BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3737 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Videoüberwachung Innensenator Grote hat angekündigt, die von seinem Vorgänger und Genossen Neumann abgeschaltete Videoüberwachung auf St. Pauli wieder nutzen zu wollen. Damit greift er eine seit Langem bestehende Forderung der CDU auf, deren Berechtigung in der Silvesternacht deutlich zum Ausdruck kam. Es darf nicht wieder vorkommen, dass die Stadt blind und auf Bilder von Privaten angewiesen ist. Zudem muss die Videoüberwachung auf den Stand der Technik gebracht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Kameras mit jeweils welcher Bildauflösung und welcher Brennweite sind derzeit wo auf St. Pauli installiert? Die Polizei verfügt über elf Kameras an folgenden Standorten: Reeperbahn/Große Freiheit/Beatlesplatz Reeperbahn/Talstraße Reeperbahn (Nebenfahrbahn)/Höhe Hans-Albers-Platz Reeperbahn/Hamburger Berg Reeperbahn/Hein-Hoyer-Straße Spielbudenplatz 24/Davidstraße Reeperbahn/Detlev-Bremer-Straße Spielbudenplatz/Taubenstraße Spielbudenplatz 5/Beim Trichter Reeperbahn/Zugang Kleine Seilerstraße (gegenüber Beim Trichter) Reeperbahn/Beim Trichter Die Kameras sind mit einem Zoomobjektiv (Brennweite 8 – 120 mm) versehen; die Bildauflösung beträgt 752 x 582 Pixel. 2. Wie gelangen die Daten zum Betrachter beziehungsweise Auswerter? 3. Wie werden die Kameras gesteuert und wie werden die Daten verteilt und bearbeitet? Die elf Kameras sind über Kabel mit dem Polizeikommissariat (PK) 15 und von dort mit dem Videomanagementsystem der zuständigen Dienststelle für Informationstechnik der Polizei (IT 42) verbunden. Über das Videomanagementsystem erfolgen die Drucksache 21/3737 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bildsteuerung, die Verteilung der Bilder entsprechend der erteilten Berechtigungen sowie die Bildverpixelung. Die Kameras können durch IT 42 und das Lagezentrum der Polizei in der Direktion Einsatz (DE 11) gesteuert werden; darüber hinaus ist nach Freischaltung durch IT 42 oder DE 11 auch eine Steuerung durch die Befehlsstelle des PK 15 möglich. Alle Kameras sind für das PK 15 grundsätzlich nicht freigeschaltet. Aufzeichnungen finden regelhaft nicht statt; sie sind jedoch bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen möglich. Im Fall einer Videoaufzeichnung werden die Daten 30 Tage auf einem Server der Dienststelle IT 42 gespeichert und, sofern nicht vor Ablauf eine Anordnung zur Sicherung durch die ermittelnde Dienststelle erfolgt, danach automatisch gelöscht. Im Fall einer Anordnung zur Sicherung werden die relevanten Daten weiterhin gespeichert. 4. Welche Kosten fallen pro Kameraeinheit an? Die Kosten für eine Kameraeinheit (Kamera, Gehäuse, Objektiv und Schwenk-/Neigekopf ) liegen bei circa 5.500 Euro investiv. Eine regelmäßige Wartung der Anlagen ist nicht erforderlich. Bekannte technische Störungen werden durch IT 42 beseitigt; die entsprechenden Kosten werden nicht gesondert erfasst. 5. Wie ließe sich die Bildqualität verbessern? Welche dieser Optionen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? Welche Kosten sind damit verbunden? Die Einsatztechnik im Bereich der Videoüberwachung ermöglicht der Polizei die effektive Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Eine Modernisierung ist aus einsatztechnischen Gründen nicht erforderlich. Wäre eine Verbesserung der Bildqualität aus einsatztechnischen Gründen zwingend notwendig, müsste investiert werden in: leistungsfähigere Kamera- und Objektivtechnik leistungsfähigere Übertragungswege leistungsfähigere Videomanagementtechnik für Verteilung, Steuerung und Bearbeitung des Videomaterials Angaben zu möglichen Kosten können derzeit nicht gemacht werden. 6. In welchem Umfang werden die vorhandenen Kameras derzeit eingesetzt und wie sind die diesbezüglichen Planungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde? Die Polizei setzt aktuell allein die Kamera Reeperbahn/Große Freiheit/Beatlesplatz (mit grundsätzlicher Blickrichtung Große Freiheit) temporär im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen zur Gewaltprävention auf St. Pauli entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen Freitag- und Sonnabendnacht ein. Ein darüber hinausgehender Einsatz der Videotechnik wird derzeit geprüft.