trägerschaft aufschlüsseln. 5. Wenn die Ergebnisse noch nicht zentral erfasst werden konnten: Wann wird dies der Fall sein? Die Ergebnisse werden zurzeit von der zuständigen Behörde zentral erfasst und anschließend auf Vollständigkeit, Konsistenz und Korrektheit geprüft. Sie werden im 2. Quartal 2016 vorliegen.