BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3734 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Hilfsfristen und Zielerreichungsgrade Manchmal können Sekunden bei Einsätzen der Feuerwehr und anderer Rettungskräfte über deren Ausgang entscheiden. Dabei bieten die sogenannten Hilfsfristen einen wichtigen Messwert, um die Qualität der Einsätze beurteilen zu können. In Hamburg ist die Hilfsfrist als der Zeitraum zwischen Eingang des Notrufs und dem Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort definiert. Die Festlegung der Hilfsfristen fällt unter die Länderkompetenz und ist daher in den jeweiligen Bundesländern verschieden. Auch die tatsächlichen Erreichungsgrade hinsichtlich der Einhaltung der Hilfsfristen variiert in den unterschiedlichen Städten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Feuerwehr Hamburg konnte einen Erreichungsgrad von 74,7 Prozent realisieren. Dieser Erreichungsgrad stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation dar (Verbesserung um 40,7 Prozentpunkte gegenüber 2008 und 42,2 Prozentpunkte gegenüber 2009). Über die Erreichungsgrade wird mit den Quartalsberichten gegenüber Innen- und Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft berichtet. Die Zielerreichungsgrade beziehen sich auf interne Einsatzauswertungen der Feuerwehr Hamburg. Zu berücksichtigen ist dabei, dass bisher weniger als 50 Prozent der vorliegenden Einsätze hierfür ausgewertet werden können. Es ist weiter zu berücksichtigen, dass ein Verfehlen der Zielerreichung im Einzelfall auch gegeben ist, wenn die Feuerwehr mit den ersten zehn Funktionen die acht Minuten gerade verfehlt oder wenn sie innerhalb des Acht-Minuten-Zeitraums eintrifft, aber nur mit neun statt zehn Funktionen besetzt ist. Die Umsetzung der Erreichungsgrade ist eine kontinuierliche Aufgabe. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Hilfsfristen bestehen in Hamburg? Siehe Drs. 20/12807. 2. Wie haben sich die Zielerreichungsgrade in den letzten fünf Jahren entwickelt ? Bitte monatsweise angeben. Rettungsdienst Brandschutz RTW NEF Februar 2016 66,4 % 90,9 % 77,4 % Januar 2016 64,4 % 90,3 % 73,6 % Dezember 2015 67,0 % 92,6 % 69,5 % November 2015 64,8 % 91,3 % 80,1 % Oktober 2015 66,2 % 92,8 % 76,0 % Drucksache 21/3734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rettungsdienst Brandschutz RTW NEF September20 15 66,5 % 92,2 % 76,7 % August 2015 68,7 % 92,4 % 67,3 % Juli 2015 68,6 % 93,5 % 76,6 % Juni 2015 67,9 % 92,2 % 69,9 % Mai 2015 68,9 % 93,3 % 71,8 % April 2015 68,3 % 93,3 % 81,0 % März 2015 67,7 % 94,0 % 63,7 % Februar 2015 67,3 % 92,2 % 75,9 % Januar 2015 67,1 % 93,0 % 73,0 % Dezember 2014 66,7 % 91,2 % 69,7 % November 2014 67,2 % 92,8 % 72,9 % Oktober 2014 68,5 % 92,7 % 79,5 % September 14 68,1 % 94,0 % 77,3 % August 2014 69,7 % 95,1 % 75,2 % Juli 2014 69,4 % 94,4 % 70,5 % Juni 2014 68,8 % 93,8 % 75,0 % Mai 2014 68,8 % 93,6 % 71,7 % April 2014 68,6 % 94,2 % 82,8 % März 2014 68,4 % 93,8 % 75,5 % Februar 2014 69,2 % 94,3 % 72,6 % Januar 2014 70,5 % 93,5 % - Dezember 13 72,2 % 93,7 % - November 2013 71,6 % 94,2 % - Oktober 2013 71,0 % 94,1 % - September 2013 71,4 % 95,3 % - August20 13 71,8 % 95,1 % - Juli 2013 72,3 % 95,4 % - Juni 2013 72,0 % 94,8 % - Mai 2013 72,0 % 94,3 % - April 2013 72,2 % 94,2 % - März 2013 70,2 % 93,0 % - Februar 13 71,2 % 93,0 % - Januar 2013 70,3 % 93,1 % - Zur automatisierten Auswertung stehen der Feuerwehr lediglich die Daten des laufenden sowie der drei vorangegangen Jahre zur Verfügung. Eine Auswertung weiter zurückliegender Jahre ist aufgrund der Anzahl von mehreren Tausend Daten in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für die Zeiträume vor Februar 2014 können keine Angaben im Bereich Brandschutz gemacht werden, da die Umstellung unter anderem der Alarmierungsstruktur auf das AGBF-Schutzziel zum 3. Februar 2014 erfolgte. 3. Wie sieht der Vergleich mit anderen deutschen Großstädten (mehr als 500.000 Einwohner) bezüglich der Zielerreichungsgrade aus? 4. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit den aktuellen Zielerreichungsgraden, auch im Hinblick auf den Vergleich zu anderen Großstädten, zufrieden? Bitte begründen. Die Festlegung der Hilfsfristen und die Datenerhebung sind bundesweit uneinheitlich, ein Vergleich ist daher nicht möglich. Darüber hinaus nimmt der Senat zu Daten anderer Städte grundsätzlich keine Stellung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/3565 und Drs. 20/12807. 5. Welche Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Zielerreichungsgrade sind seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde geplant? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3734 3 Die Zielerreichung im Rettungsdienst wird regelhaft evaluiert, um Bedarfe für zusätzliche Rettungsmittel zu erkennen. Es wird angestrebt, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Krankenkassenverhandlungen weitere Rettungsmittel in Dienst zu stellen. Die Umstellung des Schutzzieles für den Bereich Brandschutz ist evaluiert worden, die endgültige Bewertung der Ergebnisse steht noch aus. Der Evaluationsbericht soll dem Innenausschuss vorgelegt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie ist der Sachstand bezüglich der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes , welchen Inhalt hat diese und welches Ziel wird mit ihr verfolgt? Die für das Hamburgische Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) zuständige Behörde plant, das Gesetz aufgrund zwischenzeitlich geänderter Rahmenbedingungen und Anforderungen an einen zeitgemäßen Rettungsdienst zu novellieren. Ziel ist es, auch in Zukunft die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes unter Gewährleistung höchster Qualitätsstandards sicherzustellen. Da es der zuständigen Behörde wichtig ist, bereits frühzeitig die Position der betroffenen Institutionen und Verbände zu kennen, wurde diesen schriftlich Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen für eine Novellierung des geltenden HmbRDG schon vor der Erstellung eines Referentenentwurfes einzubringen. Derzeit werden die bisher eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich ausgewertet. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wird ein Referentenentwurf erstellt.