BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3736 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Personalsituation der Polizei im Bereich Jugendschutz Die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Bereich des Jugendschutzes erfordert erhöhte Sensibilität im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie besonders geschulte Beamte. Es ist wichtig, dass der Jugendschutz keine Randaufgabe ist, die „nebenbei miterledigt“ wird, sondern sich die Beamten voll und ganz auf den Jugendschutz konzentrieren können. In Drs. 21/3567 erklärt der Senat, dass insgesamt 63 Stellen für den Jugendschutz bestehen. Die verfügbare Personalkapazität in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) betrage 44,00. Es ergibt sich weiter, dass für den Jugendschutz zuständige Beamte teilweise für andere Tätigkeiten eingesetzt werden, sowohl dauerhaft als auch nur vorübergehend bei Demonstrationen oder Ähnlichem Der Fremdnutzungsnachteil beläuft sich gemäß der Tabelle auf 22,43 Stellen. Dies bedeutet im Ergebnis, dass von den 44,00 Stellen tatsächlich nur 21,57 Stellen für den Jugendschutz eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Annahme des Fragestellers ist unzutreffend. Für den Jugendschutz steht derzeit eine Personalkapazität von rund 44 VZÄ zur Verfügung. Diese Personalausstattung der Jugendschutzdienststellen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben ist grundsätzlich ausreichend. Eine Unterstützung durch andere Organisationseinheiten ist für die Aufgabenerfüllung des Jugendschutzes bisher nicht erforderlich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der 63 Stellen im Bereich des Jugendschutzes sind Vollzeitstellen ? Wie viele sind – in welchem Umfang – Teilzeitstellen? Bitte aufgeschlüsselt darstellen. Alle Stellen sind als Vollzeitstellen ausgewiesen. 2. Wie viele VZÄ sind als Fremdnutzungsvorteil dem Fremdnutzungsnachteil von 22,43 VZÄ gegenüberzustellen? Woher kommen diese VZÄ? Die Fremdnutzungsvorteile, bezogen auf die Aufgabe „Jugendschutz“, sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Dienststelle Stellenaufgabe Umfang Polizeikommissariat (PK) 232.1 Polizeiverkehrslehrer/ allgemeinbildende Schulen 1 PK 231 Wachhabender (Außenstelle) 1 PK 311 Dienstgruppenleiter/ Operative Aufgaben 1 PK 151 Mitarbeiter im Reviervollzug 1 Drucksache 21/3736 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dienststelle Stellenaufgabe Umfang PK 113 Mitarbeiter im Reviervollzug, Präsenzdienst 0,0032 PK 141 Mitarbeiter im Reviervollzug/ Besondere Aufgaben 0,125 PK 141 Mitarbeiter im Reviervollzug 0,1 PK 141 Mitarbeiter im Reviervollzug/ Besondere Aufgaben 0,125 PK 111 Mitarbeiter im Reviervollzug 0,225 PK 211 Zivilfahnder 0,2 PK 211 Zivilfahnder 0,1 Summe: 4,8782 Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 3. Warum werden über 50 Prozent der für den Jugendschutz vorgesehenen VZÄ anderweitig genutzt? Ein Hinweis auf „personalwirtschaftliche Maßnahmen“ reicht nicht aus. Eine anderweitige Nutzung von 50 Prozent der für den Jugendschutz vorgesehenen Stellen erfolgt nicht. Die für die Aufgabe „Jugendschutz“ zur Verfügung stehende Personalkapazität ergibt sich aus den Stellen, freien Stellenanteilen sowie aus dem Fremdnutzungssaldo. Im Übrigen wird die Verteilung des zur Verfügung stehenden Personals auf Basis einer gesamtpolizeilichen Betrachtung ständig überprüft und orientiert sich zudem an der aktuellen Prioritätensetzung der Polizei: Dienststelle Stellen freie Stellenanteile FNN* FNV** Verfügbare Personalkapazität für die Aufgabe „Jugendschutz“ in VZÄ PK 23 15 0,16 3,91 2,00 12,92 PK 31 15 0,96 7,13 1,75 8,66 PK 42 20 0,25 4,82 1 15,92 PK 46 9 0,03 4,35 0,13 4,75 PK 47 4 0 2,25 0 1,75 Summe: 63 1,40 22,46 4,88 44 * Fremdnutzungsnachteil ** Fremdnutzungsvorteil 4. Aus der Tabelle der Antwort 10. a. in der Drs. 21/3567 wird nicht deutlich , wie genau die fremdgenutzten VZÄ genutzt werden; unter „Mitarbeiter im Reviervollzug“ ist zum Beispiel vieles denkbar. Wozu werden die für den Jugendschutz vorgesehenen, aber fremdgenutzten VZÄ tatsächlich verwendet? Die Funktion „Mitarbeiter im Reviervollzug“ bezeichnet umfassend das Aufgabenspektrum eines Vollzugsbeamten im Reviervollzug (im Vier-Schichten-Dienst) an einem Polizeikommissariat. 5. Erachtet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die derzeitige Personalkapazität von 44,00 VZÄ für die Erfüllung der Aufgabe Jugendschutz für ausreichend? Bitte begründen. 6. Beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde auch weiterhin, einen Großteil der für den Jugendschutz vorgesehenen VZÄ für andere Zwecke zu nutzen? Bitte begründen. Siehe Vorbemerkung; im Übrigen siehe Antwort zu 3. sowie Drs. 21/3567.