BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3728 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 21.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Beschädigung von Fahrzeugen und Brücken durch zu hohe Fahrzeuge in Hamburg Immer wieder bleiben zu hohe Fahrzeuge unter Brücken und in anderen Unterführungen in Hamburg stecken. Dabei werden oftmals die Fahrzeuge oder sogar Brücken beschädigt. Zuletzt am 18. März 2016 blieb ein 4 Meter hoher Lkw unter einer 3,6 Meter hohen Eisenbahnbrücke im Stadtteil Eidelstedt stecken und verursachte eine Straßensperrung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA), der Deutschen Bahn AG (DB AG) sowie der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der AKN Eisenbahn AG (AKN). Aufgrund der Aufgabentrennung zwischen der Landespolizei Hamburg und der Bundespolizei erfolgt die Aufnahme von Verkehrsunfällen an Brücken, die im Eigentum der Deutschen Bahn AG stehen, durch die Polizei Hamburg nur in den Fällen, in denen der Sachschaden unter 750 Euro liegt und sofern keine Gleissperrung erforderlich war. In allen übrigen Fällen ist die Bundespolizei zuständig. Die Bundespolizei wurde um Angaben gebeten. Sie unterliegt nicht dem parlamentarischen Fragerecht der Hamburgischen Bürgerschaft und hat daher keine Angaben gemacht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Fahrzeuge welchen Typs (Pkw, Lkw, Bus, sonstige) blieben in Hamburg zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 20. März 2016 unter Brücken im Hamburger Straßenverkehr jährlich stecken? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) 2. Wie viele Fahrzeuge und Fahrzeuginsassen erlitten dabei Schäden, Totalschäden und Verletzungen welcher Art? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei Hamburg nicht erhoben. Für die Beantwortung der Fragestellungen für den Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg wäre eine Auswertung sämtlicher Verkehrsunfallakten des erfragten Zeitraums erforderlich. Die Durchsicht von über sechzigtausend Vorgängen pro Jahr ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele und welche Brücken erlitten dabei Schäden, die welche Reparaturkosten verursacht haben? Drucksache 21/3728 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 An folgenden Brücken im Verantwortungsbereich des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LBSG) sind seit dem 1. Januar 2010 Anprallschäden durch zu hohe Fahrzeuge entstanden: Brückenname Schadenshöhe Datum Reclamstraße Billstedt 6.700 € 06.10.2011 Mengestraße 6.000 € 05.11.2011 Moorfleeter Brücke 6.000 € 03.12.2011 Moorburger Hinterdeich 6.000 € 07.03.2012 Bergedorfer Straße / A1 11.000 € 15.05.2012 Hochstraße Elbmarsch (K20) 3.000 € 30.05.2012 Hochstraße Elbmarsch (K20) 7.900 € 16.12.2013 Berlinertordammbrücke 6.000 € 09.01.2014 Ernst-August-Kanal-Brücke 5.000 € 24.02.2014 Berlinertordammbrücke 10.000 € 17.09.2014 Halstenbeker Straße 5.500 € 23.12.2014 Horner Brückenweg 3.000 € 17.03.2015 Fußgängerbrücke Amtsstraße 1.200 € 26.05.2015 Moorburger Hinterdeich 10.000 € 14.03.2016 Im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 15. März 2016 entstanden folgende Anprallschäden an den Brücken der HOCHBAHN: Brücke Schadenshöhe Datum Saarlandstraße 520.000 € 05.07.2010 Lesserstraße 2.000 € 03.08.2010 Eulenkrugstraße 6.000 € 04.04.2011 Lesserstraße 1.500 € 22.07.2011 Lesserstraße 1.000 € 26.08.2011 Barmbeker Markt 2.000 € 27.01.2012 Lesserstraße 1.000 € 14.06.2012 Güntherstraße 1.000 € 28.11.2012 Lesserstraße 200 € 15.05.2013 Barmbeker Markt 1.500 € 26.06.2013 Eilbergweg 28.000 € 02.04.2014 Bundesstraße 3.500 € 23.06.2014 Lesserstraße 4.000 € 11.09.2014 Dehnhaide 2.500 € 22.09.2014 Barmbeker Markt 2.500 € 26.03.2015 Barmbeker Markt 2.000 € 04.05.2015 Ohlendorffs Tannen 5.000 € 20.07.2015 Lesserstraße 24.000 € 16.09.2015 Kellinghusenstraße 250 € 05.10.2015 Bramfelder Straße in Bearbeitung 15.03.2016 Im Verantwortungsbereich der DB AG gab es in den letzten drei Jahren etwa 50 Anfahrschäden an Brückenbauwerken. Detaillierte Statistiken inklusive Reparaturkosten liegen nicht vor. In den Verantwortungsbereichen der HPA und AKN liegen keine Anfahrschäden an Brückenbauwerken vor. 4. Wie viele und welche unbeteiligten Dritten wurden dabei geschädigt? Es werden nur die Schäden an den Bauwerken beziehungsweise Anlagen erfasst. Ansprüche Dritter müssen direkt an den Verursacher gestellt werden. Darüber liegen dem Senat keine Informationen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. und 2. 5. Wer musste jeweils für den Schaden aufkommen? Die Schäden wurden beziehungsweise werden der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung gestellt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3728 3 6. Aus welchen Gründen geschahen die Unfälle (zum Beispiel Unachtsamkeit , Alkohol- und Drogeneinfluss, Fahruntüchtigkeit, Fahren ohne Fahrerlaubnis et cetera)? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. und 2. 7. Welche Ahndung welchen Ausmaßes nach welcher Rechtsgrundlage erfuhren die jeweiligen Verursacher? Die Polizei Hamburg leitet in diesen Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Als Verstoß kommen § 41 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)„Vorschriftzeichen“ in Verbindung mit § 49 StVO mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro oder § 32 Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung (StVZO) „Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen“ in Verbindung mit § 69a StVZO mit einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro in Betracht. 8. Auf welche Weise wird zurzeit regelhaft auf die Höhen der Brücken hingewiesen ? Siehe Drs. 19/696. 9. Auf welche Weise könnten gerade an Stellen häufigerer Unfälle auffälligere Hinweise erfolgen? Die in Hamburg angewandten bundesweit geltenden Vorschriften zur Sicherung von Brückenbauwerken und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit berücksichtigen den jeweiligen Stand der technischen und straßenverkehrsrechtlichen Entwicklungen. Im Übrigen siehe Drs. 19/696.