BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3739 21. Wahlperiode 29.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 21.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Haushaltsreste 2015 Gemäß Drs. 21/3457 ist Mitte März die (doppische) 13. Buchungsperiode abgeschlossen worden. Zu Zeiten der Kameralistik war es üblich, dass nach Abschluss des seinerzeitigen 13. Kassenlaufs (rechnerische) Reste angemeldet und das Resteverfahren begonnen wurde.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind mittlerweile, wie seinerzeit im Rahmen des Abschlusses des 13. Kassenlaufs üblich, nunmehr im Rahmen der 13. Buchungsperiode die Ermächtigungsüberträge („Reste“) für das Jahr 2015 beantragt und ist mit der Restebearbeitung begonnen worden? a. Wenn ja, in welcher Gesamthöhe sollen nach derzeitigem Kenntnisstand (rechnerische) Reste aus 2015 auf die Folgejahre übertragen werden? b. Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies nunmehr nach der Umstellung auf die Doppik erfolgen? c. Wurde bereits das sogenannte Resterundschreiben an die Behörden versendet? Wenn ja, wann und mit welcher Fristsetzung? Das Rundschreiben „Übertragung von Ermächtigungen zwischen Haushaltsjahren, Vorgriffe und Vortrag von Fehlbeträgen“ wurde am 7. März 2016 an die Behörden und Ämter verteilt. Die Überträge bei den Auszahlungsermächtigungen können seit dem 7. März 2016, die Kostenermächtigungen seit dem 15. März 2016 beantragt werden. Das Verfahren soll bis etwa Mitte des Jahres 2016 abgeschlossen werden. 2. In welchem Umfang wurden 2015 in welchen Produktgruppen zu welchen Zwecken Reste in Anspruch genommen? Die genehmigten Überträge werden gebucht und können durch die Behörden und Ämter bewirtschaftet werden. Der Verbrauch der genehmigten Überträge erfolgt für den jeweiligen Leistungs- bzw. Investitions- oder Darlehenszweck. Die Finanzbehörde geht davon aus, dass die genehmigten Überträge vor den Ermächtigungen des Folgejahres in Anspruch genommen und insofern mittlerweile weitestgehend zweckentsprechend eingesetzt wurden. 3. Etwa welches Volumen haben die derzeit noch zur Verfügung stehenden respektive angemeldeten Reste, die aus Projekten oder anderen Zwecken stammen, die bereits abgeschlossen beziehungsweise nicht mehr 1 Vergleiche Drs. 21/523 beziehungsweise Drs. 19/1984. Drucksache 21/3739 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aktuell sind oder aus sonstigen Gründen nicht mehr in der bislang bestehenden beziehungsweise angemeldeten Höhe benötigt werden2? Siehe Antwort zu 1. bis 1.c. 2 Vergleiche hierzu auch Kritik des Rechnungshofs in Drs. 21/3250, Tz. 339 & 343.