BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3731 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 21.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Offene Fragen zur Beschaffung der Container für die Flüchtlingsunterkunft in der HafenCity „528 Wohncontainer in der HafenCity für 720 Flüchtlinge“ titelte das „Hamburger Abendblatt“ am 18. März und informierte darüber, dass laut Zentralem Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) die Stadt 16 Millionen Euro für den Kauf dieser Folgeunterkünfte bezahlt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Stelle war für die Beschaffung der Container zuständig? Ist diese Stelle grundsätzlich für die Beschaffung von Containern für Folgeunterkünfte zuständig? Wenn nein, warum in diesem Fall? Für die Beschaffung von Containern für die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist die Vergabestelle von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) zuständig. 2. Erfolgte der Erwerb mit Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht? Der Erwerb erfolgte nach Ausschreibung. 3. Wer ist Lieferant? Wer Hersteller? Die Firma Touax Siko ist Hersteller und Lieferant. 4. Laut Drs. 21/3231 hat die Stadt einen Rahmenvertrag mit der Firma Kommanditgesellschaft HANSA BAUSTAHL Handelsgesellschaft mbH & Co. bezüglich der Beschaffung von Containern für ZEA. Gilt dieser auch für Folgeunterkünfte? Wenn nein, warum nicht. Gibt es mit einem anderen Lieferanten einen Rahmenvertrag und wenn ja, warum wurde dieser nicht in Anspruch genommen? Der Rahmenvertrag für die Beschaffung und Anmietung von Containern für die ZEA wird für die Folgeunterkünfte nicht genutzt. Für die Folgeunterkünfte können Container – je nach wirtschaftlichen Aspekten – sowohl gekauft als auch gemietet werden. Zudem sind Container mit wohnungsähnlichem Zuschnitt erforderlich, da die Bewohner in der Folgeunterkunft selbst kochen und sich versorgen. f & w hat daher eigene Rahmenverträge mit sieben Containerlieferanten und fragt unter ihnen die jeweils günstigsten Liefermöglichkeiten ab. Drucksache 21/3731 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. a) Welche Rolle spielt das Unternehmen Drees & Sommer AG bei der Auswahl und Beschaffung von Containern und anderen Unterbringungsformen durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder ihre Unternehmen oder Körperschaften, insbesondere f & w? Drees & Sommer ist für den Standort Kirchenpauerstraße in der HafenCity nicht für f & w tätig. Ansonsten ist Drees & Sommer neben anderen beratenden Fachingenieuren mit der technischen Prüfung von Containern befasst. b) Auf welcher Vertragsgrundlage ist Drees & Sommer seit wann tätig? c) Welche Tätigkeiten erbringt Drees & Sommer im Einzelnen? Drees & Sommer ist seit Mai 2015 für f & w für verschiedene Standorte für die Projektsteuerung tätig. Seit September 2015 ist Drees & Sommer neben fünf weiteren Unternehmen Rahmenvertragspartner für die Generalplanung (Projektsteuerung, Objekt- und Fachplanung) gemäß der Leistungsphasen 1 – 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. d) Welche Honorare erhielt Drees & Sommer für seine Tätigkeit von der Freien und Hansestadt Hamburg oder ihren Unternehmen oder Körperschaften in den Jahren 2011 bis 2015? Insgesamt erhielt Drees & Sommer im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung im erfragten Zeitraum für Leistungen im Bereich Projektsteuerung, technische Beratung und Organisationsberatung 3.104.681,56 Euro brutto. 6. Gab es andere Angebote? Wenn ja, wie sahen diese aus und warum hat man sich gegen diese entschieden? Der Zuschlag wurde nach Durchführung einer Ausschreibung erteilt. Es gab weitere Angebote mit höheren Angebotssummen. f & w hat sich für das wirtschaftlichste Angebot entschieden. 7. Während an anderer Stelle Container angemietet werden, entschied sich die für die Beschaffung zuständige Stelle hier für einen Kauf. a) Warum erhielt hier die Kaufoption den Zuschlag? b) Was sprach gegen eine Mietlösung? Es wurden mehrere Angebote von den Rahmenvertragspartnern eingeholt, dabei wurde auch ein Mietangebot abgegeben. Der Mietpreis für die geplante dreijährige Nutzungszeit lag im Verhältnis höher als der Kaufpreis, unter anderem in Hinblick darauf, dass die Modulgebäude demontierbar und an anderer Stelle wieder einsetzbar sind. 8. Obwohl der Senat in Drs. 21/3231 den Eindruck vermittelt, der Engpass bei der Containerbeschaffung habe sich gelegt, sind 16 Millionen Euro für 528 Container ein beachtlicher Preis. Wie wird der hohe Preis begründet? In diesem Ansatz sind Kosten für die erforderlichen Treppenanlagen, die Wärmedämmung nach den Vorschriften für Wohnungsbau, den Brandschutz für dreigeschossige Wohngebäude und die Sanitärausstattung enthalten. Als zusätzliche Isolierung und zur Energiekostenersparnis wird ferner ein zweites sogenanntes Sekundärdach verwendet, das über das normale Containerdach gebaut wird. Der Kostenansatz ergibt sich durch die Preissteigerung der letzten sechs Monate auf dem Markt der Container und enthält zudem einen Risikozuschlag nach den Vorgaben für das „kostenstabile Bauen“ (Drs. 20/6208). 9. Welche Größe haben die Container und welche theoretische Belegungsmöglichkeit ergibt sich daraus? Wieso weicht die geplante Belegung davon ab? Bitte aufschlüsseln, wie viele der 528 Container Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3731 3 schlussendlich als Wohncontainer genutzt werden sollen und welche Funktion die hierfür nicht genutzten haben werden. Die Container haben einschließlich der Flure ein Ausmaß von 3,00 m x 6,50 m. Die Wohnfläche eines Zimmers beträgt circa 14m² und wird mit zwei Personen belegt. Insgesamt werden 356 Module mit jeweils zwei Betten ausgestattet. Daraus ergibt sich eine Belegung mit 712 Personen. Darüber hinaus werden Container mit Gemeinschaftsnutzung zum Beispiel für Verwaltung, Küchen, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume aufgestellt, sodass insgesamt 528 Module aufgebaut werden.